Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die fachliche Leistungsfähigkeit für den zu vergebenden Auftrag wird insbesondere anhand folgender Nachweise geprüft:
Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Angabe des Auftragsanteils, für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
Liste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Gesamtbaukosten sowie der vom Bieter verantworteten anteiligen Baukosten, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen.
Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Bewerbungsformblatt.
Präsentation von 2 im Wesentlichen realisierten Referenzobjekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind. In einem Referenzprojekt ist die Kompetenz bezüglich Starkstromanlagen, in einem weiteren diejenige bezüglich der Schwachstromanlagen unter besondere Berücksichtigung der Sicherheitstechnischen Anlagen darzustellen.
Nachweis der Erfahrung mit der Planung und Umsetzung von Gesamtstromversorgungskonzepten umfangreicher Liegenschaften bestehend aus mehreren Gebäuden anhand der Präsentation einer weiteren Referenz.
Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzobjekte sowie der Eignung im Hinblick auf die beschriebenen spezifischen Anforderungen werden die in der bereitgestellten Matrix aufgeführten Kriterien zur Wertung herangezogen. Vergleichbarkeit bezieht sich auf die Vergleichbarkeit der technischen Anlagen und der Planungsanforderung, weshalb Referenzen nicht zwingend aus dem JVA-Bereich stammen müssen.
Die Präsentation der Referenzobjekte soll einschließlich genauer Beschreibung, Fotos und repräsentativen Auszügen der Planungsunterlagen (Liste der Pläne und Berechnungen, Anlagenschemata, Installationspläne, Berechnungen, etc.), Angabe von Gesamtbaukosten sowie der anteiligen Kosten der bearbeiteten Anlagengruppen (Angabe getrennt nach Anlagengruppen), Angabe von Auftraggebern, Leistungszeit und der bearbeiteten Leistungsphasen, auf max. 5 Seiten, Format max. A 3 erfolgen
Hinweis:
Bei Arbeitsgemeinschaften genügt für jedes Mitglied die Vorlage der geforderten Referenzen für die jeweils ihn betreffende Leistung. Die Arbeitsaufteilung zwischen den Mitgliedern ist schlüssig darzustellen.
Alle anderen Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. Eine Mehrfachbewerbung bzw. –teilnahme führt zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen bzw. -teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft können das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge haben.
Werden Unteraufträge erteilt und beruft sich die Bewerberin oder der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit nach § 45 und § 46 VgV auf die Kapazitäten des anderen Unternehmens, hat er oder sie nachzuweisen, dass ihr oder ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen und dass keine Ausschlussgründe im Hinblick auf dieses Unternehmen vorliegen (zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers).
Die Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers sind durch entsprechende Referenzen für die durch sie oder ihn zu erbringende Leistung nachzuweisen.