Beschreibung der Beschaffung
Neubau auf einem Grundstück an der Parkperipherie
Auf der per Erbbaurechtsvertrag für 30 Jahre (ggfls. mit einer vertraglich festgelegten Verlängerungsoption) zu übertragenen oder langfristig gewerblich vermieteten Grundstücksfläche ist von der neuen Partnerin/dem neuen Partner ein Gastronomiegebäude mit eigenen Investitionsmitteln zu errichten und langfristig zu betreiben.
Das gastronomische Konzept soll vornehmlich auf Club- und Eventgastronomie ausgerichtet sein, darüber hinaus aber auch ein tägliches gastronomisches Angebot für die Westfalenparkbesucher beinhalten. Die Gastronomiefläche ist vom Westfalenpark abgetrennt.
Bestehende Gastronomie
Des Weiteren soll die bestehende Gastronomie am Buschmühlenteich und der davor gelegene Seepavillon noch von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund saniert werden und durch Pacht- und Nutzungsverträge langfristig betrieben werden. Geplant ist, die denkmalwürdige Gastronomie am Buschmühlenteich zu einem multifunktionalen Veranstaltungsbereich mit Eventcharakter umzubauen
Und diesen ggf. um einen Glastrakt zur Einlagerung von nicht winterharten Pflanzen zu ergänzen. Der geplante Umbau wird durch die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund umgesetzt und finanziert. Nutzungsmöglichkeiten für die Stadt sind einzuräumen.
Gesucht wird ein/e erfahrene/r Gastronom/in mit folgenden Auswahlkriterien:
1) Das einzureichende gastronomische Konzept muss vornehmlich auf Club- und Eventgastronomie am Standort Buschmühle ausgerichtet sein und sich hauptsächlich auf externe Gäste (keine Westfalenparkbesucher*innen) konzentrieren. Ein Zugang zur Event- und Clubgastronomie ist auch außerhalb der Parköffnungszeiten gewährleistet;
2) ausreichende Solvenz zur Finanzierung der Neubaumaßnahme auf der Grundstücksfläche und
3) ausreichende Erfahrungen in der Club- und Eventgastronomie.
Turmgastronomie
Neben der Gastronomie an der Buschmühle ist für die Gastronomie am Turm, bestehend aus Turmrestaurant und Turmterrassen, ein gastronomisches Grundangebot vorzuhalten, das eine Öffnung der Einheiten zumindest an Veranstaltungstagen und Wochenenden beinhaltet.