IT-Visitenwagen als mobiler IT-Arbeitsplatz für Projekt „Digitale Kurve“

Universitätsklinikum Heidelberg AöR

Im Rahmen des Projekts „Digitale Kurve“ sollen zukünftig mobile Arbeitsplätze verwendet werden, um auf die klinischen Applikationen (insbesondere KIS) zuzugreifen. Hierbei soll es sich um vollwertige „PC-Arbeitsplätze“ auf Basis von rollbaren IT-Visitenwagen handeln.
Der Einsatzzweck ist vorwiegend die Pflege und Visite auf Normalstation. Die Lösung soll UKHD-weit ausgerollt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-01-25 Auftragsbekanntmachung
2019-05-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-01-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Referenznummer: 2933/18
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Projekts „Digitale Kurve“ sollen zukünftig mobile Arbeitsplätze verwendet werden, um auf die klinischen Applikationen (insbesondere KIS) zuzugreifen. Hierbei soll es sich um vollwertige „PC-Arbeitsplätze“ auf Basis von rollbaren IT-Visitenwagen handeln. Der Einsatzzweck ist vorwiegend die Pflege und Visite auf Normalstation. Die Lösung soll UKHD-weit ausgerollt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verschiedene medizinische Geräte und Produkte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heidelberg, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Heidelberg AöR
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Postleitzahl: 69120
Postort: Heidelberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de 🌏
E-Mail: tanja.wuest@med.uni-heidelberg.de 📧
Telefon: +49 6221567447 📞
Fax: +49 6221564096 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMYQE9/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMYQE9 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-25 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 020-043625
ABl. S-Ausgabe: 20
Zusätzliche Informationen
Es soll ein auf einer Mindestabnahmemenge basierender mehrjähriger Rahmenvertrag angeboten werden, der einen definierten Stückpreis je Wagen sowie definierte Zubehörpakete festlegt. Ein Großteil der Wagen wird im Rahmen der definierten Projektlaufzeit „Digitale Kurve“ abgerufen werden, weitere je nach zukünftigem Bedarf.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Projekts „Digitale Kurve“ sollen zukünftig mobile Arbeitsplätze verwendet werden, um auf die klinischen Applikationen (insbesondere KIS) zuzugreifen. Hierbei soll es sich um vollwertige „PC-Arbeitsplätze“ auf Basis von rollbaren IT-Visitenwagen handeln.
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Der Einsatzzweck ist vorwiegend die Pflege und Visite auf Normalstation. Die Lösung soll UKHD-weit ausgerollt werden.
Es werden rollbare IT-Visitenwagen mit integrierter Akku-Stromversorgung verwendet, so dass ein mehrstündiger Betrieb der IT-Komponenten möglich ist. Der Wagen soll über eine höhenverstellbare Plattform verfügen, um ihn auf die Korpergröße des Anwenders einstellen sowie als Steh- und Sitzarbeitsplatz verwenden zu können. Zur Anpassung an unterschiedliche Einsatzzwecke (Pflege<>Visite), soll er nach Bedarf mit unterschiedlichem Wagenzubehör (z. B. Schubladen, Halterungen) erweitert werden können.
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Als wesentliche IT-Komponente soll ein All-in-One PC (integrierte PC-/Monitor-Einheit) verwendet werden, der aufgrund seiner Bauform (geschlossene Einheit, wenig Verkabelung, Robustheit) für den klinischen Einsatz vorgesehen ist. Hinweis: Aus Kostengründen und unter Berücksichtung des Einsatzwecks (PC-Arbeitsplatz Normalstation, beaufsichtigter Betrieb in Patientennähe, Stromversorgung via Wagenakku) muss der PC selbst jedoch nicht zwingend die „medical grade“ Norm EN 60601-1 erfüllen.
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Softwareseitig dient der lokale Wagen-PC im Wesentlichen nur als Terminal für den Zugriff auf virtuelle Citrix Desktops, die den eigentlichen klinischen Windows-Arbeitsplatz darstellen. Die Netzwerkverbindung erfolgt drahtlos über WLAN und einen darüber aufgebauten VPN-Tunnel.
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Diese Beschaffungsausschreibung umfasst die fertig ausgestatteten IT-Visitenwagen, inklusive Wagenzubehör, dem klinische All-in-One-PC sowie ergänzende Komponenten (z. B. Tastatur, Maus). Des Weiteren Garantie- und Supportleistungen für den späteren Betrieb der Wagen.
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Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Es soll ein auf einer Mindestabnahmemenge basierender mehrjähriger Rahmenvertrag angeboten werden, der einen definierten Stückpreis je Wagen sowie definierte Zubehörpakete festlegt. Ein Großteil der Wagen wird im Rahmen der definierten Projektlaufzeit „Digitale Kurve“ abgerufen werden, weitere je nach zukünftigem Bedarf.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2) Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, vgl. § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV:
Erklärung über den Umsatz mit dem angebotenen Visitenwagen in Deutschland und weltweit für die letz-ten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
3) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, vgl. § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von mindestens 1 000 000 EUR für Sach- und Personenschäden durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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4) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, vgl. § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV:
Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 1,0 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend)
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5) Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Geeignete Referenzen über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
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7) Anzahl verfügbarer Servicemitarbeiter im Einsatzgebiet;
8) Erklärung zum Unterauftragnehmer – falls zutreffend;
9) Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer – falls zutreffend
Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden;
10) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe – falls zutreffend;
11) Nachweis der CE-Zertifizierung aller angebotenen Artikel (entsprechend ihrer Zweckbestimmung laut Herstellerangabe und durch eine CE-Konformitätsbestätigung für den vorgesehenen Einsatz zugelassen);
12) Nachweis nach DIN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar.
Mindeststandards:
Zu 6) Nennung von mindestens 3 Maximalversorgern oder universitären Referenzkliniken unter Benennung der Ansprechpartner der Referenzhäuser
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
15) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB);
16) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB);
17) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend;
18) Erklärung zur Einhaltung des MiLoG;
19) Verpflichtungserklärung Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Tanja Wüst
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMYQE9/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMYQE9

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind;
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten;
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endetspätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 020-043625 (2019-01-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2933/18 (vergebener Auftrag)
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Projekts „Digitale Kurve" sollen zukünftig mobile Arbeitsplätze verwendet werden, um auf die klinischen Applikationen (insbesondere KIS) zuzugreifen. Hierbei soll es sich um vollwertige „PC-Arbeitsplätze" auf Basis von rollbaren IT-Visiten wagen handeln. Der Einsatzzweck ist vorwiegend die Pflege und Visite auf Normalstation. Die Lösung soll UKHD-weit ausgerollt werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 092-223197
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 020-043625
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Es sollte ein auf einer Mindestabnahmemenge basierender mehrjähriger Rahmenvertrag angeboten werden, der einen definierten Stückpreis je Wagen sowie definierte Zubehörpakete festlegt. Ein Großteil der Wagen wird im Rahmen der definierten Projektlaufzeit „Digitale Kurve" abgerufen werden, weitere je nach zukünftigem Bedarf.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Projekts „Digitale Kurve" sollen zukünftig mobile Arbeitsplätze verwendet werden, um auf die klinischen Applikationen (insbesondere KIS) zuzugreifen. Hierbei soll es sich um vollwertige „PC-Arbeitsplätze" auf Basis von rollbaren IT-Visiten wagen handeln.
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Es werden rollbare IT-Visiten wagen mit integrierter Akku-Stromversorgung verwendet, so dass ein mehrstündiger Betrieb der IT-Komponenten möglich ist. Der Wagen soll über eine höhenverstellbare Plattform verfügen, um ihn auf die Korpergröße des Anwenders einstellen sowie als Steh- und Sitzarbeitsplatz verwenden zu können. Zur Anpassung an unterschiedliche Einsatzzwecke (Pflege<>Visite), soll er nach Bedarf mit unterschiedlichem Wagenzubehör (z. B. Schubladen, Halterungen) erweitert werden können.
Mehr anzeigen
Als wesentliche IT-Komponente soll ein All-in-One PC (integrierte PC-/Monitor-Einheit) verwendet werden, der aufgrund seiner Bauform (geschlossene Einheit, wenig Verkabelung, Robustheit) für den klinischen Einsatz vorgesehen ist. Hinweis: Aus Kostengründen und unter Berücksichtung des Einsatzwecks (PC-Arbeitsplatz Normalstation, beaufsichtigter Betrieb in Patientennähe, Stromversorgung via Wagenakku) muss der PC selbst jedoch nicht zwingend die „medical grade" Norm EN 60601-1 erfüllen.
Mehr anzeigen
Diese Beschaffungsausschreibung umfasste die fertig ausgestatteten IT-Visitenwagen, inklusive Wagenzubehör, dem klinische All-in-One-PC sowie ergänzende Komponenten (z. B. Tastatur, Maus). Des Weiteren Garantie- und Supportleistungen für den späteren Betrieb der Wagen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
Es sollte ein auf einer Mindestabnahmemenge basierender mehrjähriger Rahmenvertrag angeboten werden, der einen definierten Stückpreis je Wagen sowie definierte Zubehörpakete festlegt. Ein Großteil der Wagen wird im Rahmen der definierten Projektlaufzeit „Digitale Kurve" abgerufen werden, weitere je nach zukünftigem Bedarf.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität/Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-02 📅
Name: Alphatron Medical GmbH
Postanschrift: Universitätsstraße 136
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland 🇩🇪
Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMY25J

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind,
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten,
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt de Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Quelle: OJS 2019/S 092-223197 (2019-05-10)
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