Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Eignungsprüfung) sind mit Abgabe des Angebotes folgende Angaben und Erklärungen des Bieters erforderlich:
– Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 Jahre,
– Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre,
– alle Montage- und Servicearbeiten sind durch eine Fachfirma für Elektro- und Informationstechnik fachgerecht und betriebsfertig auszuführen. Der AN muss mit Angebotsabgabe einen Fach-nachweis vorlegen als Nachweis,
– Zertifikate als Fachhändler (Nachweis) für die Interaktiven Beamer von Epson, Hitachi und Smart sowie für die Activ Panels von Promethean,
– Nachweis, dass es sich bei dem Bieter um einen medientechnischen Fachbetrieb handelt (oder Informationselektroniker, Techniker).
Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bieter vor Auftragsvergabe innerhalb einer Frist von 10 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen:
– Kopie des Eintrages im Berufs-, Handels- oder Gewerbezentralregister und/oder in einem gerichtlichen Register,
– Bescheinigung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen, Steuern und Abgaben,
– Bescheinigung der Berufsgenossenschaft,
– Bankauskünfte, Bankerklärungen,
– entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckungen,
– eine Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die dem Gegen-stand dieser Ausschreibung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragssumme, Vertragslaufzeit und Ansprechpartner (Referenzliste, besonders mit Behörden),
– Angaben über die berufliche Befähigung des für die Umsetzung des Angebotes eingesetzten Personals, wobei vor allem die Größe des Unternehmens (insbesondere Service-/Wartungs-stützpunkte), die Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifikation von Interesse sind,
– Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Gemäß § 7 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bieter mit ihrem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und ggfs. § 8 Abs. 2 sowie § 9 Abs. 1 und 2 HVTG abzugeben. Dies bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.