Vergabe von Planungsdienstleistungen für die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) nach dem Leitfaden des Bundes („Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte in der Städtebauförderung – Eine Arbeitshilfe für Kommunen“) für die Stadt Ettlingen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Ettlingen (ISEK)
Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Kurze Beschreibung:
“Vergabe von Planungsdienstleistungen für die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) nach dem Leitfaden des Bundes („Integrierte...”
Kurze Beschreibung
Vergabe von Planungsdienstleistungen für die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) nach dem Leitfaden des Bundes („Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte in der Städtebauförderung – Eine Arbeitshilfe für Kommunen“) für die Stadt Ettlingen.
1️⃣
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 76275 Ettlingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Stadtentwicklung ist heute eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Verwaltung, Bürgern und Wirtschaft. Themen, wie die demographische Entwicklung, der...”
Beschreibung der Beschaffung
Stadtentwicklung ist heute eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Verwaltung, Bürgern und Wirtschaft. Themen, wie die demographische Entwicklung, der Klimawandel, sich verändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen, (E-) Mobilität und Digitalisierung sowie Wohnraumschaffung i.V.m. der Notwendigkeit zur Innenentwicklung, stellen heute u. a. die zentralen Herausforderungen und Aufgabenbereiche einer Stadt dar und erfordern im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung eine fachübergreifende Betrachtungsweise.
Ein integriertes Stadtentwicklungskonzept bietet in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, die Stadt und deren Herausforderungen und Aufgabenbereiche ganzheitlich zu betrachten, Einzelmaßnahmen in einen größeren Kontext zu stellen, Informationen zu bündeln und Zielvorgaben für die Verwaltung und den Gemeinderat für die nächsten Jahre zu setzen.
Die bereits für verschiedene Fachbereiche der Stadt Ettlingen existierenden eigenständigen und teilweise umfassenden Konzeptionen und Planungen sind für sich genommen gut und richtig, kommen diesem „integrierten“ Ansatz aber noch nicht oder nur teilweise nach, da eine gezielt systematische/konzeptionelle Verknüpfung verschiedener Themenbereiche bisher nur bedingt vorhanden ist.
Zudem zeigt sich die Notwendigkeit, Projekte und Maßnahmen vor dem Hintergrund der jährlichen Haushaltsvolumen zu takten und zu priorisieren, dass zur langfristigen Strukturierung dieser Projekte und Maßnahmen eine Gesamtschau und ein Zielkonzept hilfreich sind.
In einem ersten Schritt (Grundlagenermittlung) sollen alle derzeit bestehenden bzw. bereits geplanten Projekte / Konzepte / Statistiken und Einzelmaßnahmen gebündelt und den definierten Handlungsfeldern zugeordnet werden, um einen Überblick zu erhalten, was die Stadt in welchem Bereich schon alles tut bzw. in welchen Bereichen man noch tätig werden muss.
In einem zweiten Schritt (Strategieentwicklung) sollen – basierend auf der Grundlagenermittlung – Ziele für die Stadt Ettlingen entwickelt werden, die vorhandenen Strukturen gesichert, identifizierte Defizite behoben sowie zukunftsfähige Handlungsbereiche aufzeigt werden, die als Grundlage für die Ableitung von Einzelmaßnahmen dienen. Die entwickelten Ziele sollen durch den Gemeinderat beraten und beschlossen werden.
Schritt 3 (Handlungskonzept) bildet das „Herzstück“ des ISEK. Es sollen auf Basis der zuvor beschlossenen Ziele, Maßnahmen definiert und priorisiert werden, die der Umsetzung der Ziele dienen. Darüber hinaus soll ein Strukturkonzept mit räumlichen Entwicklungsschwerpunkten erarbeitet werden. Der Gemeinderat soll die identifizierten und die durch die Fachämter geprüften Einzelmaßnahmen beraten und als Handlungskonzept beschließen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des normalen Geschäftsganges der Verwaltung und Gremien.
Die Schritte 1 und 2 sind hierbei für die Gesamtstadt vorgesehen, Schritt 3 ist räumlich bezogen zunächst für die Kernstadt angedacht. Ortsteilkonzepte können später optional im Anschluss an den ISEK-Prozess in einem gesonderten Verfahren erfolgen. Die optionalen Leistungen sollen bereits jetzt von den Büros mit angeboten werden, stehen aber unter dem Beschlussvorbehalt des Gemeinderats.
Einige Schwerpunktthemen sieht die Verwaltung jetzt schon als erforderlich an, andere werden sich u.U. aus dem laufenden Verfahren ergeben und müssen dann entsprechend diskutiert und vom Gemeinderat beschlossen werden (optionale Leistungen). Diese optionalen Leistungen können während des Prozesses beauftragt werden, hierüber würde der Gemeinderat dann gesondert entscheiden.
Folgende Schwerpunktthemen des ISEK-Prozesses sollen bereits als „Grundleistungen“ vertiefend untersucht werden:
— Demographie,
— Mobilitätskonzept,
— Digitalisierung,
— prozessbegleitende Bürgerbeteiligung mit Online-Tool optional als dauerhafte Einrichtung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität, Kompetenzen und Erfahrung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Vorstellung Vorgehen, Arbeitsweise und Methoden am Beispiel eines mit dem Projekt/Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzprojektes durch den Projektleiter”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 20 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag kann sich durch die Beauftragung der Optionsbausteine, sowie in Folge von Gemeinedratsbeschlüssen verlängern.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“— fristgerechter Eingang der Unterlagen,
— formgerechter Eingang der Unterlagen,
— Vollständigkeit der Unterlagen,
— Prüfung von Mindestanforderungen und...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— fristgerechter Eingang der Unterlagen,
— formgerechter Eingang der Unterlagen,
— Vollständigkeit der Unterlagen,
— Prüfung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien,
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (III.1.2): Umsatz,
— technische Leistungsfähigkeit (III.1.3): Mitarbeiter,
— technische Leistungsfähigkeit (III.1.3): Referenzprojekte
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional zu beauftragende Leistungsbausteine:
— Erarbeitung von Ortsteilentwicklungkonzepten,
— Lupe Innenstadt,
— Umsetzungs- und Finanzierungskonzept,
—...”
Beschreibung der Optionen
Optional zu beauftragende Leistungsbausteine:
— Erarbeitung von Ortsteilentwicklungkonzepten,
— Lupe Innenstadt,
— Umsetzungs- und Finanzierungskonzept,
— Monitoring,
— Online-Bürgerbeteiligung / Online-Tool.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis über einen Hochschulabschluss und mindestens 3-jährige Berufserfahrung im Bereich der Stadtplanung /-entwicklung / Stadt- / Raumordnung für den...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweis über einen Hochschulabschluss und mindestens 3-jährige Berufserfahrung im Bereich der Stadtplanung /-entwicklung / Stadt- / Raumordnung für den verantwortlichen Projektleiter,
— Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Ausschlusskriterium:
— Nachweis, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt.
Kriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber:
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ausschlusskriterium:
— Nachweis, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt.
Kriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber:
— Eigenerklärung zum Mindestjahresumsatz.
“Bei dem Nachweis, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt, handelt es sich um ein Ausschlusskriterium.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Kriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber:
— Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten,
— Angaben zu 2 unterschiedlichen Referenzen: Referenz 1 –...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber:
— Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten,
— Angaben zu 2 unterschiedlichen Referenzen: Referenz 1 – Erarbeitung eines ISEKs nach Leitfaden des Bundes, Referenz 2 – Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts.
Es werden folgende Kriterien der Referenzen bewertet: Realisierte Teilleistungen; Projektabschluss; Referenzschreiben des Auftraggebers Mindestanforderungen Referenzen: 2 unterschiedliche Referenzen; Projektbeginn in den letzten 8 Jahren.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-19
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-10-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
“Für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind die vom Auslober/Auftraggeber ausgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden; die in den Bewerbungsunterlagen...”
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind die vom Auslober/Auftraggeber ausgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden; die in den Bewerbungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Anlagen sind mit der Bewerbung abzugeben. Eine pauschale Bewerbung mit Broschüren, Prospekten, Werkberichten o. ä. wird nicht anerkannt.
Eigenerklärungen, Nachweise u. Bescheinigungen, die der Bewerbung nicht beigefügt sind, werden gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Setzung einer Frist von 6 Kalendertagen beim Bewerber nachgefordert. Werden die nachgeforderten Eigenerklärungen, Nachweise u. bescheinigungen nicht fristgerecht nachgereicht, so wird die Bewerbung zwingend ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen stehen über die Vergabeplattform unter www.subreport-elvis.de bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesem Weg erhältlich. Die Bewerber müssen sich eigenverantwortlich über ggf.
Nachgereichte Dokumente über die Vergabeplattform informieren. Bewerber, die sich die Vergabeunterlagen anonym herunterladen, nehmen nicht an der Bieterkommunikation teil und werden damit auch nicht automatisch über eventuelle Änderungen in den Vergabeunterlagen informiert.
Das Verfahren wird elektronisch durchgeführt, eine postalische oder eigenhändige Abgabe des Teilnahmeantrags oder eine Abgabe des Teilnahmeantrags per Mail ist nicht zulässig. Gleiches gilt für die Angebotsabgabe.
Rückfragen zum Verfahren können ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform gestellt werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
URL: www.rp-karlsruhe.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 GWB (Einleitung, Antrag):
§ 160 Abs. 1 GWB:
Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 GWB (Einleitung, Antrag):
§ 160 Abs. 1 GWB:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 Abs. 2 GWB:
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
URL: www.rp-karlsruhe.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 149-367527 (2019-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 7243/101-8922📞
Fax: +49 7243 / 101-583 📠
Adresse des Käuferprofils: http://www.ettlingen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe von Planungsdienstleistungen für die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
2019-093”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 233875.92 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Stadtentwicklung ist heute eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Verwaltung, Bürgern und Wirtschaft. Themen, wie die demographische Entwicklung, der...”
Beschreibung der Beschaffung
Stadtentwicklung ist heute eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Verwaltung, Bürgern und Wirtschaft. Themen, wie die demographische Entwicklung, der Klimawandel, sich verändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen, (E-) Mobilität und Digitalisierung sowie Wohnraumschaffung i. V. m. der Notwendigkeit zur Innenentwicklung, stellen heute u. a. die zentralen Herausforderungen und Aufgabenbereiche einer Stadt dar und erfordern im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung eine fachübergreifende Betrachtungsweise.
Ein integriertes Stadtentwicklungskonzept bietet in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, die Stadt und deren Herausforderungen und Aufgabenbereiche ganzheitlich zu betrachten, Einzelmaßnahmen in einen größeren Kontext zu stellen, Informationen zu bündeln und Zielvorgaben für die Verwaltung und den Gemeinderat für die nächsten Jahre zu setzen.
Die bereits für verschiedene Fachbereiche der Stadt Ettlingen existierenden eigenständigen und teilweise umfassenden Konzeptionen und Planungen sind für sich genommen gut und richtig, kommen diesem „integrierten“ Ansatz aber noch nicht oder nur teilweise nach, da eine gezielt systematische/konzeptionelle Verknüpfung verschiedener Themenbereiche bisher nur bedingt vorhanden ist.
Zudem zeigt sich die Notwendigkeit, Projekte und Maßnahmen vor dem Hintergrund der jährlichen Haushaltsvolumen zu takten und zu priorisieren, dass zur langfristigen Strukturierung dieser Projekte und Maßnahmen eine Gesamtschau und ein Zielkonzept hilfreich sind.
In einem ersten Schritt (Grundlagenermittlung) sollen alle derzeit bestehenden bzw. bereits geplanten Projekte/Konzepte/Statistiken und Einzelmaßnahmen gebündelt und den definierten Handlungsfeldern zugeordnet werden, um einen Überblick zu erhalten, was die Stadt in welchem Bereich schon alles tut bzw. in welchen Bereichen man noch tätig werden muss.
In einem zweiten Schritt (Strategieentwicklung) sollen – basierend auf der Grundlagenermittlung – Ziele für dieStadt Ettlingen entwickelt werden, die vorhandenen Strukturen gesichert, identifizierte Defizite behoben sowie Zukunftsfähige Handlungsbereiche aufzeigt werden, die als Grundlage für die Ableitung von Einzelmaßnahmen dienen. Die entwickelten Ziele sollen durch den Gemeinderat beraten und beschlossen werden.
Schritt 3 (Handlungskonzept) bildet das „Herzstück“ des ISEK. Es sollen auf Basis der zuvor beschlossenen Ziele, Maßnahmen definiert und priorisiert werden, die der Umsetzung der Ziele dienen. Darüber hinaus soll ein Strukturkonzept mit räumlichen Entwicklungsschwerpunkten erarbeitet werden. Der Gemeinderat soll die identifizierten und die durch die Fachämter geprüften Einzelmaßnahmen beraten und als Handlungskonzept beschließen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des normalen Geschäftsganges der Verwaltung und Gremien.
Die Schritte 1 und 2 sind hierbei für die Gesamtstadt vorgesehen, Schritt 3 ist räumlich bezogen zunächst für die Kernstadt angedacht. Ortsteilkonzepte können später optional im Anschluss an den ISEK-Prozess in einem gesonderten Verfahren erfolgen. Die optionalen Leistungen sollen bereits jetzt von den Büros mit angeboten werden, stehen aber unter dem Beschlussvorbehalt des Gemeinderats.
Einige Schwerpunktthemen sieht die Verwaltung jetzt schon als erforderlich an, andere werden sich u.U. aus dem laufenden Verfahren ergeben und müssen dann entsprechend diskutiert und vom Gemeinderat beschlossen werden (optionale Leistungen). Diese optionalen Leistungen können während des Prozesses beauftragt werden, hierüber würde der Gemeinderat dann gesondert entscheiden.
Folgende Schwerpunktthemen des ISEK-Prozesses sollen bereits als „Grundleistungen“ vertiefend untersucht werden:
— Demographie;
— Mobilitätskonzept;
— Digitalisierung;
— prozessbegleitende Bürgerbeteiligung mit Online-Tool optional als dauerhafte Einrichtung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Optional zu beauftragende Leistungsbausteine:
— Erarbeitung von Ortsteilentwicklungkonzepten;
— Lupe Innenstadt;
— Umsetzungs- und Finanzierungskonzept;
—...”
Beschreibung der Optionen
Optional zu beauftragende Leistungsbausteine:
— Erarbeitung von Ortsteilentwicklungkonzepten;
— Lupe Innenstadt;
— Umsetzungs- und Finanzierungskonzept;
— Monitoring
— Online-Bürgerbeteiligung/Online-Tool.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 149-367527
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Metris Architekten + Stadtplaner
Postort: Heidelberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Heidelberg, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Plan:kooperativ
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 121399.92 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏
Quelle: OJS 2020/S 070-167102 (2020-04-06)