Beschreibung der Beschaffung
1) Dienstleistungsvertrag mit folgendem Umfang:
Die Leistungserbringung erfolgt während und außerhalb des Unterrichts in der Schule, ggf auch darüber hinausgehende schulische Veranstaltungen wie Klassenfahrten.
Durch den Einsatz von 1-2 Integrationshelfern pro Klasse wird den Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am Unterricht ermöglicht und objektiv messbar für alle Beteiligten erleichtert.
Basierend auf den Erfahrungswerten der letzten Jahre ist davon auszugehend, dass 18-22 Inklusionshelfer eingesetzt werden.
Die tatsächliche Höhe der Anzahl der zu stellenden Inklusionsassistenten wird vom Auftraggeber in Absprache mit der Schule festgelegt und dem Anbieter spätestens 2) Monate vor Beginn der Sommerferien mitgeteilt
Die einzelnen Elemente der ganzheitlich zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Behinderungsbild, den individuellen Fähigkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schülern, dem Schul- und Klassenumfeld, dem Bildungsziel der Schule sowie den individuellen schulischen Förderplänen nach Maßgabe der Feststellungen des Auftragsgebers und in Absprache mit dem Leistungserbringers.
Folgende Elemente -ohne Gewichtung- sind wesentlich:
— Begleitung der Schülerin/des Schülers während eines Schulalltags (ggf mit Begleitung der Schulbusfahrten),
— Maßnahmen zur Vermeidung von aggressiven Handlungen gegen Personen und Sachen oder autoaggressiven Handlungen,
— Mithilfe im Rahmen von Krisenintervention,
— Assistenz bei einzelnen im Unterricht geforderten Aufgabenstellungen,
— Unterstützung zur Integration der Schülerin/des Schülers in den Klassenverband und die Schule,
— Beaufsichtigung und Hilfestellung außerhalb des Unterrichts, z. B. in den Pausen, Abholen vom oder Begleiten zum Bus, bei Ausflügen, etc.,
— Hilfestellungen bei der Durchführung von besonderen, auf die betreute Person zugeschnittene Übungen,
— Mitwirkung an der Erstellung bzw. Fortentwicklung des Förderplans für den betroffenen Schüler.