Jahresabschlussprüfungen und Testat der Jahresabschlüsse, Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse einzelner Hochschulen und Einrichtungen
Es ist beabsichtigt, maximal 2 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Prüfung und dem Testat der Jahresabschlüsse der in den Losen genannten Hochschulen und Einrichtungen im Geschäftsbereich zu beauftragen. Der Auftrag soll als Rahmenvereinbarung abgeschlossen und durch Einzelverträge zwischen der jeweiligen Auftragnehmerin/dem jeweiligen Auftragnehmer und der Hochschule/Einrichtung konkretisiert werden. Die Rahmenvereinbarung soll sich auf die Prüfung der Geschäftsjahre 2019 bis 2023 erstrecken. Die Prüfung der Jahresabschlüsse erstreckt sich auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und muss neben der Buchführung auch den aufgestellten Jahresabschluss, den Anhang, den Lagebericht sowie den Anlagennachweis umfassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsprüfung
Kurze Beschreibung:
Es ist beabsichtigt, maximal 2 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Prüfung und dem Testat der Jahresabschlüsse der in den Losen genannten Hochschulen und Einrichtungen im Geschäftsbereich zu beauftragen. Der Auftrag soll als Rahmenvereinbarung abgeschlossen und durch Einzelverträge zwischen der jeweiligen Auftragnehmerin/dem jeweiligen Auftragnehmer und der Hochschule/Einrichtung konkretisiert werden. Die Rahmenvereinbarung soll sich auf die Prüfung der Geschäftsjahre 2019 bis 2023 erstrecken. Die Prüfung der Jahresabschlüsse erstreckt sich auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und muss neben der Buchführung auch den aufgestellten Jahresabschluss, den Anhang, den Lagebericht sowie den Anlagennachweis umfassen.
Es ist beabsichtigt, maximal 2 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Prüfung und dem Testat der Jahresabschlüsse der in den Losen genannten Hochschulen und Einrichtungen im Geschäftsbereich zu beauftragen. Der Auftrag soll als Rahmenvereinbarung abgeschlossen und durch Einzelverträge zwischen der jeweiligen Auftragnehmerin/dem jeweiligen Auftragnehmer und der Hochschule/Einrichtung konkretisiert werden. Die Rahmenvereinbarung soll sich auf die Prüfung der Geschäftsjahre 2019 bis 2023 erstrecken. Die Prüfung der Jahresabschlüsse erstreckt sich auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und muss neben der Buchführung auch den aufgestellten Jahresabschluss, den Anhang, den Lagebericht sowie den Anlagennachweis umfassen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebsprüfung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Betriebsprüfung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der geschätzte Auftragswert wurde auf Basis der Wirtschafspläne des Jahres 2018 der Hochschulen und Einrichtungen ermittelt: ca. 1 045 T EUR p.a.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 9 400 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Jahresabschlussprüfungen (2019-2023)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Es ist beabsichtigt, maximal 2 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Prüfung und dem Testat der in den Losen genannten Hochschulen und Einrichtungen zu beauftragen. Der Auftrag soll als Rahmenvereinbarung abgeschlossen und durch Einzelverträge zwischen der jeweiligen Auftragnehmerin/dem jeweiligen Auftragnehmer und der Hochschule/Einrichtung konkretisiert werden. Die Rahmenvereinbarung soll sich auf die Prüfung der Geschäftsjahre 2019 bis 2023 erstrecken. Die Prüfung der Jahresabschlüsse erstreckt sich auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und muss neben der Buchführung auch den aufgestellten Jahresabschluss, den Anhang, den Lagebericht sowie den Anlagennachweis umfassen. Die durchzuführenden Prüfungen richten sich nach Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. d. F. vom 17.2.2016 (s. Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergR-ModG): Artikel 1 „Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Auftrage (Vergabeverordnung – VgV) v. 12.4.2016, dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG), der Betriebsanweisung für Landesbetriebe, der Bilanzierungsrichtlinie (3. Auflage Stand 1.10.2010- befindet sich in Überarbeitung), der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) nebst den Verwaltungsvorschriften, des Handelsgesetzbuches (HGB), des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HgrG) sowie nach den vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. erlassenen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung sowie der Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HgrG (IDW-Prüfungsstandards). Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat ferner im Rahmen des Jahresabschlussprüfung vertiefende Prüfungshandlungen zur Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses sowie zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durchzuführen und darüber in einer Anlage zum Prüfungsbericht bzw. in gesonderten Abschnitten des Prüfungsberichtes Bericht zu erstatten. Im Rahmen der Prüfung § 53 HGrG sollen ausgewählte Bereiche und Verfahren der Datenverarbeitung (IT-Sicherheit) sowie die Erfordernisse eines hochschulgerechten Risikomanagements geprüft werden. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer soll in diesem Zusammenhang auch über die Anlage- und Beteiligungsstrategie Bericht erstatten. Im Rahmen des vereinbarten Prüfungsumfangs können jährlich wechselnde Schwerpunktprüfungen vereinbart werden. Bei Hochschulen und Einrichtungen, die keine eigene Innenrevision eingerichtet haben, müssen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer die vorgeschriebene jährliche unvermutete Kassenprüfung sinngemäß nach den VV zu § 78 LHO als Zusatzaufgabe übernehmen (VV Nr. 1.11.3 zu § 26 LHO). Die Auftragnehmerin wird die Prüfung nach Absprache mit den Leitungen der Hochschulen/Einrichtungen so durchführen, dass der Entwurf des Prüfungsberichtes bis zum 30. April des nachfolgenden Geschäftsjahres dem Ministerium vorliegt. Eingetretene Verzögerungen sind gegenüber der Hochschule/der Einrichtung und dem Ministerium zu begründen. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer sichert eine Reaktionszeit von 4 Wochen auf die Meldung der Prüfungsbereitschaft durch die Leitungen der Hochschulen/Einrichtungen zu.
Es ist beabsichtigt, maximal 2 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Prüfung und dem Testat der in den Losen genannten Hochschulen und Einrichtungen zu beauftragen. Der Auftrag soll als Rahmenvereinbarung abgeschlossen und durch Einzelverträge zwischen der jeweiligen Auftragnehmerin/dem jeweiligen Auftragnehmer und der Hochschule/Einrichtung konkretisiert werden. Die Rahmenvereinbarung soll sich auf die Prüfung der Geschäftsjahre 2019 bis 2023 erstrecken. Die Prüfung der Jahresabschlüsse erstreckt sich auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und muss neben der Buchführung auch den aufgestellten Jahresabschluss, den Anhang, den Lagebericht sowie den Anlagennachweis umfassen. Die durchzuführenden Prüfungen richten sich nach Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. d. F. vom 17.2.2016 (s. Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergR-ModG): Artikel 1 „Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Auftrage (Vergabeverordnung – VgV) v. 12.4.2016, dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG), der Betriebsanweisung für Landesbetriebe, der Bilanzierungsrichtlinie (3. Auflage Stand 1.10.2010- befindet sich in Überarbeitung), der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) nebst den Verwaltungsvorschriften, des Handelsgesetzbuches (HGB), des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HgrG) sowie nach den vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. erlassenen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung sowie der Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HgrG (IDW-Prüfungsstandards). Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat ferner im Rahmen des Jahresabschlussprüfung vertiefende Prüfungshandlungen zur Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses sowie zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durchzuführen und darüber in einer Anlage zum Prüfungsbericht bzw. in gesonderten Abschnitten des Prüfungsberichtes Bericht zu erstatten. Im Rahmen der Prüfung § 53 HGrG sollen ausgewählte Bereiche und Verfahren der Datenverarbeitung (IT-Sicherheit) sowie die Erfordernisse eines hochschulgerechten Risikomanagements geprüft werden. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer soll in diesem Zusammenhang auch über die Anlage- und Beteiligungsstrategie Bericht erstatten. Im Rahmen des vereinbarten Prüfungsumfangs können jährlich wechselnde Schwerpunktprüfungen vereinbart werden. Bei Hochschulen und Einrichtungen, die keine eigene Innenrevision eingerichtet haben, müssen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer die vorgeschriebene jährliche unvermutete Kassenprüfung sinngemäß nach den VV zu § 78 LHO als Zusatzaufgabe übernehmen (VV Nr. 1.11.3 zu § 26 LHO). Die Auftragnehmerin wird die Prüfung nach Absprache mit den Leitungen der Hochschulen/Einrichtungen so durchführen, dass der Entwurf des Prüfungsberichtes bis zum 30. April des nachfolgenden Geschäftsjahres dem Ministerium vorliegt. Eingetretene Verzögerungen sind gegenüber der Hochschule/der Einrichtung und dem Ministerium zu begründen. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer sichert eine Reaktionszeit von 4 Wochen auf die Meldung der Prüfungsbereitschaft durch die Leitungen der Hochschulen/Einrichtungen zu.
Der geschätzte Auftragswert wurde auf Basis der Wirtschafspläne des Jahres 2018 der Hochschulen und Einrichtungen ermittelt: ca. 1 045 T EUR p.a.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Es ist beabsichtigt, maximal 2 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Prüfung und dem Testat der in den Losen genannten Hochschulen und Einrichtungen zu beauftragen,. Der Auftrag soll als Rahmenvereinbarung abgeschlossen und durch Einzelverträge zwischen der jeweiligen Auftragnehmerin/dem jeweiligen Auftragnehmer und der Hochschule/Einrichtung konkretisiert werden. Die Rahmenvereinbarung soll sich auf die Prüfung der Geschäftsjahre 2019 bis 2023 erstrecken. Die Prüfung der Jahresabschlüsse erstreckt sich auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und muss neben der Buchführung auch den aufgestellten Jahresabschluss, den Anhang, den Lagebericht sowie den Anlagennachweis umfassen. Die durchzuführenden Prüfungen richten sich nach Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. d. F. vom 17.2.2016 (s. Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergR-ModG): Artikel 1 „Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Auftrage (Vergabeverordnung – VgV) v. 12.4.2016, dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG), der Betriebsanweisung für Landesbetriebe, der Bilanzierungsrichtlinie (3. Auflage Stand 1.10.2010- befindet sich in Überarbeitung), der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) nebst den Verwaltungsvorschriften, des Handelsgesetzbuches (HGB), des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HgrG) sowie nach den vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. erlassenen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung sowie der Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HgrG (IDW-Prüfungsstandards). Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat ferner im Rahmen des Jahresabschlussprüfung vertiefende Prüfungshandlungen zur Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses sowie zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durchzuführen und darüber in einer Anlage zum Prüfungsbericht bzw. in gesonderten Abschnitten des Prüfungsberichtes Bericht zu erstatten. Im Rahmen der Prüfung § 53 HGrG sollen ausgewählte Bereiche und Verfahren der Datenverarbeitung (IT-Sicherheit) sowie die Erfordernisse eines hochschulgerechten Risikomanagements geprüft werden. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer soll in diesem Zusammenhang auch über die Anlage- und Beteiligungsstrategie Bericht erstatten. Im Rahmen des vereinbarten Prüfungsumfangs können jährlich wechselnde Schwerpunktprüfungen vereinbart werden. Bei Hochschulen und Einrichtungen, die keine eigene Innenrevision eingerichtet haben, müssen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer die vorgeschriebene jährliche unvermutete Kassenprüfung sinngemäß nach den VV zu § 78 LHO als Zusatzaufgabe übernehmen (VV Nr. 1.11.3 zu § 26 LHO). Die Auftragnehmerin wird die Prüfung nach Absprache mit den Leitungen der Hochschulen/Einrichtungen so durchführen, dass der Entwurf des Prüfungsberichtes bis zum 30. April des nachfolgenden Geschäftsjahres dem Ministerium vorliegt. Eingetretene Verzögerungen sind gegenüber der Hochschule/der Einrichtung und dem Ministerium zu begründen. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer sichert eine Reaktionszeit von 4 Wochen auf die Meldung der Prüfungsbereitschaft durch die Leitungen der Hochschulen/Einrichtungen zu.
Es ist beabsichtigt, maximal 2 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Prüfung und dem Testat der in den Losen genannten Hochschulen und Einrichtungen zu beauftragen,. Der Auftrag soll als Rahmenvereinbarung abgeschlossen und durch Einzelverträge zwischen der jeweiligen Auftragnehmerin/dem jeweiligen Auftragnehmer und der Hochschule/Einrichtung konkretisiert werden. Die Rahmenvereinbarung soll sich auf die Prüfung der Geschäftsjahre 2019 bis 2023 erstrecken. Die Prüfung der Jahresabschlüsse erstreckt sich auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und muss neben der Buchführung auch den aufgestellten Jahresabschluss, den Anhang, den Lagebericht sowie den Anlagennachweis umfassen. Die durchzuführenden Prüfungen richten sich nach Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. d. F. vom 17.2.2016 (s. Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergR-ModG): Artikel 1 „Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Auftrage (Vergabeverordnung – VgV) v. 12.4.2016, dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG), der Betriebsanweisung für Landesbetriebe, der Bilanzierungsrichtlinie (3. Auflage Stand 1.10.2010- befindet sich in Überarbeitung), der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) nebst den Verwaltungsvorschriften, des Handelsgesetzbuches (HGB), des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HgrG) sowie nach den vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. erlassenen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung sowie der Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HgrG (IDW-Prüfungsstandards). Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat ferner im Rahmen des Jahresabschlussprüfung vertiefende Prüfungshandlungen zur Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses sowie zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durchzuführen und darüber in einer Anlage zum Prüfungsbericht bzw. in gesonderten Abschnitten des Prüfungsberichtes Bericht zu erstatten. Im Rahmen der Prüfung § 53 HGrG sollen ausgewählte Bereiche und Verfahren der Datenverarbeitung (IT-Sicherheit) sowie die Erfordernisse eines hochschulgerechten Risikomanagements geprüft werden. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer soll in diesem Zusammenhang auch über die Anlage- und Beteiligungsstrategie Bericht erstatten. Im Rahmen des vereinbarten Prüfungsumfangs können jährlich wechselnde Schwerpunktprüfungen vereinbart werden. Bei Hochschulen und Einrichtungen, die keine eigene Innenrevision eingerichtet haben, müssen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer die vorgeschriebene jährliche unvermutete Kassenprüfung sinngemäß nach den VV zu § 78 LHO als Zusatzaufgabe übernehmen (VV Nr. 1.11.3 zu § 26 LHO). Die Auftragnehmerin wird die Prüfung nach Absprache mit den Leitungen der Hochschulen/Einrichtungen so durchführen, dass der Entwurf des Prüfungsberichtes bis zum 30. April des nachfolgenden Geschäftsjahres dem Ministerium vorliegt. Eingetretene Verzögerungen sind gegenüber der Hochschule/der Einrichtung und dem Ministerium zu begründen. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer sichert eine Reaktionszeit von 4 Wochen auf die Meldung der Prüfungsbereitschaft durch die Leitungen der Hochschulen/Einrichtungen zu.
Der geschätzte Auftragswert wurde auf Basis der Wirtschafspläne des Jahres 2018 der Hochschulen und Einrichtungen ermittelt: ca. 837 T EUR p.a.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sitz der jeweiligen Hochschule bzw. Einrichtung: TU Braunschweig, TU Clausthal, Uni Hannover, HBK Braunschweig, HMTM Hannover
TIB Hannover, VZG des GBV Göttingen
Sitz der jeweiligen Hochschule bzw. Einrichtung: Uni Vechta, Uni Oldenburg, Uni Osnabrück, Ostfalia HS, HS Hannover,
HAWK, HS Emden/Leer und Jade Hochschule
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Name und Anschrift des Unternehmens, Gründungsjahr, Gesellschaftsform, Hauptsitz des Unternehmens, Orte der Niederlassung, Auszug aus dem Handelsregister, Zulassung als Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Vorstellung des Unternehmens, Angabe einer Kontaktperson (incl. Telefon, Fax und E-Mail-Angaben)
Name und Anschrift des Unternehmens, Gründungsjahr, Gesellschaftsform, Hauptsitz des Unternehmens, Orte der Niederlassung, Auszug aus dem Handelsregister, Zulassung als Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Vorstellung des Unternehmens, Angabe einer Kontaktperson (incl. Telefon, Fax und E-Mail-Angaben)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Konkurs-, Vergleichs- oder sonstiges Insolvenzverfahren, Bescheinigung in Steuersachsen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung), Eigenerklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, Eigenerklärung zur hinreichenden Kapazität zur Durchführung der Prüfungen an allen Orten und Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen oder Eigenerklärung über den Gesamtumsatz oder Jahresumsätze für den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Konkurs-, Vergleichs- oder sonstiges Insolvenzverfahren, Bescheinigung in Steuersachsen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung), Eigenerklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, Eigenerklärung zur hinreichenden Kapazität zur Durchführung der Prüfungen an allen Orten und Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen oder Eigenerklärung über den Gesamtumsatz oder Jahresumsätze für den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der Referenzen/Erfahrung für die letzten 3 Jahre, Angaben über Qualifikation, Erfahrung und Anzahl des geplanten Personals, Eigenerklärung über die kurzfristige Auskunftsfähigkeit für und Präsenz bei den zu prüfenden Einrichtungen vor Ort, Eigenerklärungen, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen und Eigenerklärung zum Mindestentgelt
Nachweis der Referenzen/Erfahrung für die letzten 3 Jahre, Angaben über Qualifikation, Erfahrung und Anzahl des geplanten Personals, Eigenerklärung über die kurzfristige Auskunftsfähigkeit für und Präsenz bei den zu prüfenden Einrichtungen vor Ort, Eigenerklärungen, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen und Eigenerklärung zum Mindestentgelt
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Wirtschaftsprüferordnung/Landeshaushaltsordnung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Nach den VV 1.11.1 zu § 26 LHO ist spätestens nach Prüfung fünf aufeinander folgender Wirtschaftsjahre ein Wechsel der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers vorzunehmen. Im Hinblick auf die Kontinuität der Betreuung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften hat sich in der Vergangenheit eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung für die Dauer von 5 Jahren bewährt.
Nach den VV 1.11.1 zu § 26 LHO ist spätestens nach Prüfung fünf aufeinander folgender Wirtschaftsjahre ein Wechsel der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers vorzunehmen. Im Hinblick auf die Kontinuität der Betreuung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften hat sich in der Vergangenheit eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung für die Dauer von 5 Jahren bewährt.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Nach den VV 1.11.1 zu § 26 LHO ist spätestens nach Prüfung fünf aufeinander folgender Wirtschaftsjahre ein Wechsel der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers vorzunehmen. Im Hinblick auf die Kontinuität der Betreuung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften hat sich in der Vergangenheit eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung für die Dauer von 5 Jahren bewährt.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Nach den VV 1.11.1 zu § 26 LHO ist spätestens nach Prüfung fünf aufeinander folgender Wirtschaftsjahre ein Wechsel der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers vorzunehmen. Im Hinblick auf die Kontinuität der Betreuung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften hat sich in der Vergangenheit eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung für die Dauer von 5 Jahren bewährt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Minsiterium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-3306/+49 413115-3307/+49 413115-3308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +499 413115-2943 📠
Quelle: OJS 2019/S 126-308728 (2019-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019/S 126-308728
Kurze Beschreibung:
Es war beabsichtigt, maximal 2 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Prüfung und dem Testat der in den Losen genannten Hochschulen und Einrichtungen zu beauftragen. Der Auftrag sollte als Rahmenvereinbarung abgeschlossen und durch Einzelverträge zwischen der jeweiligen Auftragnehmerin/dem jeweiligen Auftragnehmer und der Hochschule/Einrichtung konkretisiert werden. Die Rahmenvereinbarung sollte sich auf die Prüfung der Geschäftsjahre 2019-2023 erstrecken. Die Prüfung der Jahresabschlüsse erstreckt sich auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und muss neben der Buchführung auch den aufgestellten Jahresabschluss, den Anhang, den Lagebericht sowie den Anlagennachweis umfassen. Es sind u. a. vertiefende Prüfungshandlungen zur Aufgliederung und Erläuterung der Posten sowie zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durchzuführen.
Es war beabsichtigt, maximal 2 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Prüfung und dem Testat der in den Losen genannten Hochschulen und Einrichtungen zu beauftragen. Der Auftrag sollte als Rahmenvereinbarung abgeschlossen und durch Einzelverträge zwischen der jeweiligen Auftragnehmerin/dem jeweiligen Auftragnehmer und der Hochschule/Einrichtung konkretisiert werden. Die Rahmenvereinbarung sollte sich auf die Prüfung der Geschäftsjahre 2019-2023 erstrecken. Die Prüfung der Jahresabschlüsse erstreckt sich auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und muss neben der Buchführung auch den aufgestellten Jahresabschluss, den Anhang, den Lagebericht sowie den Anlagennachweis umfassen. Es sind u. a. vertiefende Prüfungshandlungen zur Aufgliederung und Erläuterung der Posten sowie zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durchzuführen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 733 850 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Jahresabschlussprüfungen (2019-2023) der TU Braunschweig, der TU Clausthal, der LUH, der HBK, der HMTMH, der TIB und der Verbundzentrale
Kurze Beschreibung:
Prüfung und Testat der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2019-2023 der im Los 1 zusammengefassten Hochschulen und Eirichtungen.
Bezeichnung des Loses: Jahresabschlussprüfungen (2019-2023) der Hochschulen Vechta, Oldenburg, Osnabrück, Braunschweig/Wolfenbüttel, Hannover, Hildesheim/Holzminden/Göttingen, Emden/Leer, Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
Kurze Beschreibung:
Prüfung und Testat der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2019-2023 der im Los 2 zusammengefassten Hochschulen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz der jeweiligen Hochschule bzw. Einrichtung