Juristisches Auskunftssystems für das Land Sachsen-Anhalt

Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg

Die zentrale und wirtschaftliche Bereitstellung eines webbasierten internen juristischen Auskunftssystems für den internen behördlichen Informationsbedarf von Landesbediensteten und eines externen juristischen Auskunftssystems für die Allgemeinheit (Bürgerservice).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-19 Auftragsbekanntmachung
2019-11-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 151 E 1 -ZBS- J 71/2019
Kurze Beschreibung:
Die zentrale und wirtschaftliche Bereitstellung eines webbasierten internen juristischen Auskunftssystems für den internen behördlichen Informationsbedarf von Landesbediensteten und eines externen juristischen Auskunftssystems für die Allgemeinheit (Bürgerservice).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datenbanksysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen-Anhalt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.lg-md.sachsen-anhalt.de 🌏
E-Mail: zbs@justiz.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 391-6062239 📞
Fax: +49 391-6062181 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=276781 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=276781 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-19 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-21 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 160-394116
ABl. S-Ausgabe: 160

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 500 000 EUR 💰
Informationen über Lose:
Weitere Angaben zur Losvergabe siehe Vorbenerkung 4. Regelungen zur Angebotsabgabe
Bezeichnung des Loses: Los 1 und Los 2 (internes und externes juristisches Auskunftssystem) als Kopplungsangebot
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Zentrale und wirtschaftliche Bereitstellung eines webbasierten internen und externen juristischen Auskunftssystems.
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Bezeichnung des Loses: Los 2 (externes juristisches Auskunftssystem)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Zentrale und wirtschaftliche Bereitstellung eines webbasierten externen juristischen Auskunftssystems.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit der Abgabe des Angebotes (Vordruck VOL 7/Angebot- und Bewerbererklärung) sind folgende Unterlagen einzureichen:
a) ein unterschriebenes Exemplar der Angebot- und Bewerbererklärung;
b) ausgefüllte und unterschriebene Preisliste;
c) ein unterschriebenes Exemplar der Leistungsbeschreibung;
d) ein unterschriebenes Exemplar des Vertragsentwurfes;
e) ausgefüllte und unterschriebene Kriterienkataloge;
f) Referenzliste über die in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Auftragswert und Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
g) Eigenerklärung zu den §§ 12,17 und 18 LVG LSA (Anlage 5);
h) Eigenerklärung ILO Kernarbeitsnormen (Anlage 6).
Für den Fall, dass Teilnehmer von der Präqualifizierung Gebrauch machen, ist eine Kopie des gültigen Zertifikates einer der anerkannten Präqualifizierungsstellen vorzulegen. Kann kein Zertifikat vorgelegt werden, sind vom Bieter folgende gültige Nachweise zu erbringen:
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i) Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung in Kopie;
j) Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 12 Monate;
k) eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft;
l) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet;
m) Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie des Versicherungsscheines oder eine Erklärung des Versicherers) mit Angabe der Deckungssummen.
Hinweis zur Checkliste:
Zu den Nachweisen i) bis k) gilt: oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Magdeburg

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=276781 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141536 📞
Fax: +49 345-5141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Mit der Abgabe seiner Bewerbung/seines Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 134 GWB und § 19 LVG LSA)
Zuständige Vergabekammer ist: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben die Verfahrensbeteiligten bei Verfahren vor der Vergabekammer u. U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen (§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen darauf hinzuweisen und seine Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen, andernfalls wird von der Zustimmung auf Einsicht ausgegangen.
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11. Weitere Hinweise
Die Bieter haben die Vergabeunterlagen unmittelbar nach dem Herunterladen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich in Textform, z. B. per E-Mail oder über das Vergabeportal, darauf hinzuweisen.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 160-394116 (2019-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 230-563963
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 160-394116
ABl. S-Ausgabe: 230

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-21 📅
Name: Juris GmbH
Postort: Saarbrücken
Land: Deutschland 🇩🇪
Sachsen-Anhalt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 428 400 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
11) Weitere Hinweise:
Quelle: OJS 2019/S 230-563963 (2019-11-26)