Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Überblick
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber die folgenden Eignungskriterien bewerten:
— Beschäftigte (max. 10 Punkte),
— Referenzen (Ziffer 4.3 der Eigenerklärung zur Eignung) (max. 40 Punkte),
— Konzeptionelle Beratung (Ziffer 4.4 der Eigenerklärung zur Eignung) (max. 10 Punkte),
— Durchführung der Kalkulation für eine Klinik (Ziffer 4.5 der Eigenerklärung zur Eignung) (max. 10 Punkte).
3) Auswahlkriterien
Es werden pro Kriterium 10 Punkte vergeben. Qualität der Referenzen wird mit Faktor 2 gewichtet, alle anderen mit Faktor 1.
3.1) Mitarbeiter (10 Punkte)
Bewertet wird in einer Gesamtschau insbesondere das Verhältnis der Mitarbeiterzahl zur Größe des Unternehmens sowie die Anzahl und Zusammensetzung der fachlichen Mitarbeiter.
3.2) Qualität der Referenzen (alle vorgelegten Referenzen) gemäß Ziffer 4.3.1 der Eigenerklärung zur Eignung (20 Punkte)
Es wird die Vergleichbarkeit aller eingereichten Referenzen zu dem ausgeschriebenen Auftrag bewertet. Bei der Bewertung wird der Auftraggeber insbesondere folgende Aspekte positiv bewerten:
— Referenzkunde ist ein Krankenhaus,
— Referenzkunde ist ein Krankenhauskonzern,
— Dauer der Einführung des Projekts,
— Anzahl der Kalkulationsfälle pro Jahr,
— Anzahl Fachabteilungen gem. § 301 SGB V-Schlüssel,
— Einführung eines Projektes mit mehreren Mandanten,
— Anbindung verschiedener Schnittstellen.
3.3) Anzahl Referenzen gemäß Ziffer 4.3.2 der Eigenerklärung zur Eignung (10 Punkte)
Für jede vollständige und vergleichbare Referenz wird ein Punkt vergeben (max. 10 Punkte).
3.4) Anzahl Referenzen gemäß Ziffer 4.3.3 der Eigenerklärung zur Eignung (10 Punkte)
Für jede vollständige Referenz wird ein Punkt vergeben (max. 10 Punkte).
3.5) Konzeptionelle Beratung gemäß Ziffer 4.4 der Eigenerklärung zur Eignung (10 Punkte)
Bewertet werden die Angaben in der eigenen Darstellung des Bewerbers. Positiv bewertet wird insbesondere eine aussagekräftige Darstellung über Themen und Umfang der Beratung, Herangehensweise an Projekte, Dokumentation von Parametereinstellungen, Erstellung von Kalkulationshandbüchern, Leitfäden o.ä.
3.6) Durchführung der Kalkulation für eine Klinik gemäß Ziffer 4.5 der Eigenerklärung zur Eignung (10 Punkte)
Bewertet werden die Angaben in der eigenen Darstellung des Bewerbers. Abläufe und Zusammenarbeit sollen dargestellt werden. Positiv bewertet wird insbesondere eine aussagekräftige Darstellung, wie der Bewerber die InEK-Kalkulation mit den vorbereiteten Daten eines BG-InEK-Kalkulationshauses für eine laufende Kalkulationsabgabe eigenständig und fristgerecht durchführen würde (Prämissen, Verfahren, Checklisten, Protokolle o.ä.).
4) Punktevergabe
Für jedes Unterkriterium werden maximal 10 Punkte vergeben. Die Qualität der Referenzen (Ziffer 3.2) wird mit dem Faktor 2 bewertet.
Die Punktevergabe erfolgt für die Unterkriterien 3.1, 3.2, 3.5, 3.6 nach folgendem Maßstab: 10 Punkte: Hervorragende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung mit Mängeln im Vergleich zur Leistungserwartung, 2 Punkte: In weiten Teilen mängelbehaftete Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 0 Punkte: Ungenügende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung.
Die Leistungserwartung wird im Übrigen daran bemessen, ob die Angaben des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erwarten lassen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage sein wird, das ausgeschriebene Projekt durchzuführen.
Die Unterkriterien 3.3 und 3.4 werden nach der Anzahl der genannten Referenzen bewertet.