Die Ausschreibung dient der Beschaffung von IT-Ausstattung für Sitzungssäle und Beratungszimmer. Hierzu zählen u. a. Touch-Monitore, Beamer, Großbildschirme und Signalverteilung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Referenznummer: 547-ITD3.1401-2019
Kurze Beschreibung:
“Die Ausschreibung dient der Beschaffung von IT-Ausstattung für Sitzungssäle und Beratungszimmer. Hierzu zählen u. a. Touch-Monitore, Beamer, Großbildschirme...”
Kurze Beschreibung
Die Ausschreibung dient der Beschaffung von IT-Ausstattung für Sitzungssäle und Beratungszimmer. Hierzu zählen u. a. Touch-Monitore, Beamer, Großbildschirme und Signalverteilung.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-04-09 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-11 📅
Datum des Beginns: 2019-09-15 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 072-169819
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
“Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen...”
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt.
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Quelle: OJS 2019/S 072-169819 (2019-04-09)
Ergänzende Angaben (2019-05-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben