IP-Notruf – Umstellung von ISDN auf IP

Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen

Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, dieses vertreten durch die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD), beabsichtigt aufgrund der Abschaltung der ISDN-Netze für die polizeilichen Leitstellen in Oldenburg, Osnabrück, Wittmund, Hameln, Lüneburg, Hannover, Göttingen und Braunschweig sowie für den Zentralen Technikstandort in Hamburg die Umstellung der Notrufanschlüsse (Rufnummer: 110) auf Internet Protokoll (IP).
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (mit einem Unternehmen) gem. § 14 Abs. 3 VSVgV über die Beschaffung von Notrufanschlüssen zur Sicherstellung des Notrufs sowie die physikalische Anschaltung in Form eines Anschlusses mit knotendisjunkter und damit zwangsläufig auch kantendisjunkter Mehrwegeführung (Typ 3), die Anschaltung des Leitstellensprachdienstes sowie weitere Serviceleistungen mit einer Laufzeit von mindestens 7 Jahren (§ 14 Abs. 6 S. 1 VSVgV), wobei sich das Land Niedersachsen das einseitige Recht (Option) vorbehält, die Rahmenvereinbarung nach Ablauf von 7 Jahren bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern, da aufgrund der zu erwartenden Nutzungsdauer des Systems und der durch einen Wechsel des Unternehmens entstehenden technischen Schwierigkeiten eine längere Laufzeit gerechtfertigt ist (§ 14 Abs. 6 S. 2 VSVgV). Darüber hinaus ist die Kompatibilität mit den vom Land Niedersachsen standardmäßig genutzten Kommunikationssystemen in Leitstellen „ICCS 3020“ und „3020 LifeX“ der Firma Frequentis AG herzustellen.
Die technischen und fachlichen Anforderungen der Technischen Richtlinie Notrufverbindungen (TR Notruf) der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) in der jeweils geltenden Fassung, aktuell Ausgabe 2.0 vom 2.5.2018, sind zu beachten und einzuhalten.
Durch die Öffnungsklausel der gegenständlichen Rahmenvereinbarung sind auch die kommunalen Partner in den Kooperativen Leitstellen Oldenburg, Osnabrück, Wittmund, Hameln und Lüneburg (Rufnummer: 112, E-Call) berechtigt (aber nicht verpflichtet), ebenfalls die entsprechenden Leistungen aus der Rahmenvereinbarung für ihre Zwecke und ihren Bedarf abzurufen.
Abrufberechtigte für Einzelabrufe aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung nach § 14 Abs. 2 S. 2 VSVgV sind: das Land Niedersachsen, die Großleitstelle Oldenburger Land (AöR), die Regionalleitstelle Osnabrück kAöR, die Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland (AöR), der Landkreis Hameln-Pyrmont und Landkreis Lüneburg.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-02.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-12-02 Auftragsbekanntmachung
2020-09-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge