Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Nachweis der Berufszulassung(en) oder ein diesem vergleichbarer Nachweis für die genannten Projektverantwortlichen,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt.
Als Einzelnachweis vorzulegen:
— Diplomurkunde Elektroingenieur
Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss das eindeutig erklärt werden.
Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des Bieters und des Nachunternehmers für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.
Bei erforderlicher Genehmigungsplanung ist ein Bauvorlageberechtigter gemäß BauO MV erforderlich.
Eine Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B. rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen eine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Eigenerklärung, dass keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlichergehandelt hat, in den letzten 2 Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintragim Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafevon mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.