Instrumentierte Pendelschlagwerk zur Durchführung von Kerbschlagbiegeversuchen nach der Normenreihe DIN EN ISO 148 (Teile 1 bis 3) und der Norm DIN EN ISO 14556 sowie von bruchmechanischen Versuchen nach der Norm ISO 26843 gem. Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen
Referenznummer: 19 / 19
Kurze Beschreibung:
“Instrumentierte Pendelschlagwerk zur Durchführung von Kerbschlagbiegeversuchen nach der Normenreihe DIN EN ISO 148 (Teile 1 bis 3) und der Norm DIN EN ISO...”
Kurze Beschreibung
Instrumentierte Pendelschlagwerk zur Durchführung von Kerbschlagbiegeversuchen nach der Normenreihe DIN EN ISO 148 (Teile 1 bis 3) und der Norm DIN EN ISO 14556 sowie von bruchmechanischen Versuchen nach der Norm ISO 26843 gem. Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen📦 Ort der Leistung
NUTS region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Bieter sind nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2019/S 135-331320 (2019-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Total value of the procurement: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite...”
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.
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Quelle: OJS 2019/S 230-563853 (2019-11-25)