Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den 12-Monats-Zeitraum vom 1.11.2019 bis zum 31.10.2020 mit 2 Verlängerungsoptionen über jeweils 6 Monate über bestimmte Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a zur subkutanen Anwendung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-31.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Interferon beta-1 a zur subkutanen Anwendnung
2019-05-31-NW-PLO
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den 12-Monats-Zeitraum vom...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den 12-Monats-Zeitraum vom 1.11.2019 bis zum 31.10.2020 mit 2 Verlängerungsoptionen über jeweils 6 Monate über bestimmte Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a zur subkutanen Anwendung.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Interferon beta-1a subkutan 22 μg in 0,5 ml
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Interferon beta-1a subkutan 22 μg in 0,5 ml
ATC-Code:L03AB07
Packungsgröße: N3
Injektionslösung in einer Fertigspritze” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag enthält eine zweimalige Verlängerungsoptionen über jeweils 6 Monate.”
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Interferon beta-1a subkutan 22 μg in 0,5 ml
ATC-Code: L03AB07
Packungsgröße N3
Injektionslösung in einem Fertigpen”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Interferon beta-1a subkutan 66 μg in 1,5 ml
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Interferon beta-1a subkutan 66 μg in 1,5 ml
ATC-Code: L03AB07
Packungsgröße: N2
Injektionslösung in einer Patrone”
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Interferon beta-1a subkutan 66 μg in 1,5 ml
ATC-Code: L03AB07
Packungsgröße: N3
Injektionslösung in einer Patrone”
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Interferon beta-1a subkutan 44μg in 0,5 ml
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Interferon beta-1a subkutan 44μg in 0,5 ml
ATC-Code: L03AB07
Packungsgröße: N3
Injektionslösung in einer Fertigspritze”
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Interferon beta-1a subkutan 44 μg in 0,5 ml
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Interferon beta-1a subkutan 44 μg in 0,5 ml
ATC-Code: L03AB07
Packungsgröße: N3
Injektionslösung in einem Fertigpen”
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Interferon beta-1a subkutan 132 μg in 1,5 ml
Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Interferon beta-1a subkutan 132 μg in 1,5 ml
ATC-Code: L03AB07
Packungsgröße: N2
Injektionslösung in einer Patrone”
8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Interferon beta-1a subkutan 132 μg in 1,5 ml
ATC-Code: L03AB07
Packungsgröße: N3
Injektionslösung in einer Patrone”
9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Interferon beta-1a subkutan 8,8 μg in 0,2 ml + Interferon beta-1a subkutan 22 μg in 0,5 ml” Titel
Los-Identifikationsnummer: 9
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Interferon beta-1a subkutan 8,8 μg in 0,2 ml + Interferon beta-1a subkutan 22 μg in 0,5 ml
ATC-Code: L03AB07
Packungsgröße: N3
Injektionslösung in einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Interferon beta-1a subkutan 8,8 μg in 0,2 ml + Interferon beta-1a subkutan 22 μg in 0,5 ml
ATC-Code: L03AB07
Packungsgröße: N3
Injektionslösung in einer Fertigspritze
1️⃣0️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 10
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Interferon beta-1a subkutan 8,8 μg in 0,2 ml + Interferon beta-1a subkutan 22 μg in 0,5 ml
ATC-Code: L03AB07
Packungsgröße: N3
Injektionslösung in einem Fertigpen”
Beschreibung der Beschaffung
Interferon beta-1a subkutan 8,8 μg in 0,2 ml + Interferon beta-1a subkutan 22 μg in 0,5 ml
ATC-Code: L03AB07
Packungsgröße: N3
Injektionslösung in einem Fertigpen
1️⃣2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 12
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Interferon beta-1a subkatan 22 μg in 0,5 ml
ATC-Code: L03AB07
Packungsgröße: N3
Injektionslösung in einer Fertigspritze”
1️⃣3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 13
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Interferon beta-1a subkutan 44 μg in 0,5 ml
ATC-Code: L03AB07
Packungsgröße: N3
Injektionslösung in einer Fertigspritze”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen;
(3) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123, § 124 GWB.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung zu eigenen und fremden Produktionskapazitäten;
(2) Für jedes angebotene Los: Erklärung zur Bereitstellung der Arzneimittel im Zeitpunkt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung zu eigenen und fremden Produktionskapazitäten;
(2) Für jedes angebotene Los: Erklärung zur Bereitstellung der Arzneimittel im Zeitpunkt des Vertragsbeginns und während der Vertragslaufzeit.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-02
07:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-02
09:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYW0K
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
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Quelle: OJS 2019/S 106-258085 (2019-05-31)