Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Bewerbungsunterlagen in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Angabe der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte durch die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. / Master / Bachelor führen zu dürfen gem. § 46 Abs. 3 (8) VgV. Vorbehalten wird die Nachforderung von Nachweisen.
2) Darstellung von mindestens einer Referenz nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für in den letzten 8 Jahren (Abschluss der Grundleistungen nicht vor 2010) erbrachte vergleichbare Leistungen mit Kurzbeschreibung der Referenz und folgenden Angaben:
— Art der Maßnahme (z.B. Neubau, Erweiterung, etc.),
— Art der Nutzung (z.B. Hochschulbau, Verwaltungsgebäude, etc.),
— Konstruktion (z. B. Stahl, Stahlbeton, Holz, etc.),
— Projektgröße, durch Angabe der Kostengruppen 300,
— Projektgröße, durch Angabe der Bruttogrundfläche und/oder der Nutzungsfläche (NUF 1-7),
— Projektzeit,
— Leistungsumfang des Bewerbers (Angabe der beauftragten und erbrachten Leistungsphasen gem. § 49 ff. HOAI),
— Leistungsstand der Referenz,,
— Art des Auftraggebers (privater AG/öffentlicher AG),
— Benennung des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten) mit Referenzperson des Auftraggebers.
Für die eingereichten Referenzen gelten folgende Bedingungen, die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der jeweiligen Referenz:
Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den entsprechenden Projektdatenblättern (HE 735) des Teilnahmeantrages benann und beschrieben sind.
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen. Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. zwei DIN A4 Seiten zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Für alle Referenzen der öffentlichen Hand / nach öffentlichen Vergabevorschriften sollten Bescheinigungen des Auftraggebers vorliegen, aus denen der Leistungsumfang ersichtlich ist. Bei privaten Auftraggebern oder öffentlichen Auftraggebern, von denen für Referenzprojekte keine Bescheinigung erhältlich sein sollte, ist eine Eigenerklärung abzugeben.
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.