Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, dieses vertreten durch die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD), beabsichtigt aufgrund der Abschaltung der ISDN-Netze für die polizeilichen Leitstellen in Oldenburg, Osnabrück, Wittmund, Hameln, Lüneburg, Hannover, Göttingen und Braunschweig sowie für den Zentralen Technikstandort in Hamburg die Umstellung der Notrufanschlüsse (Rufnummer: 110) auf Internet Protokoll (IP). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (mit einem Unternehmen) gem. § 14 Abs. 3 VSVgV über die Beschaffung von Notrufanschlüssen zur Sicherstellung des Notrufs sowie die physikalische Anschaltung in Form eines Anschlusses mit knotendisjunkter und damit zwangsläufig auch kantendisjunkter Mehrwegeführung (Typ 3), die Anschaltung des Leitstellensprachdienstes sowie weitere Serviceleistungen mit einer Laufzeit von mindestens 7 Jahren (§ 14 Abs. 6 S. 1 VSVgV), wobei sich das Land Niedersachsen das einseitige Recht (Option) vorbehält, die Rahmenvereinbarung nach Ablauf von 7 Jahren bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern, da aufgrund der zu erwartenden Nutzungsdauer des Systems und der durch einen Wechsel des Unternehmens entstehenden technischen Schwierigkeiten eine längere Laufzeit gerechtfertigt ist (§ 14 Abs. 6 S. 2 VSVgV). Darüber hinaus ist die Kompatibilität mit den vom Land Niedersachsen standardmäßig genutzten Kommunikationssystemen in Leitstellen „ICCS 3020“ und „3020 LifeX“ der Firma Frequentis AG herzustellen. Die technischen und fachlichen Anforderungen der Technischen Richtlinie Notrufverbindungen (TR Notruf) der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) in der jeweils geltenden Fassung, aktuell Ausgabe 2.0 vom 2.5.2018, sind zu beachten und einzuhalten. Durch die Öffnungsklausel der gegenständlichen Rahmenvereinbarung sind auch die kommunalen Partner in den Kooperativen Leitstellen Oldenburg, Osnabrück, Wittmund, Hameln und Lüneburg (Rufnummer: 112, E-Call) berechtigt (aber nicht verpflichtet), ebenfalls die entsprechenden Leistungen aus der Rahmenvereinbarung für ihre Zwecke und ihren Bedarf abzurufen. Abrufberechtigte für Einzelabrufe aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung nach § 14 Abs. 2 S. 2 VSVgV sind: das Land Niedersachsen, die Großleitstelle Oldenburger Land (AöR), die Regionalleitstelle Osnabrück kAöR, die Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland (AöR), der Landkreis Hameln-Pyrmont und Landkreis Lüneburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Internet-Telefondienste
Menge oder Umfang:
“Vgl. II. 1. 5.)” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Internet-Telefondienste📦
“1) Die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Niedersachsen als öffentlichen...”
Zusätzliche Informationen
1) Die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Niedersachsen als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt;
2) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV, § 146 S. 1 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb;
3) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität, Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit sowie eines gleichen Qualitäts- und Arbeitsstandards und weil die Leistungsbeschreibung die einheitliche Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist;
4) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de abzurufen oder selbstverständlich auch bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) zu beziehen;
5) Die Vergabestelle behält sich für das durchgeführte Verhandlungsverfahren ausdrücklich die Möglichkeit vor, den ausgeschriebenen Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten;
6) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt;
7) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als ggf. als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 18) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen;
8) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
9) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe. Interessierte Unternehmen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Erhalt der Vergabeunterlagen;
10) Es wird darauf hingewiesen, dass das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) Anwendung findet. Mit dem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) werden von Bietern und von etwaigen Nachunternehmern (Unterauftragnehmern) Erklärungen gem. §§ 4, 13 NTVergG gefordert. Auf die Aufnahme besonderer vertraglicher Bestimmungen gem. §§ 14, 15 NTVergG in den abzuschließenden Vertrag wird hingewiesen;
11) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, dieses vertreten durch die Zentrale Polizeidirektion...”
Kurze Beschreibung
Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, dieses vertreten durch die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD), beabsichtigt aufgrund der Abschaltung der ISDN-Netze für die polizeilichen Leitstellen in Oldenburg, Osnabrück, Wittmund, Hameln, Lüneburg, Hannover, Göttingen und Braunschweig sowie für den Zentralen Technikstandort in Hamburg die Umstellung der Notrufanschlüsse (Rufnummer: 110) auf Internet Protokoll (IP).
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (mit einem Unternehmen) gem. § 14 Abs. 3 VSVgV über die Beschaffung von...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (mit einem Unternehmen) gem. § 14 Abs. 3 VSVgV über die Beschaffung von Notrufanschlüssen zur Sicherstellung des Notrufs sowie die physikalische Anschaltung in Form eines Anschlusses mit knotendisjunkter und damit zwangsläufig auch kantendisjunkter Mehrwegeführung (Typ 3), die Anschaltung des Leitstellensprachdienstes sowie weitere Serviceleistungen mit einer Laufzeit von mindestens 7 Jahren (§ 14 Abs. 6 S. 1 VSVgV), wobei sich das Land Niedersachsen das einseitige Recht (Option) vorbehält, die Rahmenvereinbarung nach Ablauf von 7 Jahren bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern, da aufgrund der zu erwartenden Nutzungsdauer des Systems und der durch einen Wechsel des Unternehmens entstehenden technischen Schwierigkeiten eine längere Laufzeit gerechtfertigt ist (§ 14 Abs. 6 S. 2 VSVgV). Darüber hinaus ist die Kompatibilität mit den vom Land Niedersachsen standardmäßig genutzten Kommunikationssystemen in Leitstellen „ICCS 3020“ und „3020 LifeX“ der Firma Frequentis AG herzustellen.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (3) “Die technischen und fachlichen Anforderungen der Technischen Richtlinie Notrufverbindungen (TR Notruf) der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,...”
Kurze Beschreibung
Die technischen und fachlichen Anforderungen der Technischen Richtlinie Notrufverbindungen (TR Notruf) der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) in der jeweils geltenden Fassung, aktuell Ausgabe 2.0 vom 2.5.2018, sind zu beachten und einzuhalten.
“Durch die Öffnungsklausel der gegenständlichen Rahmenvereinbarung sind auch die kommunalen Partner in den Kooperativen Leitstellen Oldenburg, Osnabrück,...”
Kurze Beschreibung
Durch die Öffnungsklausel der gegenständlichen Rahmenvereinbarung sind auch die kommunalen Partner in den Kooperativen Leitstellen Oldenburg, Osnabrück, Wittmund, Hameln und Lüneburg (Rufnummer: 112, E-Call) berechtigt (aber nicht verpflichtet), ebenfalls die entsprechenden Leistungen aus der Rahmenvereinbarung für ihre Zwecke und ihren Bedarf abzurufen.
“Abrufberechtigte für Einzelabrufe aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung nach § 14 Abs. 2 S. 2 VSVgV sind: das Land Niedersachsen, die Großleitstelle...”
Kurze Beschreibung
Abrufberechtigte für Einzelabrufe aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung nach § 14 Abs. 2 S. 2 VSVgV sind: das Land Niedersachsen, die Großleitstelle Oldenburger Land (AöR), die Regionalleitstelle Osnabrück kAöR, die Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland (AöR), der Landkreis Hameln-Pyrmont und Landkreis Lüneburg.
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Number of possible renewals: 3
Time frame for subsequent contracts: 36 Monate
Dauer: 84 Monate
Referenznummer: 13.2 - 575/2019_IP-Notruf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Security clearance deadline: 2020-06-02 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
“(Vordruck 6) Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,...”
Befähigung zur Berufsausübung
(Vordruck 6) Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
“Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“(Vordruck 9) Mindestanforderung: Nachweis einer bestehenden, gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(Vordruck 9) Mindestanforderung: Nachweis einer bestehenden, gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
“Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen (Mindestanforderung).
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (3) “(Vordruck 10) Nachweis einer aktuellen, allgemeinen Bankerklärung eines in der Europäischen Union (EU) oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(Vordruck 10) Nachweis einer aktuellen, allgemeinen Bankerklärung eines in der Europäischen Union (EU) oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers über die bestehende Geschäftsbeziehung, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
“(Vordruck 11) Mindestanforderung: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei der jährliche Mindestumsatz...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(Vordruck 11) Mindestanforderung: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei der jährliche Mindestumsatz im Durchschnitt mindestens 1,2 Millionen EUR betragen haben muss (Mindestanforderung).
“Angabe des Umsatzes des Unternehmens für den durch den ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich für die letzten 3...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe des Umsatzes des Unternehmens für den durch den ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (keine Mindestanforderung).
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Mindeststandards:
“Die unter III.2.2) geforderten Kriterien (Vordrucke 9 und 11) zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine...”
Mindeststandards
Die unter III.2.2) geforderten Kriterien (Vordrucke 9 und 11) zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.”
Mindeststandards:
“Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.”
Technische und berufliche Fähigkeiten:
“(Vordruck 7) Mindestanforderung: Nachweis (in Kopie) der aktuell gültigen Meldung/Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
(Vordruck 7) Mindestanforderung: Nachweis (in Kopie) der aktuell gültigen Meldung/Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) gem. § 6 TKG (Telekommunikationsgesetz).
“Der Nachweis kann durch Vorlage eines entsprechenden Auszugs aus dem aktuellen Verzeichnis der BNetzA der gemeldeten Unternehmen nach § 6 Abs. 4 TKG) oder...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Der Nachweis kann durch Vorlage eines entsprechenden Auszugs aus dem aktuellen Verzeichnis der BNetzA der gemeldeten Unternehmen nach § 6 Abs. 4 TKG) oder auf andere, gleich geeignete Weise erfolgen.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (29) “(Vordruck 8) Mindestanforderung: Nachweis (in Kopie) der aktuell gültigen Anmeldung zur Geschlossenen Benutzergruppe Notrufverkehrslenkung als Netzbetreiber...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
(Vordruck 8) Mindestanforderung: Nachweis (in Kopie) der aktuell gültigen Anmeldung zur Geschlossenen Benutzergruppe Notrufverkehrslenkung als Netzbetreiber (Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze) oder Telefondiensteanbieter (Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste) bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) nach § 3 Abs. 2 NotrufV (Verordnung für Notrufverbindungen).
“Der Nachweis kann durch Vorlage einer entsprechenden Anmeldung zur BNetzA nach § 3 Abs. 2 NotrufV oder auf andere, gleich geeignete Weise erfolgen.”
“(Vordruck 12) Mindestanforderung: Angabe der aktuell beschäftigten technischen Fachkräfte:”
“— Mitarbeiter mit einem Studienabschluss (Dipl.-Ing., Master Sc., Bachelor Sc. oder gleichwertig) im Bereich Elektrotechnik in der Fachrichtung...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
— Mitarbeiter mit einem Studienabschluss (Dipl.-Ing., Master Sc., Bachelor Sc. oder gleichwertig) im Bereich Elektrotechnik in der Fachrichtung Nachrichtentechnik/Telekommunikation (mind. 2 Vollzeitäquivalente – VZÄ),
“— Mitarbeiter mit einem Studienabschluss (Dipl.-Ing., Master Sc., Bachelor Sc. oder gleichwertig) im Bereich Bau (mind. 2 VZÄ),”
“— Mitarbeiter mit abgeschlossener Meisterprüfung im Bereich Elektrotechnik in der Fachrichtung Nachrichtentechnik/Telekommunikation (mind. 2 VZÄ),”
“— Mitarbeiter mit abgeschlossener Meisterprüfung im Bereich Bau (mind. 2 VZÄ),”
“— Facharbeiter im Bereich Elektrotechnik in der Fachrichtung Nachrichtentechnik/ Telekommunikation (mind. 2 VZÄ),”
“— Facharbeiter im Bereich Bau (mind. 2 VZÄ),”
“— Servicetechniker im Vor-Ort-Service (mind. 2 VZÄ),”
“— Qualifizierter Mitarbeiter im Call-Center-Support (mind. 7 VZÄ).”
“Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind alle Vollzeitbeschäftigten sowie die entsprechend ihrer Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechneten Teilzeitbeschäftigten.”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind alle Vollzeitbeschäftigten sowie die entsprechend ihrer Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechneten Teilzeitbeschäftigten.
“1) Darstellung mindestens einer erfolgreichen Referenz über den Aufbau bzw. die Installation und den Betrieb eines eigenen oder angemieteten NGN-Netzes...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
1) Darstellung mindestens einer erfolgreichen Referenz über den Aufbau bzw. die Installation und den Betrieb eines eigenen oder angemieteten NGN-Netzes (Next Generation Network) in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungs-/Teilnahmefrist), wobei die folgenden Kriterien a. bis e. kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):
“b) Erfolgte Abnahme durch den Referenzauftraggeber;”
“c) Aktuell in Betrieb;”
“d) Monitoring des Betriebs (z.B. durch ein Network Management Center) und”
“e) Vor-Ort-Service sowie ein Call-Center-Support.”
“2) Darstellung mindestens einer erfolgreichen Referenz über die Anschlussumstellung (von ISDN auf IP) im öffentlichen Telefonnetz im Bereich Kritischer...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
2) Darstellung mindestens einer erfolgreichen Referenz über die Anschlussumstellung (von ISDN auf IP) im öffentlichen Telefonnetz im Bereich Kritischer Infrastrukturen („Kritis“) im Sinne von § 2 Abs. 10 BSI-Gesetz (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) i. V. m. § 10 Abs. 1 BSI-Gesetz und der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) in einem der 7 Sektoren Kritischer Infrastrukturen in Deutschland (Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen) in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungs-/Teilnahmefrist), wobei die folgenden Kriterien a. bis d. kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):
“d) Vor-Ort-Service sowie ein Call-Center-Support.”
“3) Darstellung mindestens einer erfolgreichen Referenz über die Anschlussumstellung (von ISDN auf IP) im öffentlichen Telefonnetz für Behörden aus den...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
3) Darstellung mindestens einer erfolgreichen Referenz über die Anschlussumstellung (von ISDN auf IP) im öffentlichen Telefonnetz für Behörden aus den Bereichen Regierung und Verwaltung oder Parlament oder Justizeinrichtungen oder Notfall-/Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz oder andere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungs-/Teilnahmefrist), wobei die folgenden Kriterien a. bis d. kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):
“4) Darstellung mindestens einer erfolgreichen Referenz über die Anbindung einer BOS-Leitstelle (Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst) in Deutschland an...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
4) Darstellung mindestens einer erfolgreichen Referenz über die Anbindung einer BOS-Leitstelle (Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst) in Deutschland an das öffentliche Telefonnetz auf IP-Basis in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungs-/Teilnahmefrist), wobei die folgenden Kriterien a. bis c. kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):
“a) Erfolgte Abnahme durch den Referenzauftraggeber;”
“b) Aktuell in Betrieb und”
“c) Vor-Ort-Service sowie ein Call-Center-Support.”
“5) Darstellung mindestens einer erfolgreichen Referenz über die Anbindung einer Einsatz-Leitstelle (Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst) an das...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
5) Darstellung mindestens einer erfolgreichen Referenz über die Anbindung einer Einsatz-Leitstelle (Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst) an das öffentliche Telefonnetz auf IP-Basis in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungs-/Teilnahmefrist), wobei die folgenden Kriterien a. bis d. kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):
“a) Anbindung an das Kommunikationssystem ICCS 3020 oder 3020 LifeX des Herstellers Frequentis;”
Mindeststandards:
“Die unter III.2.3) geforderten Kriterien (Vordrucke 7, 8, 12 und 13) zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine...”
Mindeststandards
Die unter III.2.3) geforderten Kriterien (Vordrucke 7, 8, 12 und 13) zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
“Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.” Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Gemäß Vergabeunterlagen.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Gemäß Vergabeunterlagen.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend.”
Sonstige besondere Bedingungen:
“Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den...”
Sonstige besondere Bedingungen
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u.a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
“Die Vergabe unterfällt dem Anwendungsbereich der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), da ein sicherheitsspezifischer Auftrag i.S.v. § 104...”
Sonstige besondere Bedingungen
Die Vergabe unterfällt dem Anwendungsbereich der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), da ein sicherheitsspezifischer Auftrag i.S.v. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GWB vorliegt.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (7) “Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) muss in jedem Fall aus Gründen der Tätigkeit an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer...”
Sonstige besondere Bedingungen
Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) muss in jedem Fall aus Gründen der Tätigkeit an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung für Personal des Unternehmens eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 Abs. 1 Nds. SÜG (Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, vorliegen und dem Auftraggeber gegenüber auf Verlangen nachgewiesen werden. Bewerbern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch nicht sicherheitsüberprüft ist, wird gem. § 7 Abs. 6 S. 1 VSVgV zusätzliche Zeit gewährt, um diese Anforderung zu erfüllen (vergleiche Abschnitt III.1.5).
“Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gem. § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB auch dann von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren...”
Sonstige besondere Bedingungen
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gem. § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB auch dann von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
“Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers oder...”
Sonstige besondere Bedingungen
Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
“1) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck 14) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach...”
Sonstige besondere Bedingungen
1) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck 14) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen;
“2) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck 15) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten...”
Sonstige besondere Bedingungen
2) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck 15) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen;
“3) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck 16) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der...”
Sonstige besondere Bedingungen
3) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck 16) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen;
“4) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 17) zu sicherheitsüberprüftem Personal, mindestens gemäß einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 Abs. 1...”
Sonstige besondere Bedingungen
4) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 17) zu sicherheitsüberprüftem Personal, mindestens gemäß einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 Abs. 1 Nds. SÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist.
Verfahren
Duration of the framework agreement in years: 10
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
“Zusätzlich zu der Laufzeit von mindestens 7 Jahren (§ 14 Abs. 6 S. 1 VSVgV), behält sich das Land Niedersachsen das einseitige Recht (Option) vor, die...”
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Zusätzlich zu der Laufzeit von mindestens 7 Jahren (§ 14 Abs. 6 S. 1 VSVgV), behält sich das Land Niedersachsen das einseitige Recht (Option) vor, die Rahmenvereinbarung nach Ablauf von 7 Jahren bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern, da aufgrund der zu erwartenden Nutzungsdauer des Systems und der durch einen Wechsel des Unternehmens entstehenden technischen Schwierigkeiten eine längere Laufzeit gerechtfertigt ist (§ 14 Abs. 6 S. 2 VSVgV).
Mehr anzeigen Daten
Date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates: 2020-01-20 📅
Languages
Language: Deutsch 🗣️
“1) Die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Niedersachsen als öffentlichen...”
Zusätzliche Informationen
1) Die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Niedersachsen als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt;
“2) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV, § 146 S. 1 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb;” Mehr anzeigen (10) “3) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen...”
Zusätzliche Informationen
3) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität, Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit sowie eines gleichen Qualitäts- und Arbeitsstandards und weil die Leistungsbeschreibung die einheitliche Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist;
“4) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen...”
Zusätzliche Informationen
4) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de abzurufen oder selbstverständlich auch bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) zu beziehen;
“5) Die Vergabestelle behält sich für das durchgeführte Verhandlungsverfahren ausdrücklich die Möglichkeit vor, den ausgeschriebenen Auftrag auf der...”
Zusätzliche Informationen
5) Die Vergabestelle behält sich für das durchgeführte Verhandlungsverfahren ausdrücklich die Möglichkeit vor, den ausgeschriebenen Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten;
“6) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien...”
Zusätzliche Informationen
6) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt;
“7) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als ggf. als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene...”
Zusätzliche Informationen
7) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als ggf. als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 18) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen;
“8) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am...”
Zusätzliche Informationen
8) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
“9) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber...”
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9) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe. Interessierte Unternehmen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Erhalt der Vergabeunterlagen;
“10) Es wird darauf hingewiesen, dass das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG)...”
Zusätzliche Informationen
10) Es wird darauf hingewiesen, dass das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) Anwendung findet. Mit dem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) werden von Bietern und von etwaigen Nachunternehmern (Unterauftragnehmern) Erklärungen gem. §§ 4, 13 NTVergG gefordert. Auf die Aufnahme besonderer vertraglicher Bestimmungen gem. §§ 14, 15 NTVergG in den abzuschließenden Vertrag wird hingewiesen;
“11) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat...”
Zusätzliche Informationen
11) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
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Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
“§ 160 Abs. 3 GWB lautet:” Mehr anzeigen (9) “„Der Antrag ist unzulässig, soweit:”
“1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
“2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
“Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."”
“Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:”
“„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
“(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
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Quelle: OJS 2019/S 234-574701 (2019-12-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Der unter Abschnitt II.2.1) und Abschnitt V.4) jeweils angegebene Gesamtauftragswert in Höhe von 1,00 EUR ist fiktiv. Die Veröffentlichung des tatsächlichen...”
Zusätzliche Informationen
Der unter Abschnitt II.2.1) und Abschnitt V.4) jeweils angegebene Gesamtauftragswert in Höhe von 1,00 EUR ist fiktiv. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswerts unterbleibt gem. § 35 Abs. 2 VSVgV, da dessen Offenlegung dem öffentlichen Interesse, insbesondere Sicherheitsinteressen des Auftraggebers, zuwiderlaufen würde sowie die berechtigten geschäftlichen Interessen privater Unternehmen schädigen bzw. den lauteren Wettbewerb beeinträchtigen könnte. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYCY22M
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 13.2 - 575/2019_IP-Notruf_Angebotsphase
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen”
“Tannenbergallee 11” Mehr anzeigen (1) “30163 Hannover”