Übergangsweise Wäscheversorgung: Im März 2019 wurde die Wäscheversorgung in 2 Losen (Los 1 Flachwäsche und Los 2 Berufskleidung optional mit Beschaffung eines Kleiderausgabesystems) neu ausgeschrieben (Bekanntmachung Nr. 2019/S 056-128704 vom 20.3.2019; nachfolgend „Hauptverfahren" genannt). Der Zuschlag kann derzeit aufgrund eines laufenden Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Rheinland-Pfalz (Az. VK 2-21/19) nicht erteilt werden. Die Dauer des Verfahrens ist nicht absehbar, so dass wegen des benötigten Zeitvorlaufs für die Beschaffung der Textilien eine übergangsweise Wäscheversorgung erforderlich ist. Diese übergangsweise Versorgung erfolgt mittels Vergabe in 3 Losen. — Los 1: Beschaffung Kleiderausgabesystem für den Standort Klinikum, — Los 2: Interimsauftrag Berufskleidung als Mietwäsche mit Bestückung des Kleiderausgabeautomaten, — Los 3: Interimsauftrag Flachwäsche und Bereichskleidung (OP-Kleidung) als Mietwäsche mit Kommissionierung und Verteilung an die Bedarfsstellen..
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Referenznummer: 2019-016
Kurze Beschreibung:
Übergangsweise Wäscheversorgung:
Im März 2019 wurde die Wäscheversorgung in 2 Losen (Los 1 Flachwäsche und Los 2 Berufskleidung optional mit Beschaffung eines Kleiderausgabesystems) neu ausgeschrieben (Bekanntmachung Nr. 2019/S 056-128704 vom 20.3.2019; nachfolgend „Hauptverfahren" genannt). Der Zuschlag kann derzeit aufgrund eines laufenden Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Rheinland-Pfalz (Az. VK 2-21/19) nicht erteilt werden. Die Dauer des Verfahrens ist nicht absehbar, so dass wegen des benötigten Zeitvorlaufs für die Beschaffung der Textilien eine übergangsweise Wäscheversorgung erforderlich ist. Diese übergangsweise Versorgung erfolgt mittels Vergabe in 3 Losen.
— Los 1: Beschaffung Kleiderausgabesystem für den Standort Klinikum,
— Los 2: Interimsauftrag Berufskleidung als Mietwäsche mit Bestückung des Kleiderausgabeautomaten,
— Los 3: Interimsauftrag Flachwäsche und Bereichskleidung (OP-Kleidung) als Mietwäsche mit Kommissionierung und Verteilung an die Bedarfsstellen..
Im März 2019 wurde die Wäscheversorgung in 2 Losen (Los 1 Flachwäsche und Los 2 Berufskleidung optional mit Beschaffung eines Kleiderausgabesystems) neu ausgeschrieben (Bekanntmachung Nr. 2019/S 056-128704 vom 20.3.2019; nachfolgend „Hauptverfahren" genannt). Der Zuschlag kann derzeit aufgrund eines laufenden Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Rheinland-Pfalz (Az. VK 2-21/19) nicht erteilt werden. Die Dauer des Verfahrens ist nicht absehbar, so dass wegen des benötigten Zeitvorlaufs für die Beschaffung der Textilien eine übergangsweise Wäscheversorgung erforderlich ist. Diese übergangsweise Versorgung erfolgt mittels Vergabe in 3 Losen.
— Los 1: Beschaffung Kleiderausgabesystem für den Standort Klinikum,
— Los 2: Interimsauftrag Berufskleidung als Mietwäsche mit Bestückung des Kleiderausgabeautomaten,
— Los 3: Interimsauftrag Flachwäsche und Bereichskleidung (OP-Kleidung) als Mietwäsche mit Kommissionierung und Verteilung an die Bedarfsstellen..
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.
Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMY67P
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.
Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMY67P
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übergangsweise Wäscheversorgung:
Im März 2019 wurde die Wäscheversorgung in 2 Losen (Los 1 Flachwäsche und Los 2 Berufskleidung optional mit Beschaffung eines Kleiderausgabesystems) neu ausgeschrieben (Bekanntmachung Nr. 2019/S 056-128704 vom 20.3.2019; nachfolgend „Hauptverfahren" genannt). Der Zuschlag kann derzeit aufgrund eines laufenden Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Rheinland-Pfalz (Az. VK 2-21/19) nicht erteilt werden. Die Dauer des Verfahrens ist nicht absehbar, so dass wegen des benötigten Zeitvorlaufs für die Beschaffung der Textilien eine übergangsweise Wäscheversorgung erforderlich ist. Diese übergangsweise Versorgung erfolgt mittels Vergabe in 3 Losen.
Im März 2019 wurde die Wäscheversorgung in 2 Losen (Los 1 Flachwäsche und Los 2 Berufskleidung optional mit Beschaffung eines Kleiderausgabesystems) neu ausgeschrieben (Bekanntmachung Nr. 2019/S 056-128704 vom 20.3.2019; nachfolgend „Hauptverfahren" genannt). Der Zuschlag kann derzeit aufgrund eines laufenden Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Rheinland-Pfalz (Az. VK 2-21/19) nicht erteilt werden. Die Dauer des Verfahrens ist nicht absehbar, so dass wegen des benötigten Zeitvorlaufs für die Beschaffung der Textilien eine übergangsweise Wäscheversorgung erforderlich ist. Diese übergangsweise Versorgung erfolgt mittels Vergabe in 3 Losen.
— Los 1: Beschaffung Kleiderausgabesystem für den Standort Klinikum,
— Los 2: Interimsauftrag Berufskleidung als Mietwäsche mit Bestückung des Kleiderausgabeautomaten,
— Los 3: Interimsauftrag Flachwäsche und Bereichskleidung (OP-Kleidung) als Mietwäsche mit Kommissionierung und Verteilung an die Bedarfsstellen..
Informationen über Lose:
Los 1 – Kleiderausgabesystem und Los 2 – Berufskleidung werden aufgrund der Dringlichkeit nur zusammen vergeben.
Bezeichnung des Loses: Hängendes Kleiderausgabesystem
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung mit 963 Betten. In 15 Kliniken, 5 Instituten und 13 Kompetenzzentren werden jährlich ca. 40 000 Patienten stationär und rund 103 000 Patienten ambulant versorgt.
Das Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung mit 963 Betten. In 15 Kliniken, 5 Instituten und 13 Kompetenzzentren werden jährlich ca. 40 000 Patienten stationär und rund 103 000 Patienten ambulant versorgt.
Die Wäscheversorgung für ein Akutkrankenhaus und Maximalversorger auf dem Niveau des Klinikums Ludwigshafen ist von elementarer Bedeutung für die Gewährleistung reibungsloser Prozesse bei der Patientenversorgung und der erforderlichen Qualität.
Die Versorgung mit Berufskleidung wird nach Beendigung des derzeit laufenden Wäschedienstleistungsvertrags umgestellt auf eine Versorgung mittels eines Kleiderausgabeautomaten. Derzeit ist kein Kleiderausgabesystem am Klinikum der Stadt Ludwigshafen vorhanden.
Die Versorgung mit Berufskleidung wird nach Beendigung des derzeit laufenden Wäschedienstleistungsvertrags umgestellt auf eine Versorgung mittels eines Kleiderausgabeautomaten. Derzeit ist kein Kleiderausgabesystem am Klinikum der Stadt Ludwigshafen vorhanden.
Der laufende Wäschedienstleistungsvertrag endet zum 29.2.2020 und kann nicht mehr verlängert werden. Beschaffungsziel ist daher die Inbetriebnahme eines hängenden Kleiderausgabesystems zum 1.3.2020.
Dieses Los 1 wird aufgrund der Eilbedürftigkeit nur gemeinsam mit dem Los 2 (Berufsbekleidung) an denselben Auftragnehmer vergeben, um Schnittstellenprobleme und Zeitverzug zwischen 2 verschiedenen Auftragnehmern zu vermeiden.
Die Beschaffung erfolgt im Rahmen des Leasing über einen Zeitraum von 96 Monaten mit Übergang des Eigentums an den Auftraggeber am Ende der Laufzeit.
Das hängende Kleiderausgabesystem verfügt über mindestens 7 500 Speicherpositionen und mindestens 2 Ausgaben mit Multifunktionsterminal mit Touchscreen.
Die Identifizierung der Mitarbeiter am Kleiderausgabesystem erfolgt über die vorhandenen Mitarbeiter-ID-Karten (Kaba).
Gerätewartung für die Dauer der Laufzeit ist Teil des Leistungsumfangs.
Es sind nur Kleiderausgabesysteme anzubieten, die keiner Nutzungsbeschränkung in Bezug auf bestimmte Wäschedienstleister unterliegen.
Dauer: 96 Monate
Bezeichnung des Loses: Berufskleidung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der laufende Wäschedienstleistungsvertrag endet zum 29.2.2020 und kann nicht mehr verlängert werden. Beschaffungsziel ist daher die Aufnahme der Versorgung mit Berufskleidung zum 1.3.2020.
Dieses Los 2 wird aufgrund der Eilbedürftigkeit nur gemeinsam mit dem Los 1 (Kleiderausgabesystem) an denselben Auftragnehmer vergeben, um Schnittstellenprobleme und Zeitverzug zwischen 2 verschiedenen Auftragnehmern zu vermeiden.
Aufgrund des laufenden Nachprüfungsverfahrens erfolgt die Textilversorgung des Auftraggebers lediglich übergangsweise, wobei der erforderliche Versorgungszeitraum nicht abgesehen werden kann. Dieser kann abhängig vom Ausgang des Nachprüfungsverfahrens sowie des Fortgangs des Hauptverfahrens von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren dauern. Die Laufzeit wird daher zunächst unbefristet ausgeschrieben mit eine flexiblen Kündigungsmöglichkeit.
Aufgrund des laufenden Nachprüfungsverfahrens erfolgt die Textilversorgung des Auftraggebers lediglich übergangsweise, wobei der erforderliche Versorgungszeitraum nicht abgesehen werden kann. Dieser kann abhängig vom Ausgang des Nachprüfungsverfahrens sowie des Fortgangs des Hauptverfahrens von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren dauern. Die Laufzeit wird daher zunächst unbefristet ausgeschrieben mit eine flexiblen Kündigungsmöglichkeit.
Der von dem Auftraggeber geschätzte mengenmäßige Bedarf an Berufskleidung für das Klinikum Ludwigshafen (Standort 1) beruht auf der Annahme des Vorliegens eines hängenden Kleiderausgabesystems. Für den Fall, dass das Kleiderausgabesystem nicht rechtzeitig zum 1.3.2020 in Betrieb genommen werden kann, muss der Auftragnehmer in der Lage sein, einen höheren Bedarf an Berufskleidung zu decken.
Der von dem Auftraggeber geschätzte mengenmäßige Bedarf an Berufskleidung für das Klinikum Ludwigshafen (Standort 1) beruht auf der Annahme des Vorliegens eines hängenden Kleiderausgabesystems. Für den Fall, dass das Kleiderausgabesystem nicht rechtzeitig zum 1.3.2020 in Betrieb genommen werden kann, muss der Auftragnehmer in der Lage sein, einen höheren Bedarf an Berufskleidung zu decken.
Die Berufskleidung ist zwecks Wäschecontrollings mit einem RFID-Chip zu versehen.
Dieses Los umfasst die Wäscheart der Berufsbekleidung für die Standorte Klinikum und Altenheime, wobei die Versorgung nur am Standort Klinikums mittels des Kleiderausgabesystems erfolgt.
Die konkreten Wäscheversorgungsleistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Nach Beendigung des Vertrages erfolgt eine Übernahme des Wäschebestandes, soweit keine Identität zwischen Interims-Auftragnehmer und Auftragnehmer des Hauptverfahrens besteht.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Vergabe in Bezug auf dieses Los 2 teilaufgehoben werden muss, soweit das Hauptverfahren vor Zuschlagserteilung endet und ein Zuschlag im Hauptverfahren erteilt werden kann. Eine solche Teilaufhebung wäre zulässig und berechtigt, da sich durch einen positiven Ausgang des Nachprüfungsverfahrens die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hätte (Abs. 1 Nr. 2) oder aber zumindest schwerwiegende Aufhebungsgründe bestünden (Abs. 1 Nr. 4).
Es besteht die Möglichkeit, dass die Vergabe in Bezug auf dieses Los 2 teilaufgehoben werden muss, soweit das Hauptverfahren vor Zuschlagserteilung endet und ein Zuschlag im Hauptverfahren erteilt werden kann. Eine solche Teilaufhebung wäre zulässig und berechtigt, da sich durch einen positiven Ausgang des Nachprüfungsverfahrens die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hätte (Abs. 1 Nr. 2) oder aber zumindest schwerwiegende Aufhebungsgründe bestünden (Abs. 1 Nr. 4).
Bezeichnung des Loses: Flachwäsche und Bereichskleidung (OP-Kleidung)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Der laufende Wäschedienstleistungsvertrag endet zum 29.2.2020 und kann nicht mehr verlängert werden. Beschaffungsziel ist daher die Aufnahme der Versorgung mit Flachwäsche und Bereichskleidung zum 1.3.2020.
Aufgrund des laufenden Nachprüfungsverfahrens erfolgt die Textilversorgung des Auftraggebers lediglich übergangsweise, wobei der erforderliche Versorgungszeitraum nicht abgesehen werden kann. Dieser kann abhängig vom Ausgang des Nachprüfungsverfahrens sowie des Fortgangs des Hauptverfahrens von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren dauern. Die Laufzeit wird daher zunächst unbefristet ausgeschrieben mit einer flexiblen Kündigungsmöglichkeit.
Aufgrund des laufenden Nachprüfungsverfahrens erfolgt die Textilversorgung des Auftraggebers lediglich übergangsweise, wobei der erforderliche Versorgungszeitraum nicht abgesehen werden kann. Dieser kann abhängig vom Ausgang des Nachprüfungsverfahrens sowie des Fortgangs des Hauptverfahrens von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren dauern. Die Laufzeit wird daher zunächst unbefristet ausgeschrieben mit einer flexiblen Kündigungsmöglichkeit.
Dieses Los umfasst die Wäscheart der Flachwäsche und der Bereichskleidung für die Standorte Klinikum und Altenheime.
Im Umfang enthalten ist das Kommissionieren und Verteilen der Wäsche an die Bedarfsstellen (Klinikum) bzw. die sortenreine Anlieferung der Wäsche an den Standorten der Altenheime. Die konkreten Wäscheversorgungsleistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Im Umfang enthalten ist das Kommissionieren und Verteilen der Wäsche an die Bedarfsstellen (Klinikum) bzw. die sortenreine Anlieferung der Wäsche an den Standorten der Altenheime. Die konkreten Wäscheversorgungsleistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Vergabe in Bezug auf dieses Los 3 teilaufgehoben werden muss, soweit das Hauptverfahren vor Zuschlagserteilung endet und ein Zuschlag im Hauptverfahren erteilt werden kann. Eine solche Teilaufhebung wäre zulässig und berechtigt, da sich durch einen positiven Ausgang des Nachprüfungsverfahrens die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hätte (Abs. 1 Nr. 2) oder aber zumindest schwerwiegende Aufhebungsgründe bestünden (Abs. 1 Nr. 4).
Es besteht die Möglichkeit, dass die Vergabe in Bezug auf dieses Los 3 teilaufgehoben werden muss, soweit das Hauptverfahren vor Zuschlagserteilung endet und ein Zuschlag im Hauptverfahren erteilt werden kann. Eine solche Teilaufhebung wäre zulässig und berechtigt, da sich durch einen positiven Ausgang des Nachprüfungsverfahrens die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hätte (Abs. 1 Nr. 2) oder aber zumindest schwerwiegende Aufhebungsgründe bestünden (Abs. 1 Nr. 4).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Bremserstr. 79
67063 Ludwigshafen
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Bremserstr. 79 67063 Ludwigshafen, Alten- und Pflegeheime der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH – Dr. Hans Bardens Haus Kallstadter Str. 15 67067 Ludw…
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nachweis der Eintragung in Handelsregister oder Gewerberegister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärungen nach §§ 123,124 GWB,
— Unternehmensbeschreibung,
— Erklärung zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft,
— Nachweis entsprechender Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
— Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
— Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Aktuelle Bonitäts-/Bankerklärung.
Die konkreten Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen dargelegt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
— Angabe zum Lieferkettenmanagement und Lieferkettenüberwachungssystem,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens inkl. Zertifizierungen,
— Angabe, welche Kapazitäten anderer Unternehmen er in Hinblick auf diesen Auftrag für die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt („Eignungsleihe"),
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— Eigenerklärung für öffentliche Aufträge, die vom Auftragnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden.
Die konkreten Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen dargelegt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Daher erhalten die Interessenten vollumfänglichen Zugriff auf die vollständigen Vergabeunterlagen erst nach Registrierung im e-Vergabeportal.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind.
Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
Die Bestellung für das Kleiderausgabesystem und die Berufskleidung muss spätestens Ende November (29.11.) erfolgen, damit zumindest noch 3 Monate Vorlauf bis Auftragsbeginn gewährleistet werden können.
Die Verkürzung der Angebotsfrist nach § 15 Abs. 3 VgV kommt im offenen Verfahren dann im Betracht, wenn objektive Gründe vorliegen, die es dem Auftraggeber unmöglich machen, die regelmäßige Mindestfrist von 35 Tagen nach § 15 Abs. 2 einzuhalten.
Die Gründe für die Fristverkürzung liegen nachweisbar durch das Nachprüfungsverfahren und die damit zusammenhängende zeitliche Verzögerung vor. Sie sind darüber hinaus nicht vom Auftraggeber selbst verursacht worden. Die Entscheidung der Vergabekammer hat sich aus verschiedenen Gründen, die nicht vom Auftraggeber verschuldet wurden, verzögert. Ein weiteres Zuwarten bis zur Entscheidung der Kammer ist nicht mehr möglich, und für die Durchführung eines Vergabeverfahrens mit den regulären Fristen ist die Zeit bis 29.11.2019 nicht mehr ausreichend
Die Gründe für die Fristverkürzung liegen nachweisbar durch das Nachprüfungsverfahren und die damit zusammenhängende zeitliche Verzögerung vor. Sie sind darüber hinaus nicht vom Auftraggeber selbst verursacht worden. Die Entscheidung der Vergabekammer hat sich aus verschiedenen Gründen, die nicht vom Auftraggeber verschuldet wurden, verzögert. Ein weiteres Zuwarten bis zur Entscheidung der Kammer ist nicht mehr möglich, und für die Durchführung eines Vergabeverfahrens mit den regulären Fristen ist die Zeit bis 29.11.2019 nicht mehr ausreichend
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.
Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMY67P
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung – Geschäftsstelle
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 211-517290 (2019-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es ist ein Auftrag über eine übergangsweise Wäscheversorgung vergeben worden. Grund:
Im März 2019 wurde die Wäscheversorgung in 2 Losen (Los 1 Flachwäsche und Los 2 Berufskleidung optional mit Beschaffung eines Kleiderausgabesystems) neu ausgeschrieben (Bekanntmachung Nr. 2019/S 056-128704 vom 20.03.2019; nachfolgend „Hauptverfahren“ genannt). Der Zuschlag konnte wegen des damals laufenden Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Rheinland-Pfalz (Az. VK 2-21/19) nicht erteilt werden. Da die Dauer des Verfahrens zu Ausschreibungsbeginn nicht absehbar war, war wegen des benötigten Zeitvorlaufs für die Beschaffung der Textilien eine übergangsweise Wäscheversorgung erforderlich. Diese übergangsweise Versorgung sollte ursprünglich erfolgt mittels Vergabe in 3 Losen erfolgen:
— Los 1: Beschaffung Kleiderausgabesystem für den Standort Klinikum,
— Los 2: Interimsauftrag Berufskleidung als Mietwäsche mit Bestückung des Kleiderausgabeautomaten,
— Los 3: Interimsauftrag Flachwäsche und Bereichskleidung (OP-Kleidung) als Mietwäsche mit Kommissionierung und Verteilung an die Bedarfsstellen.
Die Lose 1 und 2 sind aufgrund einer Rüge aufgehoben worden, die Ausschreibung wurde nur mit Los 3 weitergeführt. Die Auftragsvergabe bezieht sich nur auf Los 3 (Interimsauftrag Flachwäsche und Bereichskleidung (OP-Kleidung) als Mietwäsche mit Kommissionierung und Verteilung an die Bedarfsstellen).
Es ist ein Auftrag über eine übergangsweise Wäscheversorgung vergeben worden. Grund:
Im März 2019 wurde die Wäscheversorgung in 2 Losen (Los 1 Flachwäsche und Los 2 Berufskleidung optional mit Beschaffung eines Kleiderausgabesystems) neu ausgeschrieben (Bekanntmachung Nr. 2019/S 056-128704 vom 20.03.2019; nachfolgend „Hauptverfahren“ genannt). Der Zuschlag konnte wegen des damals laufenden Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Rheinland-Pfalz (Az. VK 2-21/19) nicht erteilt werden. Da die Dauer des Verfahrens zu Ausschreibungsbeginn nicht absehbar war, war wegen des benötigten Zeitvorlaufs für die Beschaffung der Textilien eine übergangsweise Wäscheversorgung erforderlich. Diese übergangsweise Versorgung sollte ursprünglich erfolgt mittels Vergabe in 3 Losen erfolgen:
— Los 1: Beschaffung Kleiderausgabesystem für den Standort Klinikum,
— Los 2: Interimsauftrag Berufskleidung als Mietwäsche mit Bestückung des Kleiderausgabeautomaten,
— Los 3: Interimsauftrag Flachwäsche und Bereichskleidung (OP-Kleidung) als Mietwäsche mit Kommissionierung und Verteilung an die Bedarfsstellen.
Die Lose 1 und 2 sind aufgrund einer Rüge aufgehoben worden, die Ausschreibung wurde nur mit Los 3 weitergeführt. Die Auftragsvergabe bezieht sich nur auf Los 3 (Interimsauftrag Flachwäsche und Bereichskleidung (OP-Kleidung) als Mietwäsche mit Kommissionierung und Verteilung an die Bedarfsstellen).
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es ist ein Auftrag über eine übergangsweise Wäscheversorgung vergeben worden. Grund:
Im März 2019 wurde die Wäscheversorgung in 2 Losen (Los 1 Flachwäsche und Los 2 Berufskleidung optional mit Beschaffung eines Kleiderausgabesystems) neu ausgeschrieben (Bekanntmachung Nr. 2019/S 056-128704 vom 20.03.2019; nachfolgend „Hauptverfahren“ genannt). Der Zuschlag konnte wegen des damals laufenden Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Rheinland-Pfalz (Az. VK 2-21/19) nicht erteilt werden. Da die Dauer des Verfahrens zu Ausschreibungsbeginn nicht absehbar war, war wegen des benötigten Zeitvorlaufs für die Beschaffung der Textilien eine übergangsweise Wäscheversorgung erforderlich. Diese übergangsweise Versorgung sollte ursprünglich erfolgt mittels Vergabe in 3 Losen erfolgen:
Im März 2019 wurde die Wäscheversorgung in 2 Losen (Los 1 Flachwäsche und Los 2 Berufskleidung optional mit Beschaffung eines Kleiderausgabesystems) neu ausgeschrieben (Bekanntmachung Nr. 2019/S 056-128704 vom 20.03.2019; nachfolgend „Hauptverfahren“ genannt). Der Zuschlag konnte wegen des damals laufenden Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Rheinland-Pfalz (Az. VK 2-21/19) nicht erteilt werden. Da die Dauer des Verfahrens zu Ausschreibungsbeginn nicht absehbar war, war wegen des benötigten Zeitvorlaufs für die Beschaffung der Textilien eine übergangsweise Wäscheversorgung erforderlich. Diese übergangsweise Versorgung sollte ursprünglich erfolgt mittels Vergabe in 3 Losen erfolgen:
— Los 3: Interimsauftrag Flachwäsche und Bereichskleidung (OP-Kleidung) als Mietwäsche mit Kommissionierung und Verteilung an die Bedarfsstellen.
Die Lose 1 und 2 sind aufgrund einer Rüge aufgehoben worden, die Ausschreibung wurde nur mit Los 3 weitergeführt. Die Auftragsvergabe bezieht sich nur auf Los 3 (Interimsauftrag Flachwäsche und Bereichskleidung (OP-Kleidung) als Mietwäsche mit Kommissionierung und Verteilung an die Bedarfsstellen).
Die Lose 1 und 2 sind aufgrund einer Rüge aufgehoben worden, die Ausschreibung wurde nur mit Los 3 weitergeführt. Die Auftragsvergabe bezieht sich nur auf Los 3 (Interimsauftrag Flachwäsche und Bereichskleidung (OP-Kleidung) als Mietwäsche mit Kommissionierung und Verteilung an die Bedarfsstellen).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH, Bremserstr. 79, 67063 Ludwigshafen, Alten- und Pflegeheime der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH – Dr. Hans Bardens Haus, Kallstadter Str. 15, 67067 Ludwigshafen, Alten- und Pflegeheime der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH – Haus Friesenheim, Luitpoldstr. 148, 67063 Ludwigshafen
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH, Bremserstr. 79, 67063 Ludwigshafen, Alten- und Pflegeheime der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH – Dr. Hans Bardens Haus, Kallstadter Str. 15, 67067 Ludwigshafen, Alten- und Pflegeheime der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH – Haus Friesenheim, Luitpoldstr. 148, 67063 Ludwigshafen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-04 📅
Name: Weiss Tex GmbH
Postanschrift: Benzstraße 1-4
Postort: Miltenberg
Postleitzahl: 63897
Land: Deutschland 🇩🇪 Miltenberg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Es bestehen keine Rechtsmittel.
Quelle: OJS 2020/S 010-020083 (2020-01-14)