Beschreibung der Beschaffung
Überblick über die vereinbarten Leistungen
— Bestandsaufnahme,
— Erweiterung der bestehenden Systemumgebungen um die in Anlage 1 aufgeführten Punkte,
— Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* (Störungsbeseitigung),
— Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen),
— Überlassung neuer Programmstände* und Paketierung von Installationsmedien,
— Störungsannahme über ein vom Auftragnehmer bereitzustellendes Ticket-System,
— Vor Ort-Service für die Instandhaltung von Hard- und Software,
— Datensicherungsservices,
— Besondere Serviceleistungen in Bezug auf Systemkomponenten*,
— Ab- und Wiederaufbau von Systemkomponenten*,
— Modifikation von Systemkomponenten*,
— Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten*.
Abweichend von Ziffer 1.8 EVB-IT Service-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Hinblick auf sämtliche Software* des IT-Systems auch solche Serviceleistungen für Programmstände* zu erbringen, die vom Herstellersupport abhängen, jedoch nicht für Produkte, für die der Hersteller diesen Support nicht mehr allgemein anbietet.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Störungen* die Betriebsbereitschaft* des IT-Systems gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Service-AGB wiederherzustellen.
Der Auftraggeber ist gem. Ziffer 2.2.3 EVB-IT Service-AGB zur Übernahme neuer Systemkomponenten* im Rahmen der Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* verpflichtet.
Der Auftragnehmer ist, soweit zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* erforderlich, auch zur Erstellung und Überlassung eines fehlerbereinigten Programmstandes* der Standard- und Individualsoftware* verpflichtet.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Leistung der in Anlage 1 genannten Maßnahmen zur Aufnahme der bestehenden Systemkomponenten und Überführung in eine noch zu schaffende Netzwerkstruktur pro Standort.
Der Vor-Ort Service ist an den Standorten gemäß Anlage 1 zu erbringen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Vor-Ort-Service zu den in Ziffer 5 festgelegten Zeiten zu erbringen.
Die mit dem * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert.