a) Neben den Nachweisen gemäß Abschnitt III (Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben) sind folgende Unterlagen mit der Angebotsabgabe einzureichen:
13) Angebotsschreiben (Formblatt 233);
14) Bieterangabenverzeichnis und Preisabgabe der Leistungsbeschreibung;
15) Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234);
16) Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235);
17) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236);
18) Angaben zur Garantie und Gewährleistung für das Basisfahrzeug, den Auf- und Ausbau;
19) Beschreibung des Servicekonzepts für Basisfahrzeug und für die Auf- und Ausbauten;
20) Informationsmaterial des Fahrzeugherstellers und Beschreibung des Basisfahrzeugs;
21) Technische Zeichnungen des Fahrzeuges;
22) Nachweis über die Gleichwertigkeit der Verbindungsart der Wand-/Decken- und Bodenkonstruktion durch eine akkreditierte Prüfstelle (falls nicht zutreffend – Ziffer freilassen);
23) Nachweis über die Gleichwertigkeit des Möbel-Baumaterials (falls nicht zutreffend – Ziffer freilassen);
24) Konzeptbeschreibung Elektrotechnik/Zentralelektrik;
25) Rechnerische Gewichtsbilanz inkl. der Vorder- und Hinterachslastverteilung;
26) Zur freien Verfügung b) Abrufberechtigt nach § 21 Abs. 2 VgV sind folgende Auftraggeber: Landeshauptstadt Kiel, Postfach 1152, Kiel 24099 Deutschland, NUTS-Code: DEF0, Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.kiel.de; Hansestadt Lübeck, Bornhövedstr. 10, 23539 Lübeck, Deutschland, NUTS-Code: DEF0, Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.luebeck.de c) Rechtlicher Hinweis: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5) Bei Unklarheiten etc. bezüglich der Vergabeunterlagen kann ein Bieter im Rahmen einer Bieterfrage Aufklärung von der Vergabestelle verlangen. Die Frist zur Stellung der Bieterfrage endet 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist.