Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zunächst findet eine formale Prüfung der Teilnahmeanträge statt. Unvollständige Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Sodann wird geprüft, ob die geforderten Mindestnachweise für die Eignung erbracht wurden.
Anschließend erfolgt die Eignungsbewertung der Bewerber, deren Ergebnis maßgeblich dafür ist, ob ein Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Dies geschieht auf der Basis der mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers eingereichten und ggf. vom Auftraggeber nachgeforderten Anlagen.
Die Vergabestelle bewertet maximal 3 Referenzprojekte. Der Bewerber soll im Falle einer Vorlage von mehr als 3 Referenzen, diejenige priorisieren und kennzeichnen, die in die Wertung einfließen sollen. Erfolgt keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle dies tun und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzprojekten ist nicht erwünscht.
Bei den Eignungskriterien werden folgende Zielerreichungsgrade unterschieden:
ZE 0: 0 %;
ZE 1: 50 % und
ZE 2: 100 % der zu erreichenden Punkte.
Die jeweiligen Eignungskriterien unterscheiden sich hinsichtlich der maximal zu erreichenden Punktzahl, mit der diese zur Bestimmung des Eignungsbewertungsergebnisses eingehen.
Bei einer uneingeschränkten Erfüllung aller Anforderungen, wobei jedes Eignungskriterium mit dem Zielerreichungsgrad ZE2 erfüllt wird, erreicht ein Bewerber die Maximalpunktzahl. Die Eignungsbewertungsergebnisse aller Bewerber werden zur Bildung einer Rangfolge der Bewerber verwendet.
Insgesamt können max. 10 000 Punkte erreicht werden.
Folgende Kriterien werden bewertet:
I) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – max. 1 000 Punkte:
1) Umsatz im Jahr 2018 – max. 500 Punkte;
2) Umsatz im Jahr 2018 in Bezug auf den Vergabegegenstand (Einführung, Anpassung und Application Management von Softwarelösungen für den ausgeschriebenen funktionalen Umfang, d. h. Asset Base, Auftrags- und Aufgabensteuerung, Asset Management, Baumaßnahmen-Management, Instandhaltungs-Management, Störungs-Management, Zählermanagement) – max. 500 Punkte.
II) Technisch und berufliche Leistungsfähigkeit – max. 9 000 Punkte:
1) Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der Software-Einführung und -Anpassung für den Vergabegegenstand – max. 752 Punkte;
2) Referenzprojekte SEA (max. 3 Projekte) – max. 6 750 Punkte.
Punktverteilung je Referenz:
a) Funktionaler Umfang der Software Einführung und – Anpassung – max. 1 350 Punkte;
b) Vergleichbarkeit des Referenzkunden – max. 450 Punkte;
c) Zufriedenheit des Referenzkunden hinsichtlich des Projekterfolges – max. 450 Punkte.
3) Angabe der Beschäftigtenanzahl AMS – max. 742 Punkte:
a) Anzahl der Support-Mitarbeiter in den einzelnen funktionalen Bereichen des Vergabegegenstandes im Jahr 2018 – max. 378 Punkte:
— Asset Base – max. 54 Punkte,
— Auftrags- und Aufgabensteuerung – max. 54 Punkte,
— Asset Management – max. 54 Punkte,
— Baumaßnahmen-Management – max. 54 Punkte,
— Instandhaltungs-Management – max. 54 Punkte,
— Störungs-Management – max. 54 Punkte,
— Zählermanagement – max. 54 Punkte.
b) Anzahl der Entwicklungsmitarbeiter in den einzelnen funktionalen Bereichen des Vergabegegenstandes im Jahr 2018 – max. 364 Punkte:
— Asset Base – max. 52 Punkte,
— Auftrags- und Aufgabensteuerung – max. 52 Punkte,
— Asset Management – max. 52 Punkte,
— Baumaßnahmen-Management – max. 52 Punkte,
— Instandhaltungs-Management – max. 52 Punkte,
— Störungs-Management – max. 52 Punkte,
— Zählermanagement – max. 52 Punkte.
4) Anzahl der Kunden, für die in den einzelnen funktionalen Bereichen des Vergabegegenstandes im Jahr 2018 Support-Leistungen erbracht wurden – max. 756 Punkte:
— Asset Base – max. 108 Punkte,
— Auftrags- und Aufgabensteuerung – max. 108 Punkte,
— Asset Management – max. 108 Punkte,
— Baumaßnahmen-Management – max. 108 Punkte,
— Instandhaltungs-Management – max. 108 Punkte,
— Störungs-Management – max. 108 Punkte,
— Zählermanagement – max. 108 Punkte.