Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Ettlingen (ISEK)

Stadt Ettlingen

Vergabe von Planungsdienstleistungen für die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) nach dem Leitfaden des Bundes („Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte in der Städtebauförderung – Eine Arbeitshilfe für Kommunen“) für die Stadt Ettlingen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-01 Auftragsbekanntmachung
2020-04-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Kurze Beschreibung:
Vergabe von Planungsdienstleistungen für die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) nach dem Leitfaden des Bundes („Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte in der Städtebauförderung – Eine Arbeitshilfe für Kommunen“) für die Stadt Ettlingen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Ettlingen
Postanschrift: Marktplatz 2
Postleitzahl: 76275
Postort: Ettlingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.ettlingen.de 🌏
E-Mail: vergabe@ettlingen.de 📧
Telefon: +49 7243/1018922 📞
Fax: +49 7243/101550 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E68464763 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E68464763 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 149-367527
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind die vom Auslober/Auftraggeber ausgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden; die in den Bewerbungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Anlagen sind mit der Bewerbung abzugeben. Eine pauschale Bewerbung mit Broschüren, Prospekten, Werkberichten o. ä. wird nicht anerkannt. Eigenerklärungen, Nachweise u. Bescheinigungen, die der Bewerbung nicht beigefügt sind, werden gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Setzung einer Frist von 6 Kalendertagen beim Bewerber nachgefordert. Werden die nachgeforderten Eigenerklärungen, Nachweise u. bescheinigungen nicht fristgerecht nachgereicht, so wird die Bewerbung zwingend ausgeschlossen. Die Bewerbungsunterlagen stehen über die Vergabeplattform unter www.subreport-elvis.de bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesem Weg erhältlich. Die Bewerber müssen sich eigenverantwortlich über ggf. Nachgereichte Dokumente über die Vergabeplattform informieren. Bewerber, die sich die Vergabeunterlagen anonym herunterladen, nehmen nicht an der Bieterkommunikation teil und werden damit auch nicht automatisch über eventuelle Änderungen in den Vergabeunterlagen informiert. Das Verfahren wird elektronisch durchgeführt, eine postalische oder eigenhändige Abgabe des Teilnahmeantrags oder eine Abgabe des Teilnahmeantrags per Mail ist nicht zulässig. Gleiches gilt für die Angebotsabgabe. Rückfragen zum Verfahren können ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform gestellt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stadtentwicklung ist heute eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Verwaltung, Bürgern und Wirtschaft. Themen, wie die demographische Entwicklung, der Klimawandel, sich verändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen, (E-) Mobilität und Digitalisierung sowie Wohnraumschaffung i.V.m. der Notwendigkeit zur Innenentwicklung, stellen heute u. a. die zentralen Herausforderungen und Aufgabenbereiche einer Stadt dar und erfordern im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung eine fachübergreifende Betrachtungsweise.
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Ein integriertes Stadtentwicklungskonzept bietet in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, die Stadt und deren Herausforderungen und Aufgabenbereiche ganzheitlich zu betrachten, Einzelmaßnahmen in einen größeren Kontext zu stellen, Informationen zu bündeln und Zielvorgaben für die Verwaltung und den Gemeinderat für die nächsten Jahre zu setzen.
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Die bereits für verschiedene Fachbereiche der Stadt Ettlingen existierenden eigenständigen und teilweise umfassenden Konzeptionen und Planungen sind für sich genommen gut und richtig, kommen diesem „integrierten“ Ansatz aber noch nicht oder nur teilweise nach, da eine gezielt systematische/konzeptionelle Verknüpfung verschiedener Themenbereiche bisher nur bedingt vorhanden ist.
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Zudem zeigt sich die Notwendigkeit, Projekte und Maßnahmen vor dem Hintergrund der jährlichen Haushaltsvolumen zu takten und zu priorisieren, dass zur langfristigen Strukturierung dieser Projekte und Maßnahmen eine Gesamtschau und ein Zielkonzept hilfreich sind.
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In einem ersten Schritt (Grundlagenermittlung) sollen alle derzeit bestehenden bzw. bereits geplanten Projekte / Konzepte / Statistiken und Einzelmaßnahmen gebündelt und den definierten Handlungsfeldern zugeordnet werden, um einen Überblick zu erhalten, was die Stadt in welchem Bereich schon alles tut bzw. in welchen Bereichen man noch tätig werden muss.
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In einem zweiten Schritt (Strategieentwicklung) sollen – basierend auf der Grundlagenermittlung – Ziele für die Stadt Ettlingen entwickelt werden, die vorhandenen Strukturen gesichert, identifizierte Defizite behoben sowie zukunftsfähige Handlungsbereiche aufzeigt werden, die als Grundlage für die Ableitung von Einzelmaßnahmen dienen. Die entwickelten Ziele sollen durch den Gemeinderat beraten und beschlossen werden.
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Schritt 3 (Handlungskonzept) bildet das „Herzstück“ des ISEK. Es sollen auf Basis der zuvor beschlossenen Ziele, Maßnahmen definiert und priorisiert werden, die der Umsetzung der Ziele dienen. Darüber hinaus soll ein Strukturkonzept mit räumlichen Entwicklungsschwerpunkten erarbeitet werden. Der Gemeinderat soll die identifizierten und die durch die Fachämter geprüften Einzelmaßnahmen beraten und als Handlungskonzept beschließen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des normalen Geschäftsganges der Verwaltung und Gremien.
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Die Schritte 1 und 2 sind hierbei für die Gesamtstadt vorgesehen, Schritt 3 ist räumlich bezogen zunächst für die Kernstadt angedacht. Ortsteilkonzepte können später optional im Anschluss an den ISEK-Prozess in einem gesonderten Verfahren erfolgen. Die optionalen Leistungen sollen bereits jetzt von den Büros mit angeboten werden, stehen aber unter dem Beschlussvorbehalt des Gemeinderats.
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Einige Schwerpunktthemen sieht die Verwaltung jetzt schon als erforderlich an, andere werden sich u.U. aus dem laufenden Verfahren ergeben und müssen dann entsprechend diskutiert und vom Gemeinderat beschlossen werden (optionale Leistungen). Diese optionalen Leistungen können während des Prozesses beauftragt werden, hierüber würde der Gemeinderat dann gesondert entscheiden.
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Folgende Schwerpunktthemen des ISEK-Prozesses sollen bereits als „Grundleistungen“ vertiefend untersucht werden:
— Demographie,
— Mobilitätskonzept,
— Digitalisierung,
— prozessbegleitende Bürgerbeteiligung mit Online-Tool optional als dauerhafte Einrichtung.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann sich durch die Beauftragung der Optionsbausteine, sowie in Folge von Gemeinedratsbeschlüssen verlängern.
Beschreibung der Optionen:
Optional zu beauftragende Leistungsbausteine:
— Erarbeitung von Ortsteilentwicklungkonzepten,
— Lupe Innenstadt,
— Umsetzungs- und Finanzierungskonzept,
— Monitoring,
— Online-Bürgerbeteiligung / Online-Tool.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 76275 Ettlingen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis über einen Hochschulabschluss und mindestens 3-jährige Berufserfahrung im Bereich der Stadtplanung /-entwicklung / Stadt- / Raumordnung für den verantwortlichen Projektleiter,
— Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ausschlusskriterium:
— Nachweis, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt.
Kriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber:
— Eigenerklärung zum Mindestjahresumsatz.
Mindeststandards:
Bei dem Nachweis, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt, handelt es sich um ein Ausschlusskriterium.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber:
— Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten,
— Angaben zu 2 unterschiedlichen Referenzen: Referenz 1 – Erarbeitung eines ISEKs nach Leitfaden des Bundes, Referenz 2 – Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts.
Es werden folgende Kriterien der Referenzen bewertet: Realisierte Teilleistungen; Projektabschluss; Referenzschreiben des Auftraggebers Mindestanforderungen Referenzen: 2 unterschiedliche Referenzen; Projektbeginn in den letzten 8 Jahren.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— fristgerechter Eingang der Unterlagen,
— formgerechter Eingang der Unterlagen,
— Vollständigkeit der Unterlagen,
— Prüfung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien,
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (III.1.2): Umsatz,
— technische Leistungsfähigkeit (III.1.3): Mitarbeiter,
— technische Leistungsfähigkeit (III.1.3): Referenzprojekte
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-10-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität, Kompetenzen und Erfahrung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung Vorgehen, Arbeitsweise und Methoden am Beispiel eines mit dem Projekt/Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzprojektes durch den Projektleiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 20 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Ettlingen, Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E68464763 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind die vom Auslober/Auftraggeber ausgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden; die in den Bewerbungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Anlagen sind mit der Bewerbung abzugeben. Eine pauschale Bewerbung mit Broschüren, Prospekten, Werkberichten o. ä. wird nicht anerkannt.
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Eigenerklärungen, Nachweise u. Bescheinigungen, die der Bewerbung nicht beigefügt sind, werden gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Setzung einer Frist von 6 Kalendertagen beim Bewerber nachgefordert. Werden die nachgeforderten Eigenerklärungen, Nachweise u. bescheinigungen nicht fristgerecht nachgereicht, so wird die Bewerbung zwingend ausgeschlossen.
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Die Bewerbungsunterlagen stehen über die Vergabeplattform unter www.subreport-elvis.de bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesem Weg erhältlich. Die Bewerber müssen sich eigenverantwortlich über ggf.
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Nachgereichte Dokumente über die Vergabeplattform informieren. Bewerber, die sich die Vergabeunterlagen anonym herunterladen, nehmen nicht an der Bieterkommunikation teil und werden damit auch nicht automatisch über eventuelle Änderungen in den Vergabeunterlagen informiert.
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Das Verfahren wird elektronisch durchgeführt, eine postalische oder eigenhändige Abgabe des Teilnahmeantrags oder eine Abgabe des Teilnahmeantrags per Mail ist nicht zulässig. Gleiches gilt für die Angebotsabgabe.
Rückfragen zum Verfahren können ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform gestellt werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Internetadresse: www.rp-karlsruhe.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 GWB (Einleitung, Antrag):
§ 160 Abs. 1 GWB:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 Abs. 2 GWB:
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 149-367527 (2019-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019-093
Gesamtwert des Auftrags: 233875.92 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Stadtplanung 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 7243/101-8922 📞
Fax: +49 7243 / 101-583 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 070-167102
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 149-367527
ABl. S-Ausgabe: 70

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stadtentwicklung ist heute eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Verwaltung, Bürgern und Wirtschaft. Themen, wie die demographische Entwicklung, der Klimawandel, sich verändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen, (E-) Mobilität und Digitalisierung sowie Wohnraumschaffung i. V. m. der Notwendigkeit zur Innenentwicklung, stellen heute u. a. die zentralen Herausforderungen und Aufgabenbereiche einer Stadt dar und erfordern im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung eine fachübergreifende Betrachtungsweise.
Mehr anzeigen
In einem ersten Schritt (Grundlagenermittlung) sollen alle derzeit bestehenden bzw. bereits geplanten Projekte/Konzepte/Statistiken und Einzelmaßnahmen gebündelt und den definierten Handlungsfeldern zugeordnet werden, um einen Überblick zu erhalten, was die Stadt in welchem Bereich schon alles tut bzw. in welchen Bereichen man noch tätig werden muss.
Mehr anzeigen
In einem zweiten Schritt (Strategieentwicklung) sollen – basierend auf der Grundlagenermittlung – Ziele für dieStadt Ettlingen entwickelt werden, die vorhandenen Strukturen gesichert, identifizierte Defizite behoben sowie Zukunftsfähige Handlungsbereiche aufzeigt werden, die als Grundlage für die Ableitung von Einzelmaßnahmen dienen. Die entwickelten Ziele sollen durch den Gemeinderat beraten und beschlossen werden.
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— Demographie;
— Mobilitätskonzept;
— Digitalisierung;
Beschreibung der Optionen:
— Erarbeitung von Ortsteilentwicklungkonzepten;
— Lupe Innenstadt;
— Umsetzungs- und Finanzierungskonzept;
— Monitoring
— Online-Bürgerbeteiligung/Online-Tool.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
50
Kostenkriterium (Gewichtung): 20

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-13 📅
Name: Metris Architekten + Stadtplaner
Postort: Heidelberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Heidelberg, Stadtkreis 🏙️
Name: Plan:kooperativ
Gesamtwert des Auftrags: 121399.92 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: http://www.ettlingen.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Telefon: +49 721926-8730 📞
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 070-167102 (2020-04-06)