IRV W StO E-Technik, E-MaschinenBau, AllgMaschinenBau

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Befundung und Instandsetzung bei Bedarf, Wartung von div. Geräten auf Schiffen und Booten der Marine gem. Geräteliste im Werk des Auftragnehmers und an den Standorten der Geräte im Inland (Heimathäfen, Werften) und im Ausland (Häfen)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-10-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Kriegsschiffen
Menge oder Umfang:
A) Wartung, Befundung und Instandsetzung von Geräten der Deutschen Marine aus den Bereichen Allgemeine Elektrotechnik, Elektromaschinenbau, Allgemeiner Mascihenbau für den Zeitraum bis zum 31.12.2026.Es werden 3 Lose vergeben:— Los 1 – Allgemeine Elektrotechnik,— Los 2 – Elektromaschinenbau,— Los 3 – Allgemeiner Maschinenbau.Jedes Los umfasst Leistungen am Standort der Geräte (Häfen und Werften im In- und Ausland) sowie im Werk des Auftragnehmers. Es wird an ein Unternehmen vergeben sowie, wegen unterschiedlicher Beauftragungs- und Abrechnungsprozesse, eine Instandsetzungsrahmenvereinbarung Standort (IRV-S) und eine Instandsetzungsrahmenvereinbarung Werk (IRV-W) geschlossen.Die IRV setzen die Rahmenbedingungen für Beauftragung, Durchführung und Abwicklung der Leisung. Leistungen werden bei Bedarf durch bestellberechtigten Dienststellen der Bundeswehr mit Einzelauftrag beauftragt.Es wird kein Anspruch des Auftragnehmers auf Erteilung von Einzelaufträgen vereinbart.Für eine Instandsetzung können 2 Einzelaufträge erforderlich werden, z. B. Fortführung Leistung am Standort ist im Werk des Auftragnehmers erforderlich.Bestellberechtigte Dienststellen des Auftraggbers sind: BAAINBw, Regionalstellen ZtQ, Marinearsenal, WTD 71, Logistikzentrum der Bundeswehr, Marinestützpunktkommandos. Benennung anderer Dienststellen ist möglich (z. B. bei Aufgabenverlagerungen). Die Höchstbeträge gem. C) bleiben unberührt.B) Jedes interessierte Unternehmen kann für eine beliebige Anzahl Lose Teilnahmeanträge abgeben.Für jedes Los werden Eignungsprüfung und Zuschlagsentscheidung separat geführt.Nach der Eignungsprüfung erhält jedes Unternehmen eine Angebotsaufforderung für alle Lose, für die die Eignung des Unternehmens festgestellt wurden.Erhält ein Unternehmen den Zuschlag für 2 oder 3 Lose, werden für jedes Los IRV- S und IRV-W mit dem Unternehmen geschlossen.C) Je Los sind Einzelaufträge aus den IRV-S und IRV-W bis zu einem Höchstbetrag von maximal:— 7 400 000,00 EUR netto Los 1,— 4 400 000,00 EUR netto Los 2,— 6 000 000,00 EUR netto Los 3.Abrufbar.Die IRV werden vergaberechtlich bedingt auf die Höchstbeträge begrenzt. Der tatsächliche Gesamtwert der Einzelaufträge kann wesentlich geringer sein. Daher wird kein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung der Höchstbeträge in den IRV vereinbart und der Auftraggeber wird keine Ausgleichszahlungen bei Nichterreichen der Höchstbeträge leisten;D) Mit der Angebotsaufforderung werden die geeigneten Unternehmen gebeten, Stundensätzen für die ersten beiden Jahre der IRV-Laufzeit anzubieten. Die Stundensätze sollen alle Kosten, ausgenommen Ersatzteilkosten, abdecken. Die Stundensätze werden für die Angebotsreihung verwendet.Ersattung der Ersatzteilkosten gegen Nachweis:— mit Lieferantenrechnung (ohne Zuschläge),— mit Kalkulation bei selbstgefertigten Ersatzteilen,— mit Preislisten bei marktgängigen Ersatzteilen.Vereinbarung geänderter Preise für Folgejahre kann mit Änderungsverträgen, ggf unter Anpassung der Preistypen, erfolgen;E) Der Auftraggeber behält sich für alle Lose vor, mit Ende der IRV (Ablauf Regellaufzeit oder bei Erreichen des Limits), im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß §12 Absatz 1 Nr. 3. b) VSVgV jeweils den bisherigen Auftragnehmer erneut mit den Leistung des betreffenden Loses zu beauftragen und neue IRV abzuschließen. Die neuen IRV sollen eine Regellaufzeit von bis zu 7 Jahren haben. Soweit erforderlich, werden die neuen IRV ebenfalls mit Höchstbetrag geschlossen. Das Limit wird dem dann voraussichtlich bestehendem Bedarf.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Kriegsschiffen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: baainbws2.1-ueberwasser@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 261040026202 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-15 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 202-493088
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Befundung und Instandsetzung bei Bedarf, Wartung von div. Geräten auf Schiffen und Booten der Marine gem. Geräteliste im Werk des Auftragnehmers und an den Standorten der Geräte im Inland (Heimathäfen, Werften) und im Ausland (Häfen)
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1 Allgemeine Elektrotechnik
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2 Elektromaschinenbau
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3 Allgemeiner Maschinenbau
Menge oder Umfang:
A) Wartung, Befundung und Instandsetzung von Geräten der Deutschen Marine aus den Bereichen Allgemeine Elektrotechnik, Elektromaschinenbau, Allgemeiner Mascihenbau für den Zeitraum bis zum 31.12.2026.
Es werden 3 Lose vergeben:
— Los 1 – Allgemeine Elektrotechnik,
— Los 2 – Elektromaschinenbau,
— Los 3 – Allgemeiner Maschinenbau.
Jedes Los umfasst Leistungen am Standort der Geräte (Häfen und Werften im In- und Ausland) sowie im Werk des Auftragnehmers. Es wird an ein Unternehmen vergeben sowie, wegen unterschiedlicher Beauftragungs- und Abrechnungsprozesse, eine Instandsetzungsrahmenvereinbarung Standort (IRV-S) und eine Instandsetzungsrahmenvereinbarung Werk (IRV-W) geschlossen.
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Die IRV setzen die Rahmenbedingungen für Beauftragung, Durchführung und Abwicklung der Leisung. Leistungen werden bei Bedarf durch bestellberechtigten Dienststellen der Bundeswehr mit Einzelauftrag beauftragt.
Es wird kein Anspruch des Auftragnehmers auf Erteilung von Einzelaufträgen vereinbart.
Für eine Instandsetzung können 2 Einzelaufträge erforderlich werden, z. B. Fortführung Leistung am Standort ist im Werk des Auftragnehmers erforderlich.
Bestellberechtigte Dienststellen des Auftraggbers sind: BAAINBw, Regionalstellen ZtQ, Marinearsenal, WTD 71, Logistikzentrum der Bundeswehr, Marinestützpunktkommandos. Benennung anderer Dienststellen ist möglich (z. B. bei Aufgabenverlagerungen). Die Höchstbeträge gem. C) bleiben unberührt.
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B) Jedes interessierte Unternehmen kann für eine beliebige Anzahl Lose Teilnahmeanträge abgeben.
Für jedes Los werden Eignungsprüfung und Zuschlagsentscheidung separat geführt.
Nach der Eignungsprüfung erhält jedes Unternehmen eine Angebotsaufforderung für alle Lose, für die die Eignung des Unternehmens festgestellt wurden.
Erhält ein Unternehmen den Zuschlag für 2 oder 3 Lose, werden für jedes Los IRV- S und IRV-W mit dem Unternehmen geschlossen.
C) Je Los sind Einzelaufträge aus den IRV-S und IRV-W bis zu einem Höchstbetrag von maximal:
— 7 400 000,00 EUR netto Los 1,
— 4 400 000,00 EUR netto Los 2,
— 6 000 000,00 EUR netto Los 3.
Abrufbar.
Die IRV werden vergaberechtlich bedingt auf die Höchstbeträge begrenzt. Der tatsächliche Gesamtwert der Einzelaufträge kann wesentlich geringer sein. Daher wird kein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung der Höchstbeträge in den IRV vereinbart und der Auftraggeber wird keine Ausgleichszahlungen bei Nichterreichen der Höchstbeträge leisten;
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D) Mit der Angebotsaufforderung werden die geeigneten Unternehmen gebeten, Stundensätzen für die ersten beiden Jahre der IRV-Laufzeit anzubieten. Die Stundensätze sollen alle Kosten, ausgenommen Ersatzteilkosten, abdecken. Die Stundensätze werden für die Angebotsreihung verwendet.
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Ersattung der Ersatzteilkosten gegen Nachweis:
— mit Lieferantenrechnung (ohne Zuschläge),
— mit Kalkulation bei selbstgefertigten Ersatzteilen,
— mit Preislisten bei marktgängigen Ersatzteilen.
Vereinbarung geänderter Preise für Folgejahre kann mit Änderungsverträgen, ggf unter Anpassung der Preistypen, erfolgen;
E) Der Auftraggeber behält sich für alle Lose vor, mit Ende der IRV (Ablauf Regellaufzeit oder bei Erreichen des Limits), im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß §12 Absatz 1 Nr. 3. b) VSVgV jeweils den bisherigen Auftragnehmer erneut mit den Leistung des betreffenden Loses zu beauftragen und neue IRV abzuschließen. Die neuen IRV sollen eine Regellaufzeit von bis zu 7 Jahren haben. Soweit erforderlich, werden die neuen IRV ebenfalls mit Höchstbetrag geschlossen. Das Limit wird dem dann voraussichtlich bestehendem Bedarf.
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Referenznummer: Q/S2AV/R1022 R1023
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Werk des Auftragnehmers, Standorte der Boote und Schiffe im Inland (Werften, Häfen) und im Ausland (Häfen)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2020-01-01 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 1 Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen;
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B) Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer ;
C) Erklärung des Bewerbers über den Schutz von Verschlusssachen bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB
— Nachweis über Formblatt B-V 031 D) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB,
— Nachweis über Formblatt B-V 034 E) Erklärung des Bewerbers, dass er die Mitarbeiter, die er einsetzen wird, zur umfassenden Verschwiegenheit gegenüber dem Bewerber selbst, als auch gegenüber Dritten über sämtliche Inhalte und Informationen, die diese im Rahmen ihrer Tätigkeit beim Auftraggeber erlangen, verpflichten wird,
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— Nachweis über formfreie, unterschriebene Eigenerklärung
F) Erklärung des Bewerbers, dass sein Personal die Ermächtigung zum Umgang mit VS-geheim besitzt und sich das Unternehmen in der Geheimschutzbetreuung,
Hinweise an Bewerber: Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, muss der Bewerber zusagen, Nachweise auf Verlangen vorzulegen. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch – im Falle der Gründung einer Bewerbergemeinschaft – von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Die Formulare sind im Internet abrufbar unter: http://www.baainbw.de//portal/a/baain/start/vergabe/angebot/
Erklärungen und Nachweise des Unterauftragnehmers wie für den Teilnehmer selbst, jedoch Formblatt B-V 032 für die Erklärung gem. Punkt C)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundene Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III. 2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
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Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht:
A) Erklärung des Bewerbers, dass er sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und keine Zahlungsunfähigkeit droht. Weiterhin muss die Erklärung die Versicherung des Teilnehmers enthalten, dass er keine unüblichen Risiken eingegangen ist. Die Erklärung muss von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen bestätigt sein;
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B) Erklärung des Bewerbers, dass er kontinuierlich während des geplanten Vertragszeitraums in der Lage ist, gleichzeitig Instandsetzungen im Wert von mindestens 200 000 EUR zu erbringen, mit einem 6-wöchigen Zeitraum von der Beauftragung bis zur Abnahme und einer anschließenden Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungseingang;
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C) Die Vergabestelle behält sich vor, Angaben und Unterlagen zu fordern, die Auskunft über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben können. Solche Angaben und Unterlagen sind:
— aktuelle Bankerklärung mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung,
— aktuell sind Bankerklärungen aus den letzten 6 Monaten, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge dieser Bekanntmachung.
Diese Erklärung muss Informationen zu folgenden Punkten beinhalten:
1) Kundeverbindung/Kontoführung;
2) finanzielle Verhältnisse;
3) Kreditbeurteilung/Zahlungsfähigkeit.
Die Bankerklärung ist im Original in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfache deutsche Übersetzung ausreichend; einer Beglaubigung bedarf es nicht; das Original ist beizufügen.
Der Teilnahmeantrag muss vom Unterauftragnehmern dieselben Erklärung wie vom Bewerber enthalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgend genannten Nachweise und Erklärungen, muss der Bewerber für die Leistungsanteile einreichen, die er selbst erbringt. Nachweise und Erklärungen für Leistungsanteile von Unterauftragnehmern sind von den Unterauftragnehmern auszustellen.
Der Auftragnehmer muss:
A) Über ein wirksames Qualitätsmanagement verfügen, das den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 gerecht wird – Nachweis durch gültiges Zertifikat;
B) — über Kenntnisse der Anlagen, Geräte und Komponenten, den Losen entsprechend, von Marineschiffen (Uboote, Fregatten, Korvetten, Minenjagdboote, Minenleger, Flottendienstboote, Versorger) verfügen – Nachweis durch Nennung von min. 5 erbrachten Instandsetzungen Standort und/oder Werk. Beauftragung nicht früher als am 1.1.2016, min. 2 Instandsetzung müssen mit Auftragswert über 50 000 EUR netto,
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— über Erfahrungen bei Instandsetzung von Anlagen und Geräten mit herausgehobenen akustischen und magnetischen Anforderungen verfügen. Hierzu gehört auch die Verfügbarkeit von amagnetischem Werkzeug. Nachweis durch Nennung von min 3i erbrachten Instandsetzungen Standort und/oder Werk. Beauftragung nicht früher als am 1.1.2016.
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Es werden nur Aufträge von NATO-Staaten als Eignungsnachweis akzeptiert. Ansprechpartner des Auftraggebers sind zu nennen, zwecks Überprüfung der Angaben. Wenn die Vergabestelle bei Überprüfung zur Ansicht gelangt, dass die genannten Aufträge nicht vertragsgemäß erbracht wurden, wird vor Feststellung der Nichteignung der Bewerber zur Stellungnahme aufgefordert. Wenn die Ansprechpartner keine Auskunft erteilen, wird der Auftrag nicht als Eignungsnachweis gewertet.
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D) Für den geplanten Vertragszeitraum über erforderliche Prüfmittel/Prüfstände (zur Prüfung von Pumpenaggregate (Pumpe & Elektromotor), Elektromotoren, Generatoren, Klappenantriebe und Hydraulikaggregaten) verfügen, zum Nachweis technischen Leistungswerte und Eigenschaften der Geräte nach Instandsetzung – Nachweis durch formfreie, schriftliche Eigenerklärung, unter Nennung der Prüfmittel und Prüfstände über die der Bewerber verfügt. Sofern die Prüfmittel/ Prüfstände nicht Eigentum des Bewerbers sind, ist zu erläutern, wie der Bewerber sein Verfügungsrecht gewährleistet.
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Folgende Prüfstände und zugehörige Spannungsquellen Gleichstrom bis 600 V, Wechselstrom bis 450 V (50, 60, 400 Hz), Netzqualität STANAG 1008 sind erforderlich:
— Pumpenprüfstand für Pumpen mit einem Volumenstrom (Wasser) bis min. 1 150 m
— Generatorenprüfstand für Generatoren bis min. 1 250 kVA elektrischer Leistung- Motorenprüfstand für bis min. 735 kW mit Wasserbremse,
— Prüfstand Hydraulikaggregate bis 120 bar,
— Wuchtbänke zur Wuchtung bis min. Güteklasse 2,5.
D) Über qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl verfügen, um auch kurzfristig mindestens 2 parallele Instandsetzungen an Bord durchzuführen – Nachweis durch formfreie, schriftliche Eigenerklärung.
„qualifiziertes Personal“ ist erfüllt mit der fachlichen Ausbildung:
— Facharbeiter Elektrotechnik (alle Lose),
— Facharbeiter, Meister und Techniker der Fachrichtung
Maschinenbau (alle Lose),
Elektronik (Lose 1 und 2),
„in ausreichender Anzahl“ ist erfüllt, wenn mindestens 1 Mitarbeiter jeder Fachrichtung und Qualifikationsstufe für die Leistung verfügbar sind.
E) — Zertifikat gemäß den Vorgaben der F-Gase Verordnung für Arbeiten an Kältetechnischen Anlagen gemäß Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des europäischen Parlamentes und Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 bzw. gemäß den Vorgaben § 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (Los 3) besitzen – Nachweis durch Zertifikat;
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F) — nach DIN 2303, zur Anwendung thermischer Fügeprozesse wie Schweißen, Hartlöten oder Thermisches Spritzen bei der Instandsetzung wehrtechnischer Produkte in der Lage sein -Nachweis durch formfreie, schriftliche Eigenerklärung.
Dem Leistungsanteilanteil entsprechend wie der Wirtschaftsteilnehmer selbst – siehe Satz 2.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) und die Zusätzlichen Vertragbedingungen des BMVg (ZVB/BMVg) werden Bestandteile der IRV.
Es werden keine Vorausszahlungen geleistet. Für Teilleistungen, die einen Wert über 10.000 Euro netto haben und die einzeln abnehmbar und für den Auftraggber nutzbar sind, werden Teilabnahmen und Teilzahlung möglich sein. Zahlungsfrist in der Regel 30 Tage nach Eingang der Rechnung und der zahlungsbegründenden Unterlagen. Längere Fristen sind bei Nachberechnungen, die eine hohe Anzahl Rechnungen betreffen, vorgesehen.
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Eine Vertragsstrafe im Rahmen der VOL/B und der ZVB/BMVg wird für besonders dringende Einzelaufträge vereinbart. Dringende Einzelaufträge sind:
— solche, die aktuelle und künftige Einsätze betreffen,
— die der Erfüllung von Beistellverpflichtungen dienen,
— die zur Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben erforderlich sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Vorsorgeklausel BAAINBw-B 077/10.2017 wird Bestandteil der IRV. Weiterhin sind Bedingungen gemäß § 8 Absatz 8 VSVgV vorgesehen.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: S2.1
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2020-02-03 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
Quelle: OJS 2019/S 202-493088 (2019-10-15)