Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber aufgrund gleicher Anzahl Punkte zum eingeschränkten Kreis der Bewerber zählen würden, behält sich die Vergabestelle ausdrücklich vor, den Gesamtumsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2018 abzufragen. Bei Punktgleichheit wird der Gesamtumsatz als weiteres Entscheidungskriterium herangezogen.
Sollte ein Bewerber einen Unterauftragnehmer für die Leistungserbringung einsetzen, so werden die Punkte im prozentualen Verhältnis zu den vom Bewerber angegebenen Anteilen des Bewerbers und des Unterauftragsnehmers an der späteren Leistungserbringung (wie im 2. Formblatt „Unterauftragnehmer für die Hauptleistung") vergeben.
Die zur Verfügung stehenden max. 140 Punkte teilen sich wie folgt auf:
– max. 60 Punkte Referenzauftrag 1,
– max. 60 Punkte Referenzauftrag 2,
– max. 20 Punkte für die Beschreibung der Teilnahme in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste.
Sofern und soweit der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag mehr als 2 Referenzen benannt haben sollte, wird die Vergabestelle alle angegebenen Referenzaufträge anhand der in der Bekanntmachung vorgegebenen Mindestanforderungen (vgl. auch 4. Formblatt "Eignung") bewerten. Im Rahmen der Vergabe der max. 120 Punkte für die angegebenen Referenzen wird die Vergabestelle die jengen Referenzen des Bewerbers zugrunde legen, die die vorgegebenen Mindestanforderungen am besten erfüllen und im Rahmen der Bewertung die höchste Punktzahl erzielt haben.
Die Punktevergabe orientiert sich an folgenden Kriterien:
1) Referenzbewertung (max. 120 Punkte)
Die beiden zu bewertenden Referenzaufträge müssen die im Rahmen der Eignung vorgegebenen Mindestvoraussetzungen erfüllen (vgl. 4. Formblatt "Eignung").
Die vom Bewerber angegebenen und wertbaren Referenzaufträge werden nach folgenden Kriterien bewertet:
a) Liegen dem Referenzauftrag öffentlich-rechtliche und/oder privatrechtliche Forderungen zugrunde?
– nur öffentlich-rechtliche Forderungen = 10 Punkte,
– gemischt = 5 Punkte,
– nur privatrechtliche Forderungen = 0 Punkte.
b) Wie hoch ist der Anteil der titulierten Forderungen im angegebenen Referenzauftrag?
– >= 80 % = 10 Punkte,
– 60 < 80 % = 8 Punkte,
– 40 < 60 % = 6 Punkte,
– 20 < 40 % = 4 Punkte,
– 0 < 20 % = 0 Punkte.
c) Wie hoch ist die Erfolgsquote des angegebenen Referenzauftrags bezogen auf die titulierten Forderungen? Um eine Vergleichbarkeit der Erfolgsquoten zu erhalten, soll deren Berechnung folgende Grundlage beinhalten: Höhe der begetriebenen Forderungen in den beendeten Inkassoaufträgen (inklusive der vom Auftraggeber zurückgezogenen Inkassoaufträge) gemessen an der Höhe der beizutreibenden Forderungen dieser Inkassoaufträge:
– >= 15 % = 10 Punkte,
– 12 < 15 % = 7 Punkte,
– 8 < 12 % = 5 Punkte,
– 5 < 8 % = 3 Punkte,
– 0 < 5 % = 0 Punkte.
d) In welcher Form erfolgt die Kontaktaufnahme zum Schuldner im Referenzauftrag?
– ausschließlich schriftliche Kommunikation zum Schuldner = 10 Punkte,
– ausschließlich schriftliche und telefonische Kommunikation zum Schuldner = 7 Punkte,
– schriftliche, telefonische Kommunikation und weitere Kontaktaufnahmen zum Schuldner (bspw. SMS, Hausbesuche etc.) = 3 Punkte.
e) Wie hoch ist die Anzahl der übermittelten Inkassoaufträge pro Monat im Referenzauftrag?
– > 20 000 = 10 Punkte,
– > 10 000 – 20 000 = 5 Punkte.
f) Wie hoch ist die vom Auftraggeber vorgegebene maximale Bearbeitungszeit pro Inkassoauftrag im Referenzauftrag (Berücksichtigung des Beitreibungszeitraums ohne etwaige Verlängerung durch Ratenzahlungsvereinbarungen so-wie ohne Langzeitüberwachung)?
– > 12 Monate = 0 Punkte,
– 8-12 Monate = 10 Punkte,
– < 8 Monate = 0 Punkte.
2) Detaillierte und konkrete Beschreibung der Teilnahme in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste innerhalb der letzten 3 Jahre (max. 20 Punkte):
– Vorträge = 7 Punkte,
– Veröffentlichungen = 7 Punkte,
– Ausschüsse = 3 Punkte,
– sonstige Aktivitäten = 3 Punkte.