Die IR-Kamera wird zur Detektion von Strahlung mittleren Infrarotbereich eines Frequenzkammlasersystems verwendet. Beide sind Bestandteil eines Spektrometeraufbaus, um zeit aufgelöst molekulare Spezies in einem Plasmareaktor zu detektieren. Von entscheidender Bedeutung dabei ist die Eigenschaft der Kamera, Strahlung im mittleren IR-Bereich im Bereich von 1-5 μm zu detektieren, sowie die Fähigkeit, einzelne, auf die Detektorbrennebene abgebildete Kammmoden räumlich innerhalb von 10 ms oder weniger aufzulösen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“IR Kamera, im MIR Spektralbereich empfindliche Kamera für wissenschaftliche Zwecke
ZIK-35-2019”
Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦
Produkte/Dienstleistungen: LA21
📦
Kurze Beschreibung:
“Die IR-Kamera wird zur Detektion von Strahlung mittleren Infrarotbereich eines Frequenzkammlasersystems verwendet. Beide sind Bestandteil eines...”
Kurze Beschreibung
Die IR-Kamera wird zur Detektion von Strahlung mittleren Infrarotbereich eines Frequenzkammlasersystems verwendet. Beide sind Bestandteil eines Spektrometeraufbaus, um zeit aufgelöst molekulare Spezies in einem Plasmareaktor zu detektieren. Von entscheidender Bedeutung dabei ist die Eigenschaft der Kamera, Strahlung im mittleren IR-Bereich im Bereich von 1-5 μm zu detektieren, sowie die Fähigkeit, einzelne, auf die Detektorbrennebene abgebildete Kammmoden räumlich innerhalb von 10 ms oder weniger aufzulösen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 62 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 17489 Greifswald
Hansestadt
Beschreibung der Beschaffung:
“Technische Spezifikationen:
— Spektrale Empfindlichkeit in einem Bereich von mindestens 1.5-5 μm,
– 2-dimensionale Detektorfläche mit mindestens 640 × 512...”
Beschreibung der Beschaffung
Technische Spezifikationen:
— Spektrale Empfindlichkeit in einem Bereich von mindestens 1.5-5 μm,
– 2-dimensionale Detektorfläche mit mindestens 640 × 512 Pixeln,
– Pitch-Größe von höchstens 15 μm,
– Dynamischer Bereich von mindestens 15 bit,
– Effektiv erreichbare volle Bildrate von mindestens 200 Hz,
– Gekühlter Chip; Lösungen, die auf Sterlingkühlern basieren sind bevorzugt,
– Variable Integrationszeit, kleinste Integrationszeit von mindestens 1 μs,
– Interner Speicher mit mindestens 1 GByte,
– Triggereingang und -ausgang,
– Konfigurierbarer Auslesebereich des Chips (ROI),
– Standardisierter Videoausgang, wenn möglich GigE,
– Software für PC (Windows 10), wenn möglich mit SDK.
Sonstige Mindestanforderungen:
– Technische Dokumentation,
– Anschlusskabel.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-27 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Eigenerklärung gem. §124 GWB.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung gem. § 124 GWB + Anlage Ausschlussgründe.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zu den für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehenden Arbeitskräften,
— Angaben zu Leistungen, die mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zu den für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehenden Arbeitskräften,
— Angaben zu Leistungen, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind.
FB 235 Verzeichnis Nachunternehmen
FB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-19
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Vergabestelle
“Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können...”
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
— schriftlich,
— elektronisch mit Signatur,
— elektronisch in Textform.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, bei elektronischer Angebotsübermittlung mit Signatur ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D436645411 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter: https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str.14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
Fax: +49 3855884855817 📠
URL: www.regierung-mv.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e. V.
Postanschrift: Felix-Hausdorff-Str. 2
Postort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38345543974📞
E-Mail: inp-vergabe@inp-greifswald.de📧
Fax: +49 3834554375 📠
URL: http://www.leibniz-inp.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 138-339292 (2019-07-17)
Ergänzende Angaben (2019-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die IR-Kamera wird zur Detektion von Strahlung mittleren Infrarotbereich eines Frequenzkammlasersystems verwendet. Beide sind Bestandteil eines...”
Kurze Beschreibung
Die IR-Kamera wird zur Detektion von Strahlung mittleren Infrarotbereich eines Frequenzkammlasersystems verwendet. Beide sind Bestandteil eines Spektrometeraufbaus, um zeitaufgelöst molekulare Spezies in einem Plasmareaktor zu detektieren. Von entscheidender Bedeutung dabei ist die Eigenschaft der Kamera, Strahlung im mittleren IR-Bereich im Bereich von 1-5 μm zu detektieren, sowie die Fähigkeit, einzelne, auf die Detektorbrennebene abgebildete Kammmoden räumlich innerhalb von 10 ms oder weniger aufzulösen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 138-339292
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI 4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text: Aktuell leer
Neuer Wert
Text:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Text
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 152-374846 (2019-08-05)
Ergänzende Angaben (2019-08-16)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Text
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-08-19 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-09-06 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2019-09-27 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-09-22 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-08-19 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-09-06 📅
Zeit: 10:30
Quelle: OJS 2019/S 160-394451 (2019-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e. V.
Fax: +49 3834554301 📠
URL: www.leibniz-inp.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungsinstitut
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die IR-Kamera wird zur Detektion von Strahlung mittleren Infrarotbereich eines Frequenzkammlasersystems verwendet. Beide sind Bestandteil eines...”
Kurze Beschreibung
Die IR-Kamera wird zur Detektion von Strahlung mittleren Infrarotbereich eines Frequenzkammlasersystems verwendet. Beide sind Bestandteil eines Spektrometeraufbaus, um zeitaufgelöst molekulare Spezies in einem Plasmareaktor zu detektieren. Von entscheidender Bedeutung dabei ist die Eigenschaft der Kamera, Strahlung im mittleren IR-Bereich in einem Spektralbereich von mindestens λu = 1.5 bis λo = 5 μm zu detektieren. Eine darüberhinausgehende Empfindlichkeit S für größere Wellenlängen λo ist wünschenswert und wird entsprechend bewertet. Des Weiteren soll die IR-Kamera es ermöglichen, einzelne, auf die Detektorbrennebene abgebildete Kammmoden räumlich innerhalb von 10 ms oder weniger aufzulösen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 69 139 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Leibniz-Institut für Plamsaforschung und Technologie e. V.
Felix-Hausdorff-Str. 2
17489 Greifswald”
Beschreibung der Beschaffung:
“— spektrale Empfindlichkeit S für Wellenlängen λu ≥ 1,5 μm (λu ≥ S ≥ λo),
— spektrale Empfindlichkeit S bis mindestens λo = 5 μm. Empfindlichkeiten für...”
Beschreibung der Beschaffung
— spektrale Empfindlichkeit S für Wellenlängen λu ≥ 1,5 μm (λu ≥ S ≥ λo),
— spektrale Empfindlichkeit S bis mindestens λo = 5 μm. Empfindlichkeiten für Wellenlängen λo > 5 μm sind gewünscht und werden entsprechend höher bewertet,
— 2-dimensionale Detektorfläche mit mindestens 640 × 512 Pixeln. Eine größere Pixelanzahl wird entsprechend gewertet,
— Pitch-Größe von höchstens 15 μm. Kleinere Pitch-Größen werden entsprechend höher gewertet,
— dynamischer Bereich von mindestens 15 bit. Ein dynamischer Bereich von ≥ 15 bit wird entsprechend gewertet,
— effektiv erreichbare volle Bildrate von mindestens 200 Hz. Größere Bildraten sind erwünscht und werden entsprechend gewertet,
— gekühlter Chip; Lösungen, die auf Sterlingkühlern basieren sind bevorzugt und werden entsprechend höher bewertet,
— variable Integrationszeit, kleinste Integrationszeit von mindestens 1 μs. Kürzere minimale Integrationszeiten werden höher bewertet,
— interner Speicher mit mindestens 1 GByte,
— Triggereingang und -ausgang,
— konfigurierbarer Auslesebereich des Chips (ROI),
— Standardisierter Videoausgang, wenn möglich GigE,
— Software für PC (Windows), wenn möglich mit SDK.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 138-339292
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: ZIK-35-2019
Titel:
“IR Kamera, im MIR Spektralbereich empfindliche Kamera für wissenschaftliche Zwecke”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: InfraTec GmbH
Postanschrift: Gostritzer Str. 61-63
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01217
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3518718620📞
E-Mail: info@infratec.de📧
Fax: +49 3518718727 📠
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.InfraTec.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 62 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 69 139 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
Fax: +49 3855884855817 📠
URL: www.regierung-mv.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
URL: https://www.inp-greifswald.de/🌏
Quelle: OJS 2019/S 188-457215 (2019-09-27)