Interimsvergabe zur Beauftragung „Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) der Stadt Karlsruhe“

Stadt Karlsruhe Hauptamt

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten – im folgenden Auftragnehmer (AN) benannt - im Sinne des § 22 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) mit der Erbringung der nachfolgend beschriebenen Leistungen.
Diese Leistungen sind insbesondere nach Maßgabe der durch die Stadt Karlsruhe erlassenen Abfallwirtschaftssatzung zur „Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Karlsruhe“ zu erbringen.
Sämtliche Leistungen müssen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen erfolgen. Es wird besonders auf die Einhaltung der für den AN gültigen berufsgenossenschaftlichen Regelungen hingewiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-22 Auftragsbekanntmachung
2019-04-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten – im folgenden Auftragnehmer (AN) benannt - im Sinne des § 22 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) mit der Erbringung der nachfolgend beschriebenen Leistungen. Diese Leistungen sind insbesondere nach Maßgabe der durch die Stadt Karlsruhe erlassenen Abfallwirtschaftssatzung zur „Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Karlsruhe“ zu erbringen. Sämtliche Leistungen müssen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen erfolgen. Es wird besonders auf die Einhaltung der für den AN gültigen berufsgenossenschaftlichen Regelungen hingewiesen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Karlsruhe Hauptamt
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 14-18
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.karlsruhe.de 🌏
E-Mail: zentrale.vergabestelle@ha.karlsruhe.de 📧
Telefon: +49 721 / 133-0 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E81511433 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E81511433 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-22 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 041-093317
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E81511433. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig! Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS möglich. Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer +49 2219857856 zur Verfügung. Aufgrund der Dringlichkeit wird gemäß § 56 Abs. 2 letzter Satz VgV festgelegt, dass keine Nachforderung von Unterlagen erfolgt. Aufgrund dessen werden Angebote, bei denen nicht die geforderten Unterlagen gemäß dem Deckblatt Teil C der Vergabeunterlagen vollständig eingereicht oder auch vollständig ausgefüllt vorliegen, ohne Nachforderung ausgeschlossen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten – im folgenden Auftragnehmer (AN) benannt - im Sinne des § 22 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) mit der Erbringung der nachfolgend beschriebenen Leistungen.
Diese Leistungen sind insbesondere nach Maßgabe der durch die Stadt Karlsruhe erlassenen Abfallwirtschaftssatzung zur „Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Karlsruhe“ zu erbringen.
Sämtliche Leistungen müssen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen erfolgen. Es wird besonders auf die Einhaltung der für den AN gültigen berufsgenossenschaftlichen Regelungen hingewiesen.
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die stoffliche Verwertung der PPK-Sammelware aus dem kommunalen Erfassungssystem des AG. Dies umfasst die Anlieferung aus der städtischen Papiertonne und aus den Wertstoffhöfen.
— PPK-Sammelware aus der Behältergestützten Erfassung ca. 2 200 Mg/3 Monate,
— PPK-Sammelware aus den Wertstoffstationen ca. 350 Mg/3 Monate,
Insbesondere folgende Leistungen sind vom AN durchzuführen:,
— Übernahme der PPK-Sammelware an der Übernahmestelle,
— Durchführung sämtlicher ggf. erforderlicher Transportvorgänge bis zu den vom AN bestimmten Erstbehandlungs-, Sortier-, Endverwertungs- und ggf. Beseitigungsanlagen,
— ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion sowie ggf. notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung,
— ordnungsgemäße Beseitigung/Verwertung von etwaigen Störstoffen/Sortierresten aus der vertragsgegenständlichen PPK-Sammelware,
— Erstellung und Übergabe eines monatlichen lückenlosen Mengenstromnachweises mit allen Wiegescheinen, einschließlich der Wiegenoten über den Eingang beim Endverwerter.
Die Anlieferung der PPK-Sammelware erfolgt durch den AG an eine vom AN bereitzustellende Übernahmestelle, die innerhalb des Stadtkreises Karlsruhe liegen muss.
Die für diesen Zweck genehmigte Übernahmestelle muss rechtzeitig vor Vertragsbeginn betriebsbereit sein. Die Übernahmestelle kann auch die Verwertungsanlage selbst sein.
Für die Übernahme der PPK-Sammelware hat der AN die Übernahmestelle an Werktagen montags bis freitags von 6:00 bis 18:00 Uhr offen zu halten. Bei feiertagsbedingten Verschiebungen der Sammlung oder Verschiebungen aus sonstigen Gründen ist die Übernahmestelle nach rechtzeitiger Absprache auch samstags in der Zeit von 10:00 bis 15:00 Uhr offen zu halten.
Mehr anzeigen
Dauer: 3 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die anfallenden Handlingkosten des AN für die Herausgabe des Masseanteils an Verkaufsverpackungen des Altpapiers an die DS sind im Preisblatt als optionale Leistung anzugeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
— nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde,
Mehr anzeigen
— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen,
— eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
— der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
— der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
— Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung, nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für Baden-Württemberg (LTMG)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
— über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens) - eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:
Mehr anzeigen
— mind. 1 000 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall,
— mind. 2 500 000 EUR für Personenschäden je Schadensfall.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich abgeschlossen und dem Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt wird, abzugeben.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über,
— Referenzprojekte (Mindestens 3):
Liste geeigneter Projekte innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit,
Mehr anzeigen
— die Bestätigung, dass die Sortieranlage die Anforderungen nach § 6 Absatz 1 und 3 GewAbfV erfüllt,
— Nachweis/ Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56/57 KrWG mit der Zulassung für die angebotenen
Abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten, sowie eine Kopie der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG oder gleichwertiger Nachweis

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Durch ein Nachprüfungsverfahren kann der ursprünglich geplante Vertragsbeginn 1.4.2019 für die Verwertung von PPK nicht gehalten werden.
Die Verwertung von PPK muss aber durchgängig gewährleistet werden, so dass eine Interimsvergabe ab dem 1.4.2019 notwendig geworden ist, die Gegenstand dieses Offenen Verfahrens ist. Mit der geregelten Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 2 VgV ist jedoch eine Auftragserteilung bis zum 1.4.2019 unmöglich, so dass die Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 15 Tage nach Bekanntmachung festgelegt wird, da die Verwertung von PPK durchgängig zu gewährleisten ist.
Mehr anzeigen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-03-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Wertungssumme gesamt brutto laut Preisblatt
Kostenkriterium (Gewichtung): 80
Kostenkriterium (Name): Umweltkosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 20

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Klaudia Wild
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E81511433 🌏
Internetadresse: https://www.subreport.de/E81511433 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E81511433. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Mehr anzeigen
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig! Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS möglich.
Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer +49 2219857856 zur Verfügung.
Aufgrund der Dringlichkeit wird gemäß § 56 Abs. 2 letzter Satz VgV festgelegt, dass keine Nachforderung von Unterlagen erfolgt.
Aufgrund dessen werden Angebote, bei denen nicht die geforderten Unterlagen gemäß dem Deckblatt Teil C der Vergabeunterlagen vollständig eingereicht oder auch vollständig ausgefüllt vorliegen, ohne Nachforderung ausgeschlossen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
Mehr anzeigen
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 041-093317 (2019-02-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten – im folgenden Auftragnehmer (AN) benannt – im Sinne des § 22 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) mit der Erbringung der nachfolgend beschriebenen Leistungen. Diese Leistungen sind insbesondere nach Maßgabe der durch die Stadt Karlsruhe erlassenen Abfallwirtschaftssatzung zur „Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Karlsruhe“ zu erbringen. Sämtliche Leistungen müssen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen erfolgen. Es wird besonders auf die Einhaltung der für den AN gültigen berufsgenossenschaftlichen Regelungen hingewiesen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 076-181327
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 041-093317
ABl. S-Ausgabe: 76

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten – im folgenden Auftragnehmer (AN) benannt – im Sinne des § 22 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) mit der Erbringung der nachfolgend beschriebenen Leistungen.
— PPK-Sammelware aus den Wertstoffstationen ca. 350 Mg/3 Monate, insbesondere folgende Leistungen sind vom AN durchzuführen,

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-29 📅
Name: SITA Service GmbH
Postanschrift: Gerichtsweg 28
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
Mehr anzeigen
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 076-181327 (2019-04-12)