Die Planungsleistungen beinhalten die Beräumung und Sicherung des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln" mit Anschluss zum „Grahls Tiefen Erbstolln" auf rund 1 000 m Länge, die Sicherung von Anschlusstrecken – „Grahls Tiefer Erbstolln" Ost- und Westflügel (ca. 400 m), die Sicherung von Schächten (LL1 bis LL3), die Herstellung einer geordneten und kontrollierbaren Gru-benwasserableitung und die Ertüchtigung des Röschensystems einschließlich erforderlicher Wasserbaumaßnahmen an der Einleitstelle im Flussbett der Gottleuba.
Weiterhin umfassen die Leistungen das Auffinden und die planerische Umsetzung möglicher Zwangsentwässerungen höher gelegener Stollenniveaus in den „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln". Die Wasserlösung soll insbesondere der Verhinderung von unkontrollierten Wasseraustritten in bewohnten bzw. intensiv genutzten Bereichen dienen. Für den notwendigen Erkenntniszuwachs in diesen, teilweise nicht risskundigen Bereichen, ist ein Erkundungsprogramm im Rahmen der Planung vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ingenieurleistungen Zwiesler Tiefer Erbstolln Berggießhübel
2019_08
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦
Kurze Beschreibung:
“Die Planungsleistungen beinhalten die Beräumung und Sicherung des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln" mit Anschluss zum „Grahls Tiefen Erbstolln" auf rund 1 000 m...”
Kurze Beschreibung
Die Planungsleistungen beinhalten die Beräumung und Sicherung des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln" mit Anschluss zum „Grahls Tiefen Erbstolln" auf rund 1 000 m Länge, die Sicherung von Anschlusstrecken – „Grahls Tiefer Erbstolln" Ost- und Westflügel (ca. 400 m), die Sicherung von Schächten (LL1 bis LL3), die Herstellung einer geordneten und kontrollierbaren Gru-benwasserableitung und die Ertüchtigung des Röschensystems einschließlich erforderlicher Wasserbaumaßnahmen an der Einleitstelle im Flussbett der Gottleuba.
Weiterhin umfassen die Leistungen das Auffinden und die planerische Umsetzung möglicher Zwangsentwässerungen höher gelegener Stollenniveaus in den „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln". Die Wasserlösung soll insbesondere der Verhinderung von unkontrollierten Wasseraustritten in bewohnten bzw. intensiv genutzten Bereichen dienen. Für den notwendigen Erkenntniszuwachs in diesen, teilweise nicht risskundigen Bereichen, ist ein Erkundungsprogramm im Rahmen der Planung vorgesehen.
1️⃣
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Gottleuba-Berggießhübel
Beschreibung der Beschaffung:
“Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland:
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach...”
Beschreibung der Beschaffung
Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland:
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (2 250 000 EUR) zu den Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 HOAI. Der Auftraggeber geht aufgrund der erwarteten Leistungen zunächst davon aus, das Grundleistungen zur Leistungsphase 4 HOAI nicht notwendig sind. Die Grundleistungen zu den Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 HOAI; Grundleistungen im Sinne der Leistungsphasen 3, 7 und 8 HOAI sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1).
Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI:
A) Einarbeitung in die bestehende Planung und ggf. Anpassung der vorhandenen Planunterlage (Ortsbesichtigung/Befahrung, Einweisung durch den Auftraggeber, Einarbeitung in die vorliegende Planungsunterlage, Abstimmung mit dem Aufttraggeber und ggf. Verifizierung der Vorplanung, Neuauflage Monitoringprogramm in Abstimmung mit dem Auftraggeber, mindestens monatliche Kontrolle, Messung und Dokumentation des über- und untertägigen Wasserabflusses in Abhängigkeit des Wetterverlaufs (Niederschlag), Aufnahme und Bewertung aller Wasserzuflüsse zum Stollen Planung, Durchführung und Auswertung Erkundungsprogramm, Aufstellung, Wertung und Vergleich von Lösungsvarianten zum Wasserabtrag in den „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln" – Anbindung höherer Stollenniveaus (Neubewertung);
B) Erkundungsprogramm Wasserwegsamkeiten
Gestaltung eines Erkundungs- und Monitoringprogramms zur Gewinnung zusätzlicher Informationen zu den übertägigen und untertägigen Wasserwegsamkeiten und/oder Schachtverwahrungen (Ausführung und Auswertung von zusätzlichen Erkundungsleistungen, Annahme: 5 Stck. Erkundungsbohrungen bis 30 m Teufe, optional Einsatz von geophysikalischen Verfahren, 3 Stck. Tracerversuche, Aufgabe über tägig, Kontrolle am LL 3, Wasseranalysen, Bestimmung Leitwert);
C) Objektbetreuung/örtliche Bauüberwachung
Kostenkontrolle, Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße, Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme, Mitwirkung bei Abnahmen, Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage, Örtliche Bauüberwachung;
D) Baubegleitende Planung bzw. Anpassungsprojektierung
Erarbeitung/Entwickeln von Lösungen für Probleme außerhalb der vorliegenden Ausführungsplanung; Erstellen von rechnerischen, zeichnerischen und baubeschreibenden Unterlagen; angenommener Umfang: 20 Einsatzfälle inkl. der Ortsbefahrung, Lösungsentwicklung, Unterlagenerstellung (pro Einsatzfall: 16 Team-Stunden*; Abrechnung erfolgt auf Nachweis je Einsatzfall);
E) Dokumentation/Vermessungsleistungen
Aufstellung eines Monitoringprogramm in Abstimmung mit dem Auftraggeber – Beginn mit Entwurfsplanung und Weiterführung bis Fertigstellung der Ausführungsplanung;
Das Monitoringprogramm soll der Feststellung von Zuflüssen und deren Auswirkungen (oberirdische Gewässer, Fremdwässer) in den Stollen dienen. Der Auftraggeber nimmt eine mindestens monatliche Kontrolle, Messung und Dokumentation des über- und untertägigen Wasserabflusses in Abhängigkeit des Wetterverlaufs (Niederschlag) über einen repräsentativen Zeitraum an. Bestandsvermessungen als Grundlage der Planung sowie für die Verwahrungsdokumentation; Zusammenstellen und Auswertungen von Bohr- und Erkundungsergebnissen für die Übernahme in die Verwahrungsdokumentation
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Projektmanagement bezogen auf die zu vergebende Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 22,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität des methodischen Ansatzes zur Umsetzung der Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität Zeit- und Ablaufplan für die Bearbeitung der Ingenieurleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8,00
Preis (Gewichtung): 40,00
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-02 📅
Datum des Endes: 2022-12-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Bei Bedarf auf Anordnung des Auftraggegerbs, um Projektziel zu erreichen
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“CCI-Nr. 2014DE16RFOP012 - Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE, Förderperiode 2014 bis 2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
CCI-Nr. 2014DE16RFOP012 - Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE, Förderperiode 2014 bis 2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaus" (Beschluss der Kommission C(2014)8739 vom 17. November 2014
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Abgabe der geforderte Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB, zur Zahlung von Steuern und Abgaben (§...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Abgabe der geforderte Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB, zur Zahlung von Steuern und Abgaben (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB)
Abgabe der geforderten Eigenerklärung zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 Abs. 1 VgV mit vollständig schlüssigen Angaben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Nachweis der Berufshaftplicht nach § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Nachweis der Berufshaftplicht nach § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV, Erklärung Umsatz der letzten 3 Jahre nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
“Durchschnittlicher jährlicher Mindestgesamtumsatz das 0,8-fache des Angebotspreises zu den verfahrensgegenständlichen Leistungen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Erklärung Rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Erklärung Rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen nach § 46 Abs. 2 VgV, Erklärung der durchschnittlich jährlichen Beschäftigten in den letzten 3 Jahren nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, Angabe Referenzprojekte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, Erklärung Zusammensetzung des Projektteams nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Erklärungen Projektleiter und stellvertretender Projektleiter nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Erklärungen Nachauftragnehmer und Verpflichtungserklärung Nachauftragnehmer nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV, ggf. Erklärung Bewerbergemeinschaft nach § 43 Abs. 2 und VgV/§ 47 Abs. 4 VgV) mit vollständig schlüssigen Angaben.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Durchschnittliche Beschäftigtenzahl: mindestens 8,0 Vollbeschäftigteneinheiten
Referenzprojekte müssen die ausgewiesenen fachlichen Anforderungen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Durchschnittliche Beschäftigtenzahl: mindestens 8,0 Vollbeschäftigteneinheiten
Referenzprojekte müssen die ausgewiesenen fachlichen Anforderungen erfüllen:
Referenz 1: Ingenieurleistungen zur Herstellung der Wasserabtragsfähigkeit in einem Grubengebäude des Bergbaus mit natürlicher Entwässerung, Mindestbaukosten, ggf. geschätzt 500 000 EUR
Referenz 2: Ingenieurleistungen zu Sicherungs- und Sanierungsarbeiten in einem Grubengebäude des Erzbergbaus im Allgemeinen, Mindestbaukosten, ggf. geschätzt 300 000 EUR
Referenz 3: In-genieurleistungen zu Sicherungs- und Sanierungsarbeiten in einem Grubengebäude des Erzbergbaus im Allgemeinen, Mindestbaukosten, ggf. geschätzt 300 000 EUR
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-19
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-19
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB
Informations- und Wartepflicht:
(1) 1 Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB
Informations- und Wartepflicht:
(1) 1 Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. 2 Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) 1 Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. 2 Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. 3 Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) 1 Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. 2 Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 030-067376 (2019-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Planungsleistungen beinhalten die Beräumung und Sicherung des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“ mit Anschluss zum „Grahls Tiefen Erbstolln“ auf rund 1 000 m...”
Kurze Beschreibung
Die Planungsleistungen beinhalten die Beräumung und Sicherung des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“ mit Anschluss zum „Grahls Tiefen Erbstolln“ auf rund 1 000 m Länge, die Sicherung von Anschlusstrecken – „Grahls Tiefer Erbstolln“ Ost- und Westflügel (ca. 400 m), die Siche-rung von Schächten (LL1 bis LL3), die Herstellung einer geordneten und kontrollierbaren Gru-benwasserableitung und die Ertüchtigung des Röschensystems einschließlich erforderlicher Wasserbaumaßnahmen an der Einleitstelle im Flussbett der Gottleuba.
Weiterhin umfassen die Leistungen das Auffinden und die planerische Umsetzung möglicher Zwangsentwässerungen höher gelegener Stollenniveaus in den „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“. Die Wasserlösung soll insbesondere der Verhinderung von unkontrollierten Wasseraustritten in bewohnten bzw. intensiv genutzten Bereichen dienen. Für den notwendigen Erkenntniszuwachs in diesen, teilweise nicht risskundigen Bereichen, ist ein Erkundungsprogramm im Rahmen der Planung vorgesehen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 408710.74 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach...”
Beschreibung der Beschaffung
Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (2 250 000 EUR) zu den Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 HOAI. Der Auftraggeber geht aufgrund der erwarteten Leistungen zunächst davon aus, das Grundleistungen zur Leistungsphase 4 HOAI nicht notwendig sind. Die Grundleistungen zu den Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen. Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten: Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 HOAI; Grundleistungen im Sinne der Leistungsphasen 3, 7 und 8 HOAI sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI A – Einarbeitung in die bestehende Planung und ggf. Anpassung der vorhandenen Planunterlage (Ortsbesichtigung/Befahrung, Einweisung durch den Auftraggeber, Einarbeitung in die vorliegende Planungsunterlage, Abstimmung mit dem Aufttraggeber und ggf. Verifizierung der Vorplanung, Neuauflage Monitoringprogramm in Abstimmung mit dem Auftraggeber, mindestens monatliche Kontrolle, Messung und Dokumentation des über- und untertägigen Wasserabflusses in Abhängigkeit des Wetterverlaufs (Niederschlag), Aufnahme und Bewertung aller Wasserzuflüsse zum Stollen Planung, Durchführung und Auswertung Erkundungsprogramm, Aufstellung, Wertung und Vergleich von Lösungsvarianten zum Wasserabtrag in den „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“ – Anbindung höherer Stollenniveaus (Neubewertung) B – Erkundungsprogramm Wasserwegsamkeiten Gestaltung eines Erkundungs- und Monitoringprogramms zur Gewinnung zusätzlicher Informationen zu den übertägigen und untertägigen Wasserwegsamkeiten und/oder Schachtverwahrungen (Ausführung und Auswertung von zusätzlichen Erkundungsleistungen, Annahme: 5 St. Erkun-dungsbohrungen bis 30 m Teufe, optional Einsatz von geophysikalischen Verfahren, 3 St. Tracerversuche, Aufgabe übertägig, Kontrolle am LL 3, Wasseranalysen, Bestimmung Leitwert) C – Objektbetreuung/örtliche Bauüberwachung Kostenkontrolle, Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmasse, Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme, Mitwirkung bei Abnahmen, Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage, Örtliche Bauüberwachung D – Baubegleitende Planung bzw. Anpassungsprojektierung Erarbeitung/Entwickeln von Lösungen für Probleme außerhalb der vorliegenden Ausfüh-rungsplanung; Erstellen von rechnerischen, zeichnerischen und baubeschreibenden Unterlagen; angenommener Umfang: 20 Einsatzfälle inkl. der Ortsbefahrung, Lösungsentwicklung, Un-terlagenerstellung (pro Einsatzfall: 16 Team-Stunden*; Abrechnung erfolgt auf Nachweis je Einsatzfall) E – Dokumentation/Vermessungsleistungen Aufstellung eines Monitoringprogramm in Abstimmung mit dem Auftraggeber - Beginn mit Ent-wurfsplanung und Weiterführung bis Fertigstellung der Ausführungsplanung; Das Monitoringprogramm soll der Feststellung von Zuflüssen und deren Auswirkungen (oberirdi-sche Gewässer, Fremdwässer) in den Stollen dienen. Der Auftraggeber nimmt eine mindestens monatliche Kontrolle, Messung und Dokumentation des über- und untertägigen Wasserabflusses in Abhängigkeit des Wetterverlaufs (Niederschlag) über einen repräsentativen Zeitraum an. Bestandsvermessungen als Grundlage der Planung sowie für die Verwahrungsdokumentation; Zusammenstellen und Auswertungen von Bohr- und Erkundungsergebnissen für die Übernahme in die Verwahrungsdokumentation.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 030-067376
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Ingenieurleistungen Zwiesler Tiefer Erbstolln Berggießhübel
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fichtner Water & Transportation GmbH
Postanschrift: Dreilindenstr. 84
Postort: Essen
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 20112528980📞
E-Mail: essen@fwt.fichtner.de📧
Fax: +49 20112528981 📠
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 408710.74 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 069-162938 (2019-04-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-09-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Ingenieurleistungen Wiederherstellung und langzeitsichere Aufrechterhaltung der Wasserab-tragsfähigkeit aus den Grubenbauen des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“...”
Name
Ingenieurleistungen Wiederherstellung und langzeitsichere Aufrechterhaltung der Wasserab-tragsfähigkeit aus den Grubenbauen des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“ in Berggießhübel
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ingenieurleistungen Wiederherstellung und langzeitsichere Aufrechterhaltung der Wasserab-tragsfähigkeit aus den Grubenbauen des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“...”
Titel
Ingenieurleistungen Wiederherstellung und langzeitsichere Aufrechterhaltung der Wasserab-tragsfähigkeit aus den Grubenbauen des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“ in Berggießhübel
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Planungsleistungen beinhalten die Beräumung und Sicherung des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“ mit Anschluss zum „Grahls Tiefen Erbstolln“ auf rund 1.000 m...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Planungsleistungen beinhalten die Beräumung und Sicherung des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“ mit Anschluss zum „Grahls Tiefen Erbstolln“ auf rund 1.000 m Länge, die Sicherung von Anschlusstrecken – „Grahls Tiefer Erbstolln“ Ost- und Westflügel (ca. 400 m), die Sicherung von Schächten (LL1 bis LL3), die Herstellung einer geordneten und kontrollierbaren Grubenwasserableitung und die Ertüchtigung des Röschensystems einschließlich erforderlicher Wasserbaumaßnahmen an der Einleitstelle im Flussbett der Gottleuba.
Weiterhin umfassen die Leistungen das Auffinden und die planerische Umsetzung möglicher Zwangsentwässerungen höher gelegener Stollenniveaus in den „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“. Die Wasserlösung soll insbesondere der Verhinderung von unkontrollierten Wasseraustritten in be-wohnten bzw. intensiv genutzten Bereichen (z. B. Sportplatz) dienen. Für den notwendigen Erkenntniszuwachs in diesen, teilweise nicht risskundigen Bereichen, ist ein Erkundungsprogramm im Rahmen der Planung vorgesehen.
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus Möglichkeiten der Reduzierung von Wasserzuflüssen aus oberirdischen Gewässern (Fuchsbach bzw. alter Fuchsbach) bzw. weiterer Fremdwässer zu prüfen, zu bewerten und in Abhängigkeit der Zuständigkeit in die Planung zu integrieren.
Der Auftraggeber hat zur ausreichenden und übersichtlichen Ausweisung der Aufgabenstellung folgende Sanierungsabschnitte gebildet:
A0 Gottleuba bis Mundloch (-50 m bis 0 m).
A1 Mundloch bis LL1 (0 m bis 110 m)
A2 LL1 bis LL2 (110 m bis 453 m) – „Zwieseler Lagerzug“ , „Gott Vertraut Lager“
A3 LL2 bis Anbindung „Grahls Tiefer Erbstolln“ (453 m bis 1.020 m) - (Stollenkreuz) „Detlever Lager“, „Glück Auf Lager“, Bergmannshoffnunger Lager“
A4 „Grahls Tiefer Erbstolln“ ab Stollenkreuz (ab 1.020 m) - „Martinzecher Lager“, LL3, Ost und Westflügel „Grahls Tiefer Erbstolln“ (ca. 80 m in E/320 m in W)
In den Abschnitten hat der Auftragnehmer folgende Sanierungsleistungen zu prüfen und zu planen:
Gesamtabschnitt des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“ in direkter Verbindung vom Mundloch bis zu den Endschäften des „Grahls Tiefen Erbstolln“:
- Sanierung von Schwachstellen in Firste und Stößen
- Sicherung von Störungszonen, wassergängig
- Beräumung von Ablagerungen in der Wasserseige
- Beseitigung von in das Stollenprofil eingelaufenen Massen
- Sicherung (wassergängiger Verschluss) von Stollenöffnungen in den abgemauerten Abschnitten
- Sicherung von abgehenden Strecken und Streckenkreuzen
- Herstellen einer ausreichend bemessenen Wasserseige
- Bewertung der Wasserzuläufe zum Stollen (über- und unterirdisch)
- Prüfung und Sanierung des Tragwerkes (Sandsteinplatten) für dauerhafte Fahrungsmöglichkeiten zu Kontrollzwecken
- Erkundung und Vermessung aller abgehenden Strecken bzw. Stollen, soweit diese zugänglich sind bzw. zugänglich gemacht werden
- Sicherung schutzwürdiger altbergbaulicher Sachzeugnisse (Lachtertafeln etc.)
- Prüfung der Möglichkeiten der Integrierung von Artenschutzmaßnahmen (Fledermausschutz)
- Prüfung der Möglichkeiten einer geothermischen/energetischen Grubenwassernutzung, insbesondere am Martinschacht (Verfall der Wässer um ca. 70 m)
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“CCl-Nr. 2014DE16RFoP012 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014-2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
CCl-Nr. 2014DE16RFoP012 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014-2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaus"), Beschluss der Kommission C (2014) 8739 vom 17.11.2014
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 069-162938
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 2019/08
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 408710.74 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postleitzahl: 09599
Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kurort Berggießhübel
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Planungsleistungen beinhalten die Beräumung und Sicherung des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“ mit Anschluss zum „Grahls Tiefen Erbstolln“ auf rund 1.000 m...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Planungsleistungen beinhalten die Beräumung und Sicherung des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“ mit Anschluss zum „Grahls Tiefen Erbstolln“ auf rund 1.000 m Länge, die Sicherung von Anschlusstrecken – „Grahls Tiefer Erbstolln“ Ost- und Westflügel (ca. 400 m), die Sicherung von Schächten (LL1 bis LL3), die Herstellung einer geordneten und kontrollierbaren Grubenwasserableitung und die Ertüchtigung des Röschensystems einschließlich erforderlicher Wasserbaumaßnahmen an der Einleitstelle im Flussbett der Gottleuba.
Weiterhin umfassen die Leistungen das Auffinden und die planerische Umsetzung möglicher Zwangsentwässerungen höher gelegener Stollenniveaus in den „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“. Die Wasserlösung soll insbesondere der Verhinderung von unkontrollierten Wasseraustritten in be-wohnten bzw. intensiv genutzten Bereichen (z. B. Sportplatz) dienen. Für den notwendigen Erkenntniszuwachs in diesen, teilweise nicht risskundigen Bereichen, ist ein Erkundungsprogramm im Rahmen der Planung vorgesehen.
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus Möglichkeiten der Reduzierung von Wasserzuflüssen aus oberirdischen Gewässern (Fuchsbach bzw. alter Fuchsbach) bzw. weiterer Fremdwässer zu prüfen, zu bewerten und in Abhängigkeit der Zuständigkeit in die Planung zu integrieren.
Der Auftraggeber hat zur ausreichenden und übersichtlichen Ausweisung der Aufgabenstellung folgende Sanierungsabschnitte gebildet:
A0 Gottleuba bis Mundloch (-50 m bis 0 m).
A1 Mundloch bis LL1 (0 m bis 110 m)
A2 LL1 bis LL2 (110 m bis 453 m) – „Zwieseler Lagerzug“ , „Gott Vertraut Lager“
A3 LL2 bis Anbindung „Grahls Tiefer Erbstolln“ (453 m bis 1.020 m) - (Stollenkreuz) „Detlever Lager“, „Glück Auf Lager“, Bergmannshoffnunger Lager“
A4 „Grahls Tiefer Erbstolln“ ab Stollenkreuz (ab 1.020 m) - „Martinzecher Lager“, LL3, Ost und Westflügel „Grahls Tiefer Erbstolln“ (ca. 80 m in E/320 m in W)
In den Abschnitten hat der Auftragnehmer folgende Sanierungsleistungen zu prüfen und zu planen:
Gesamtabschnitt des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“ in direkter Verbindung vom Mundloch bis zu den Endschäften des „Grahls Tiefen Erbstolln“:
- Sanierung von Schwachstellen in Firste und Stößen
- Sicherung von Störungszonen, wassergängig
- Beräumung von Ablagerungen in der Wasserseige
- Beseitigung von in das Stollenprofil eingelaufenen Massen
- Sicherung (wassergängiger Verschluss) von Stollenöffnungen in den abgemauerten Abschnitten
- Sicherung von abgehenden Strecken und Streckenkreuzen
- Herstellen einer ausreichend bemessenen Wasserseige
- Bewertung der Wasserzuläufe zum Stollen (über- und unterirdisch)
- Prüfung und Sanierung des Tragwerkes (Sandsteinplatten) für dauerhafte Fahrungsmöglichkeiten zu Kontrollzwecken
- Erkundung und Vermessung aller abgehenden Strecken bzw. Stollen, soweit diese zugänglich sind bzw. zugänglich gemacht werden
- Sicherung schutzwürdiger altbergbaulicher Sachzeugnisse (Lachtertafeln etc.)
- Prüfung der Möglichkeiten der Integrierung von Artenschutzmaßnahmen (Fledermausschutz)
- Prüfung der Möglichkeiten einer geothermischen/energetischen Grubenwassernutzung, insbesondere am Martinschacht (Verfall der Wässer um ca. 70 m)
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: jaProjektnummer oder -referenz:CCl-Nr....”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: jaProjektnummer oder -referenz:CCl-Nr. 2014DE16RFoP012 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014-2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaus"), Beschluss der Kommission C (2014) 8739 vom 17.11.2014
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 408710.74 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Erste Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: www.oba.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 202-528567 (2021-10-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ingenieurleistungen Wiederherstellung und langzeitsichere Aufrechterhaltung der Wasserabtragsfähigkeit aus den Grubenbauen des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“...”
Titel
Ingenieurleistungen Wiederherstellung und langzeitsichere Aufrechterhaltung der Wasserabtragsfähigkeit aus den Grubenbauen des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“ in Berggießhübel
Mehr anzeigen Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Gottleuba, OT Berggießhübel
Dauer
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: F010/2016
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: Löbauer Straße 68
Postleitzahl: 04347
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 408710.74 💰
Quelle: OJS 2023/S 060-179231 (2023-03-21)