Gegenstand des Auftrages ist eine umfassende Beschreibung und Analyse des Innovationssystems in Nordrhein-Westfalen. In Anlehnung an Freeman beschreibt ein Innovationssystem dabei ein Netzwerk von privat und staatlich organisierten Institutionen, die in gegenseitiger Wechselwirkung neue Technologien hervorbringen, einführen und verbreiten. Der Begriff der Innovation soll sich an der schumpeterschen Definition orientieren, nach der eine Innovation eine neue Technologie, ein neuer Prozess, ein neues Produkt oder eine neue Organisationslösung ist, die sich in einer marktwirtschaftlichen Organisationsform der Wirtschaft erfolgreich durchsetzt. Grundsätzlich soll sich der Innovationsbericht unter Einbezug aktueller Methoden und Erkenntnisse der empirischen Innovations- und Wirtschaftsforschung eines institutionenökonomischen Grundverständnisses und Instrumentariums bedienen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wirtschaftsforschung
Referenznummer: 2019-006
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist eine umfassende Beschreibung und Analyse des Innovationssystems in Nordrhein-Westfalen. In Anlehnung an Freeman beschreibt ein Innovationssystem dabei ein Netzwerk von privat und staatlich organisierten Institutionen, die in gegenseitiger Wechselwirkung neue Technologien hervorbringen, einführen und verbreiten. Der Begriff der Innovation soll sich an der schumpeterschen Definition orientieren, nach der eine Innovation eine neue Technologie, ein neuer Prozess, ein neues Produkt oder eine neue Organisationslösung ist, die sich in einer marktwirtschaftlichen Organisationsform der Wirtschaft erfolgreich durchsetzt.
Grundsätzlich soll sich der Innovationsbericht unter Einbezug aktueller Methoden und Erkenntnisse der empirischen Innovations- und Wirtschaftsforschung eines institutionenökonomischen Grundverständnisses und Instrumentariums bedienen.
Gegenstand des Auftrages ist eine umfassende Beschreibung und Analyse des Innovationssystems in Nordrhein-Westfalen. In Anlehnung an Freeman beschreibt ein Innovationssystem dabei ein Netzwerk von privat und staatlich organisierten Institutionen, die in gegenseitiger Wechselwirkung neue Technologien hervorbringen, einführen und verbreiten. Der Begriff der Innovation soll sich an der schumpeterschen Definition orientieren, nach der eine Innovation eine neue Technologie, ein neuer Prozess, ein neues Produkt oder eine neue Organisationslösung ist, die sich in einer marktwirtschaftlichen Organisationsform der Wirtschaft erfolgreich durchsetzt.
Grundsätzlich soll sich der Innovationsbericht unter Einbezug aktueller Methoden und Erkenntnisse der empirischen Innovations- und Wirtschaftsforschung eines institutionenökonomischen Grundverständnisses und Instrumentariums bedienen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-01-24 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-28 📅
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2022-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 019-040922
ABl. S-Ausgabe: 19
Zusätzliche Informationen
1) Zum Nachweis der Eignung:
Sofern die geforderten Angaben und Nachweise nicht vorgelegt werden können, hat der Bieter die Gründe hierfür dazulegen und in anderer geeigneter Weise seine Kompetenz zur Durchführung des Auftrags zu belegen.
Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist, wird der Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes sein Ermessen dahingehend ausüben, den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Von dieser Nachforderungsmöglichkeit werden wir nur für die Angebote Gebrauch machen, die in die engere Wahl kommen. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
2) Sollten Sie beabsichtigen, Teile des Auftrages an einen Nachunternehmer zu vergeben, so sind zusätzlich die Erklärungen Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532 EU) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533 EU) auszufüllen und zu unterschreiben und mit dem Angebot vorzulegen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie beabsichtigen, zum Nachweis Ihrer Eignung in Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Nachunternehmern in Anspruch zu nehmen.
3) Prüfung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten:
Nach § 60 VgV obliegt dem Auftraggeber die Prüfung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten. Die Prüfung der Angebote wird daher auch darauf erstreckt, ob der angebotene Preis im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist. In diesem Zusammenhang ist insbesondere von Interesse und damit Prüfungsgegenstand, ob die angebotenen Leistungen (Personalleistungen, Sachleistungen) gemessen an dem Angebotspreis aufgabenangemessen sind und die erwartete Qualität und Quantität der Leistung damit erreicht werden kann.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYRT
Sofern die geforderten Angaben und Nachweise nicht vorgelegt werden können, hat der Bieter die Gründe hierfür dazulegen und in anderer geeigneter Weise seine Kompetenz zur Durchführung des Auftrags zu belegen.
Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist, wird der Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes sein Ermessen dahingehend ausüben, den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Von dieser Nachforderungsmöglichkeit werden wir nur für die Angebote Gebrauch machen, die in die engere Wahl kommen. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
2) Sollten Sie beabsichtigen, Teile des Auftrages an einen Nachunternehmer zu vergeben, so sind zusätzlich die Erklärungen Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532 EU) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533 EU) auszufüllen und zu unterschreiben und mit dem Angebot vorzulegen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie beabsichtigen, zum Nachweis Ihrer Eignung in Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Nachunternehmern in Anspruch zu nehmen.
3) Prüfung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten:
Nach § 60 VgV obliegt dem Auftraggeber die Prüfung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten. Die Prüfung der Angebote wird daher auch darauf erstreckt, ob der angebotene Preis im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist. In diesem Zusammenhang ist insbesondere von Interesse und damit Prüfungsgegenstand, ob die angebotenen Leistungen (Personalleistungen, Sachleistungen) gemessen an dem Angebotspreis aufgabenangemessen sind und die erwartete Qualität und Quantität der Leistung damit erreicht werden kann.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYRT
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist eine umfassende Beschreibung und Analyse des Innovationssystems in Nordrhein-Westfalen. In Anlehnung an Freeman beschreibt ein Innovationssystem dabei ein Netzwerk von privat und staatlich organisierten Institutionen, die in gegenseitiger Wechselwirkung neue Technologien hervorbringen, einführen und verbreiten. Der Begriff der Innovation soll sich an der schumpeterschen Definition orientieren, nach der eine Innovation eine neue Technologie, ein neuer Prozess, ein neues Produkt oder eine neue Organisationslösung ist, die sich in einer marktwirtschaftlichen Organisationsform der Wirtschaft erfolgreich durchsetzt.
Gegenstand des Auftrages ist eine umfassende Beschreibung und Analyse des Innovationssystems in Nordrhein-Westfalen. In Anlehnung an Freeman beschreibt ein Innovationssystem dabei ein Netzwerk von privat und staatlich organisierten Institutionen, die in gegenseitiger Wechselwirkung neue Technologien hervorbringen, einführen und verbreiten. Der Begriff der Innovation soll sich an der schumpeterschen Definition orientieren, nach der eine Innovation eine neue Technologie, ein neuer Prozess, ein neues Produkt oder eine neue Organisationslösung ist, die sich in einer marktwirtschaftlichen Organisationsform der Wirtschaft erfolgreich durchsetzt.
Grundsätzlich soll sich der Innovationsbericht unter Einbezug aktueller Methoden und Erkenntnisse der empirischen Innovations- und Wirtschaftsforschung eines institutionenökonomischen Grundverständnisses und Instrumentariums bedienen.
Für den Innovationsbericht sind geeignete Indikatoren der empirischen Innovations und Wirtschaftsforschung darzustellen, zu beschreiben und zu analysieren und themenspezifische Analysen vorzunehmen, mit denen das institutionelle Gefüge des Innovationssystems in Nordrhein-Westfalen herauszuarbeiten ist.
Für den Innovationsbericht sind geeignete Indikatoren der empirischen Innovations und Wirtschaftsforschung darzustellen, zu beschreiben und zu analysieren und themenspezifische Analysen vorzunehmen, mit denen das institutionelle Gefüge des Innovationssystems in Nordrhein-Westfalen herauszuarbeiten ist.
Der Innovationsbericht hat die beschreibenden und analytischen Ergebnisse für Nordrhein-Westfalen mit anderen Bundesländern und der Bundesrepublik insgesamt zu vergleichen.
Der Innovationsbericht soll sich in einen allgemeinen, themenübergreifenden Teil, einen Schwerpunktteil und ein abschließendes Fazit gliedern.
Im allgemeinen, themenübergreifenden Teil sind die in der Leistungsbeschreibung unter B. 1. „Allgemeiner Teil“ aufgeführten Fragestellungen mit Hilfe geeigneter Instrumente, Methoden und Darstellungsweisen der empirischen Wirtschafts- und Innovationsforschung zu beantworten.
Im allgemeinen, themenübergreifenden Teil sind die in der Leistungsbeschreibung unter B. 1. „Allgemeiner Teil“ aufgeführten Fragestellungen mit Hilfe geeigneter Instrumente, Methoden und Darstellungsweisen der empirischen Wirtschafts- und Innovationsforschung zu beantworten.
Der Schwerpunktteil soll tiefere und umfassendere Ergebnisse einer Analyse zu den in der Leistungsbeschreibung unter B. 2. „Schwerpunktteil“ aufgeführten Themen und Fragestellungen darlegen.
Abschließen soll der Innovationsbericht mit einer in sich schlüssigen Zusammenfassung der Gesamtergebnisse und wirtschaftspolitischen Handlungsempfehlungen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 324 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Wirtschaft
Innovation
Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Dokument (max. 1 Jahr alt)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bieters (max. 1 Jahr alt)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen aus den letzten 3 Jahren mit Angaben des Werts, des Ausführungszeitraums sowie des Empfängers der Dienstleistung unter Angabe eines Ansprechpartners, die folgendes belegen müssen:
a) Hohe Kompetenz in der empirischen Wirtschafts- und Innovationsforschung:
Nachzuweisen ist diese durch Publikationen zu Ausprägungen, Charakteristika und Entwicklungen von Innovationssystemen und zu spezifischen innovationsökonomischen Fragestellungen, auch mit Bezug zu regionalökonomischen Fragestellungen sowie durch Arbeiten zur Weiterentwicklung empirischer Messmethoden und Indikatoren, insbesondere zu verbesserten Möglichkeiten zur Messung von (Innovations-) Produktivität und zur Outputund Outcome-Messung.
Nachzuweisen ist diese durch Publikationen zu Ausprägungen, Charakteristika und Entwicklungen von Innovationssystemen und zu spezifischen innovationsökonomischen Fragestellungen, auch mit Bezug zu regionalökonomischen Fragestellungen sowie durch Arbeiten zur Weiterentwicklung empirischer Messmethoden und Indikatoren, insbesondere zu verbesserten Möglichkeiten zur Messung von (Innovations-) Produktivität und zur Outputund Outcome-Messung.
b) Erfahrungen in der Erstellung von Expertisen und Beratungsleistungen für den öffentlichen Sektor, auch in innovationsökonomischen Fragen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Sofern die geforderten Angaben und Nachweise nicht vorgelegt werden können, hat der Bieter die Gründe hierfür dazulegen und in anderer geeigneter Weise seine Kompetenz zur Durchführung des Auftrags zu belegen.
Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist, wird der Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes sein Ermessen dahingehend ausüben, den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Von dieser Nachforderungsmöglichkeit werden wir nur für die Angebote Gebrauch machen, die in die engere Wahl kommen. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist, wird der Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes sein Ermessen dahingehend ausüben, den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Von dieser Nachforderungsmöglichkeit werden wir nur für die Angebote Gebrauch machen, die in die engere Wahl kommen. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
2) Sollten Sie beabsichtigen, Teile des Auftrages an einen Nachunternehmer zu vergeben, so sind zusätzlich die Erklärungen Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532 EU) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533 EU) auszufüllen und zu unterschreiben und mit dem Angebot vorzulegen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie beabsichtigen, zum Nachweis Ihrer Eignung in Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Nachunternehmern in Anspruch zu nehmen.
2) Sollten Sie beabsichtigen, Teile des Auftrages an einen Nachunternehmer zu vergeben, so sind zusätzlich die Erklärungen Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532 EU) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533 EU) auszufüllen und zu unterschreiben und mit dem Angebot vorzulegen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie beabsichtigen, zum Nachweis Ihrer Eignung in Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Nachunternehmern in Anspruch zu nehmen.
3) Prüfung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten:
Nach § 60 VgV obliegt dem Auftraggeber die Prüfung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten. Die Prüfung der Angebote wird daher auch darauf erstreckt, ob der angebotene Preis im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist. In diesem Zusammenhang ist insbesondere von Interesse und damit Prüfungsgegenstand, ob die angebotenen Leistungen (Personalleistungen, Sachleistungen) gemessen an dem Angebotspreis aufgabenangemessen sind und die erwartete Qualität und Quantität der Leistung damit erreicht werden kann.
Nach § 60 VgV obliegt dem Auftraggeber die Prüfung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten. Die Prüfung der Angebote wird daher auch darauf erstreckt, ob der angebotene Preis im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist. In diesem Zusammenhang ist insbesondere von Interesse und damit Prüfungsgegenstand, ob die angebotenen Leistungen (Personalleistungen, Sachleistungen) gemessen an dem Angebotspreis aufgabenangemessen sind und die erwartete Qualität und Quantität der Leistung damit erreicht werden kann.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 294 774 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge