Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrates der HMC zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 vor Zuschlagserteilung. Das Verfahren wird ganz oder teilweise aufgehoben, sofern bis zum Zuschlag (innerhalb der Bindefrist) die Zustimmung des Aufsichtsrates zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 nicht erfolgt ist.