Leistungsgegenstand ist die Ausstattung der neuen Atemschutzwerkstatt mit Prüfgeräten und Zubehör, Arbeitstischen, Schränken sowie die Montage der Geräte. Die vorhandenen Prüfgeräte sind dabei zu integrieren und ebenfalls anzuschließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Innenausstattung und Prüfgeräte für die Atemschutzwerkstatt des Landkreises Saalekreis
VST-309/2019/Ho”
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Einrichtungsgegenstände📦
Produkte/Dienstleistungen: DA42
📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist die Ausstattung der neuen Atemschutzwerkstatt mit Prüfgeräten und Zubehör, Arbeitstischen, Schränken sowie die Montage der Geräte....”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Ausstattung der neuen Atemschutzwerkstatt mit Prüfgeräten und Zubehör, Arbeitstischen, Schränken sowie die Montage der Geräte. Die vorhandenen Prüfgeräte sind dabei zu integrieren und ebenfalls anzuschließen.
1️⃣
Ort der Leistung: Saalekreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 06217 Merseburg/Blösien
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Saalekreis unterhält in einer angemieteten Liegenschaft in Halle, Kaolinstraße, einen Teil der Atemschutzwerkstatt der Feuerwehrtechnischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Saalekreis unterhält in einer angemieteten Liegenschaft in Halle, Kaolinstraße, einen Teil der Atemschutzwerkstatt der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ), ein weiterer Teil befindet sich im EG des Gebäudes 9.2 in 06217 Merseburg/Blösien, Geusaer Straße 70.
Zur Absicherung einer kontinuierlichen Wartung und Prüfung der Atemschutzausrüstungen der Feuerwehren im Landkreis ist, neben dem mietrechtlichen Aspekt, die anstehende Modernisierung und die Konzentration der Atemschutzwerkstatt innerhalb der Liegenschaft der FTZ in Blösien vorgesehen.
Der Landkreis beabsichtigt, die neue Atemschutzwerkstatt in den Räumlichkeiten der ehemaligen Schlauchwäsche im EG des Gebäudes 9.2 zu errichten und damit die Zusammenlegung mit dem bereits bestehenden Teil der Atemschutzwerkstatt im Gebäude 9.2 zu vollziehen. Die dazu erforderlichen Baumaßnahmen werden durch den Landkreis Saalekreis derzeit gesondert ausgeschrieben und sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Gegenwärtig werden beim Landkreis Prüfgeräte der Firma Dräger Safety AG & Co. KGaA inklusive der Software „Drägerware“ eingesetzt. Mit dem eingesetzten Prüfsystem ist die fachgerechte Prüfung und Wartung aller vorhandenen Atemschutzausrüstungen möglich. Die Software „Drägerware“ wird außerdem für die Überprüfung der feuerwehrtechnischen Beladung der Feuerwehrfahrzeuge genutzt. Die neu zu beschaffenden Prüfgeräte müssen mit der vorhandenen Software kompatibel sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Ausführung der Liefer- und Dienstleistungen soll nach Beendigung der Baumaßnahme voraussichtlich im IV. Quartal 2020 erfolgen. Der vom Auftragnehmer zu...”
Zusätzliche Informationen
Die Ausführung der Liefer- und Dienstleistungen soll nach Beendigung der Baumaßnahme voraussichtlich im IV. Quartal 2020 erfolgen. Der vom Auftragnehmer zu erstellende Einrichtungsplan mit Anschlusspunkten (Werkstattplanung) ist bereits 4 Wochen nach Auftragserteilung zu übergeben.
Die Ausführung der Installation aller atemluftführenden Leitungen darf nur durch befähigte Personen nach der BetrSichV und TRBS 1203 für Druckbehälter und Rohrleitungen ausgeführt werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-16
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-16
11:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“1. und 2.Vergabekammer des Landes Sachsen- Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt”
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141115 📠
URL: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB.
Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB.
Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist,
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
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Quelle: OJS 2019/S 239-585904 (2019-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 270 000 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 239-585904
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VST-309/2019/Ho
Titel:
“Innenausstattung und Prüfgeräte für die Atemschutzwerkstatt des Landkreises Saalekreis”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dräger Safety AG & Co. KGaA
Postort: Markkleeberg
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Leipzig🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 270 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 282319.40 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB.
Insofern weisen wir insbesondere darauf hin:
— dass...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB.
Insofern weisen wir insbesondere darauf hin:
— dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist,
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammerveranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzungs einer Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
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Quelle: OJS 2020/S 043-101285 (2020-02-27)