Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Nachweis der Berufl. Befähigung:
Der Nachweis über d. Befähigung u. Erlaubnis zur Berufsausübung d. Bewerbers ist durch Eintrag in einem Berufs- o. Handelsregister und/oder ggf. auf andere Weise zur Berufsqualifikation zu erbringen. S. hierzu Nr. III.2.1 d. Auftragsbekanntmachung.
Ist der Bewerber eine jur. Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortl. Berufsangehörige die an die natürl. Prs. gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber o. verantwortl. Berufsangehörige jur. Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der EU o. eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachl. Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der BRD niedergelassen haben u. berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der RL 2005/36/EG (geändert durch die RL 2013/55/EU) zu tragen o.
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind u. ihre Dienstleistungserbringung nach RL 2005/36/EG angezeigt haben.
2) Nachweis d. Eintragung in ein Berufsregister: Angabe v. Register, Zeitpunkt d. Eintragung, Nummer sowie Vorlage Nachweis wie folgt:
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 65 Sächs BO u. der berufl. Befähigung des Bewerbers u./o. der Mitarbeiter des Unternehmens, insbes. der für die Dienstleistung verantwortl. Personen durch Nachweis der
— Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, beratender Ingenieur, Stadtplaner).
3) Nachweis d. Eintragung in ein Handelsregister (bei Eintragungspflicht): Hierzu Angabe v. Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer sowie Vorlage Handelsregisterauszug.
Weitere Angaben/Erklärungen:
E1) Angaben zur Identität d. Bieters (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel. Nr., Fax Nr., E-Mail, usw.);
E2) Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen u. ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
— gem. § 21 Abs. 1 S. 1 o. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe v. mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen o. einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
E3) Bei Unterauftragnehmer gem. § 36 VgV Bezeichnung d. betroffenen Leistungen (Art, Umfang) u. Name des anderen Unternehmens (Formblatt 934-AI EU) sowie Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 935-AI EU);
E4) Bei Eignungsleihe gem. § 47 VgV:
Angabe v. Name u. der in Anspruch genommen Kapazität des anderen Unternehmens sowie Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen mit gesamtschuldnerischer Haftung (Formblatt 935-AI EU).
E5) Bei Bietergemeinschaft:
Neben Einzelunternehmen sind aus Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr. VI.3) Ziff. 6 d. Auftragsbekanntmachung. Rechtsform v. BG: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über d. Auflösung d. ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu liegt das Formblatt 934-AI den Ausschreibungsunterlagen bei. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit d. Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe d. Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern o. ein Einzelbewerber d. Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftl. Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird o. Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.