Ausgeschrieben wird eine Software für die Kalkulation auf Kostenträgerebene (Kostenträgerrechnung) zur Bestimmung der Kosten stationärer und ambulanter Behandlung in Krankenhäusern in Verbindung mit optionalen Dienstleistungen für die Durchführung einer Kalkulation und die Erstellung eines Kalkulationshandbuches. Die Berücksichtigung des Regelungsrahmens des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH (InEK) sowie die der gesetzlichen Unfallversicherungen (SGB VII) ist dabei Grundvoraussetzung. Die Software muss sowohl die Einbindung der bereits bestehenden IT-Infrastruktur über Schnittstellen gewährleisten als auch im Bedarfsfall die Einbindung neuer IT ermöglichen. Die Software soll hierbei zentral auf einem BG-eigenen Server an einem Standort einer BG-Akutklinik nach allen datenschutzrechtlichen Anforderungen betrieben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-14.
Auftragsbekanntmachung (2019-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 153-18 (200)
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird eine Software für die Kalkulation auf Kostenträgerebene (Kostenträgerrechnung) zur Bestimmung der Kosten stationärer und ambulanter Behandlung in Krankenhäusern in Verbindung mit optionalen Dienstleistungen für die Durchführung einer Kalkulation und die Erstellung eines Kalkulationshandbuches. Die Berücksichtigung des Regelungsrahmens des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH (InEK) sowie die der gesetzlichen Unfallversicherungen (SGB VII) ist dabei Grundvoraussetzung. Die Software muss sowohl die Einbindung der bereits bestehenden IT-Infrastruktur über Schnittstellen gewährleisten als auch im Bedarfsfall die Einbindung neuer IT ermöglichen. Die Software soll hierbei zentral auf einem BG-eigenen Server an einem Standort einer BG-Akutklinik nach allen datenschutzrechtlichen Anforderungen betrieben werden.
Ausgeschrieben wird eine Software für die Kalkulation auf Kostenträgerebene (Kostenträgerrechnung) zur Bestimmung der Kosten stationärer und ambulanter Behandlung in Krankenhäusern in Verbindung mit optionalen Dienstleistungen für die Durchführung einer Kalkulation und die Erstellung eines Kalkulationshandbuches. Die Berücksichtigung des Regelungsrahmens des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH (InEK) sowie die der gesetzlichen Unfallversicherungen (SGB VII) ist dabei Grundvoraussetzung. Die Software muss sowohl die Einbindung der bereits bestehenden IT-Infrastruktur über Schnittstellen gewährleisten als auch im Bedarfsfall die Einbindung neuer IT ermöglichen. Die Software soll hierbei zentral auf einem BG-eigenen Server an einem Standort einer BG-Akutklinik nach allen datenschutzrechtlichen Anforderungen betrieben werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Zusätzlicher CPV-Code: Medizinsoftwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
8. Ziffer VI.3) Zusätzliche Angaben
1) Interessierte Unternehmen können sich unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare um Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Das Teilnahmeformular ist ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal erhältlich. Sämtliche Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt;
2) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich;
3) Es wird ein zweistufiges Verfahren geführt. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die in dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ aufgeführten Unterlagen vorzulegen (bitte beachten Sie, dass in dem Formblatt „Aufforderung zur Abgabe Teilnahmeantrag“ aufgelistet ist, welche Unterlagen zusätzlich von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie von Nachunternehmern vorzulegen sind). Unterlagen, die das spätere Angebotsverfahren betreffen (Dokumente 2.01 fortfolgende), sind mit dem Teilnahmeantrag nicht vorzulegen. Der Auftraggeber wird die Bieter, die aus dem Kreis der Bewerber ausgewählt werden, gesondert zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt.
4) Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat;
5) Das Vergabeverfahren wird durch die BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH für die acht teilnehmenden Konzerngesellschaften geführt. Die Auftraggeber sind in dem Vertragsentwurf aufgelistet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHYQYR
1) Interessierte Unternehmen können sich unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare um Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Das Teilnahmeformular ist ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal erhältlich. Sämtliche Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt;
2) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich;
3) Es wird ein zweistufiges Verfahren geführt. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die in dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ aufgeführten Unterlagen vorzulegen (bitte beachten Sie, dass in dem Formblatt „Aufforderung zur Abgabe Teilnahmeantrag“ aufgelistet ist, welche Unterlagen zusätzlich von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie von Nachunternehmern vorzulegen sind). Unterlagen, die das spätere Angebotsverfahren betreffen (Dokumente 2.01 fortfolgende), sind mit dem Teilnahmeantrag nicht vorzulegen. Der Auftraggeber wird die Bieter, die aus dem Kreis der Bewerber ausgewählt werden, gesondert zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt.
4) Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat;
5) Das Vergabeverfahren wird durch die BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH für die acht teilnehmenden Konzerngesellschaften geführt. Die Auftraggeber sind in dem Vertragsentwurf aufgelistet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHYQYR
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird eine Software für die Kalkulation auf Kostenträgerebene (Kostenträgerrechnung) zur Bestimmung der Kosten stationärer und ambulanter Behandlung in Krankenhäusern in Verbindung mit optionalen Dienstleistungen für die Durchführung einer Kalkulation und die Erstellung eines Kalkulationshandbuches. Die Berücksichtigung des Regelungsrahmens des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH (InEK) sowie die der gesetzlichen Unfallversicherungen (SGB VII) ist dabei Grundvoraussetzung. Die Software muss sowohl die Einbindung der bereits bestehenden IT-Infrastruktur über Schnittstellen gewährleisten als auch im Bedarfsfall die Einbindung neuer IT ermöglichen. Die Software soll hierbei zentral auf einem BG-eigenen Server an einem Standort einer BG-Akutklinik nach allen datenschutzrechtlichen Anforderungen betrieben werden. Die einzelnen Kliniken werden aufgrund der unterschiedlichen Inanspruchnahme der Unterstützungsdienstleistungen und des Implementierungsaufwands Vertragspartner.
Ausgeschrieben wird eine Software für die Kalkulation auf Kostenträgerebene (Kostenträgerrechnung) zur Bestimmung der Kosten stationärer und ambulanter Behandlung in Krankenhäusern in Verbindung mit optionalen Dienstleistungen für die Durchführung einer Kalkulation und die Erstellung eines Kalkulationshandbuches. Die Berücksichtigung des Regelungsrahmens des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH (InEK) sowie die der gesetzlichen Unfallversicherungen (SGB VII) ist dabei Grundvoraussetzung. Die Software muss sowohl die Einbindung der bereits bestehenden IT-Infrastruktur über Schnittstellen gewährleisten als auch im Bedarfsfall die Einbindung neuer IT ermöglichen. Die Software soll hierbei zentral auf einem BG-eigenen Server an einem Standort einer BG-Akutklinik nach allen datenschutzrechtlichen Anforderungen betrieben werden. Die einzelnen Kliniken werden aufgrund der unterschiedlichen Inanspruchnahme der Unterstützungsdienstleistungen und des Implementierungsaufwands Vertragspartner.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich, wenn er nicht von einer Partei gemäß den vertraglichen Regelungen gekündigt wird.
Beschreibung der Optionen:
— Das System ermöglicht eine Deckungsbeitragsrechnung,
— die Deckungsbeitragsrechnung beinhaltet eine Erlösverteilung nach verschiedenen Modellen,
— als optionale Leistung soll im Rahmen einer Geschäftsbesorgung eine externe Kalkulation durch den Dienstleister angeboten werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH Die Leistungen sind an den 9 teilnehmenden Akutkliniken zu erbringen (Berlin, Bochum, Duisburg, Halle, Hamburg, Ludwigshafen, T…
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen,
— Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen,
— Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen,
— Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen,
— Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich),
— Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich),
— Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich),
— Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— (beabsichtigter/erfolgter) Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert pro Versicherungsjahr und Schadensfall (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich und ggf. zusätzlich Nachweis über Versicherung),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— (beabsichtigter/erfolgter) Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert pro Versicherungsjahr und Schadensfall (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich und ggf. zusätzlich Nachweis über Versicherung),
— Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Anzahl der eigenen Arbeitskräfte (Vollzeitäquivalent) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen (Stichtag 31.12.) (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich);
2) Erklärung, dass in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind samt Angaben zum Auftraggeber (Name, Ansprechpartner, Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensstruktur) und zum Referenzprojekt (z. B. Art des Referenzkunden, Referenzkunde ist ein Krankenhauskonzern, Dauer der Einführung des Projekts, Anzahl der Kalkulationsfälle pro Jahr, Anzahl Fachabteilungen gem. § 301 SGB V-Schlüssel, Einführung eines Projektes mit mehreren Mandanten, Anbindung verschiedener Schnittstellen, etc.); weitere Angaben (z. B. Rechnungswert, Vertragslaufzeit etc. des Referenzauftrags). Eine Referenz ist gleichwertig, wenn sie nach Art und Umfang den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entspricht. (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ sowie im Formblatt „Referenzbogen“ erforderlich);
2) Erklärung, dass in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind samt Angaben zum Auftraggeber (Name, Ansprechpartner, Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensstruktur) und zum Referenzprojekt (z. B. Art des Referenzkunden, Referenzkunde ist ein Krankenhauskonzern, Dauer der Einführung des Projekts, Anzahl der Kalkulationsfälle pro Jahr, Anzahl Fachabteilungen gem. § 301 SGB V-Schlüssel, Einführung eines Projektes mit mehreren Mandanten, Anbindung verschiedener Schnittstellen, etc.); weitere Angaben (z. B. Rechnungswert, Vertragslaufzeit etc. des Referenzauftrags). Eine Referenz ist gleichwertig, wenn sie nach Art und Umfang den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entspricht. (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ sowie im Formblatt „Referenzbogen“ erforderlich);
3) Anzahl der durch den Bewerber durchgeführten und bestandenen InEK-Kalkulationen über mindestens 3 Kalkulationsjahre (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich);
4) Anzahl InEK-Kalkulationshäuser, die mit dem System des Bewerbers die Kalkulation der Jahre 2015, 2016 und 2017 bestanden haben (mindestens 5) (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich);
5) Anzahl der Referenzen über den Einsatz des Systems des Bewerbers in einem Krankenhauskonzern, in dem mindestens 2 Akuthäuser mit dem System des Bewerbers nach InEK kalkulieren (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich);
5) Anzahl der Referenzen über den Einsatz des Systems des Bewerbers in einem Krankenhauskonzern, in dem mindestens 2 Akuthäuser mit dem System des Bewerbers nach InEK kalkulieren (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich);
6) Bewerber bietet als Dienstleistung die konzeptionelle Beratung von DRG Kalkulationskonzepten an (Beschreibung dieser Leistungen auf gesonderter Anlage (max. 5 Seiten) und Verweis auf die entsprechenden Referenzen);
7) Bewerber ist in der Lage, die InEK-Kalkulation mit den vorbereiteten Daten eines BG-InEK-Kalkulationshauses für eine laufende Kalkulationsabgabe eigenständig und fristgerecht durchzuführen (Verfahren und Prämissen sind auf gesonderter Anlage (max. 5 Seiten) zu beschreiben).
7) Bewerber ist in der Lage, die InEK-Kalkulation mit den vorbereiteten Daten eines BG-InEK-Kalkulationshauses für eine laufende Kalkulationsabgabe eigenständig und fristgerecht durchzuführen (Verfahren und Prämissen sind auf gesonderter Anlage (max. 5 Seiten) zu beschreiben).
Mindeststandards:
1) Bewerber hat für InEK-Kalkulationshäuser über mindestens 3 Kalkulationsjahre InEK-Verfahren durchgeführt und bestanden. Nachweis durch Vorlage von mindestens einer entsprechenden Referenz und Eintragung in die „Eigenerklärung zur Eignung“ Ziffer 4.3.2.
1) Bewerber hat für InEK-Kalkulationshäuser über mindestens 3 Kalkulationsjahre InEK-Verfahren durchgeführt und bestanden. Nachweis durch Vorlage von mindestens einer entsprechenden Referenz und Eintragung in die „Eigenerklärung zur Eignung“ Ziffer 4.3.2.
2) Mindesten 5 InEK-Kalkulationshäuser haben mit dem System des Bewerbers die Kalkulation der Jahre 2015, 2016 und 2017 bestanden. Die Kalkulation muss nicht zwingend durch den Bewerber durchgeführt worden sein. Nachweis durch Vorlage von mindestens 5 entsprechenden Referenzen und Eintragung in die „Eigenerklärung zur Eignung“ unter Ziffer 4.3.3.
2) Mindesten 5 InEK-Kalkulationshäuser haben mit dem System des Bewerbers die Kalkulation der Jahre 2015, 2016 und 2017 bestanden. Die Kalkulation muss nicht zwingend durch den Bewerber durchgeführt worden sein. Nachweis durch Vorlage von mindestens 5 entsprechenden Referenzen und Eintragung in die „Eigenerklärung zur Eignung“ unter Ziffer 4.3.3.
3) Das System des Bewerbers ist in mindestens einem Krankenhauskonzern im Einsatz, in dem mindestens 2 Akuthäuser mit dem System des Bewerbers nach InEK kalkulieren. Nachweis durch Vorlage von mindestens 1 entsprechenden Referenz und Eintragung in die „Eigenerklärung zur Eignung“ unter Ziffer 4.3.4.
3) Das System des Bewerbers ist in mindestens einem Krankenhauskonzern im Einsatz, in dem mindestens 2 Akuthäuser mit dem System des Bewerbers nach InEK kalkulieren. Nachweis durch Vorlage von mindestens 1 entsprechenden Referenz und Eintragung in die „Eigenerklärung zur Eignung“ unter Ziffer 4.3.4.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zahlung von Tarif- und Mindestlöhnen (Abgabe der „Erklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt“).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Überblick
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber die folgenden Eignungskriterien bewerten:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber die folgenden Eignungskriterien bewerten:
— Beschäftigte (max. 10 Punkte),
— Referenzen (Ziffer 4.3 der Eigenerklärung zur Eignung) (max. 40 Punkte),
— Konzeptionelle Beratung (Ziffer 4.4 der Eigenerklärung zur Eignung) (max. 10 Punkte),
— Durchführung der Kalkulation für eine Klinik (Ziffer 4.5 der Eigenerklärung zur Eignung) (max. 10 Punkte).
3) Auswahlkriterien
Es werden pro Kriterium 10 Punkte vergeben. Qualität der Referenzen wird mit Faktor 2 gewichtet, alle anderen mit Faktor 1.
3.1) Mitarbeiter (10 Punkte)
Bewertet wird in einer Gesamtschau insbesondere das Verhältnis der Mitarbeiterzahl zur Größe des Unternehmens sowie die Anzahl und Zusammensetzung der fachlichen Mitarbeiter.
3.2) Qualität der Referenzen (alle vorgelegten Referenzen) gemäß Ziffer 4.3.1 der Eigenerklärung zur Eignung (20 Punkte)
Es wird die Vergleichbarkeit aller eingereichten Referenzen zu dem ausgeschriebenen Auftrag bewertet. Bei der Bewertung wird der Auftraggeber insbesondere folgende Aspekte positiv bewerten:
— Einführung eines Projektes mit mehreren Mandanten,
— Anbindung verschiedener Schnittstellen.
3.3) Anzahl Referenzen gemäß Ziffer 4.3.2 der Eigenerklärung zur Eignung (10 Punkte)
Für jede vollständige und vergleichbare Referenz wird ein Punkt vergeben (max. 10 Punkte).
3.4) Anzahl Referenzen gemäß Ziffer 4.3.3 der Eigenerklärung zur Eignung (10 Punkte)
Für jede vollständige Referenz wird ein Punkt vergeben (max. 10 Punkte).
3.5) Konzeptionelle Beratung gemäß Ziffer 4.4 der Eigenerklärung zur Eignung (10 Punkte)
Bewertet werden die Angaben in der eigenen Darstellung des Bewerbers. Positiv bewertet wird insbesondere eine aussagekräftige Darstellung über Themen und Umfang der Beratung, Herangehensweise an Projekte, Dokumentation von Parametereinstellungen, Erstellung von Kalkulationshandbüchern, Leitfäden o.ä.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewertet werden die Angaben in der eigenen Darstellung des Bewerbers. Positiv bewertet wird insbesondere eine aussagekräftige Darstellung über Themen und Umfang der Beratung, Herangehensweise an Projekte, Dokumentation von Parametereinstellungen, Erstellung von Kalkulationshandbüchern, Leitfäden o.ä.
3.6) Durchführung der Kalkulation für eine Klinik gemäß Ziffer 4.5 der Eigenerklärung zur Eignung (10 Punkte)
Bewertet werden die Angaben in der eigenen Darstellung des Bewerbers. Abläufe und Zusammenarbeit sollen dargestellt werden. Positiv bewertet wird insbesondere eine aussagekräftige Darstellung, wie der Bewerber die InEK-Kalkulation mit den vorbereiteten Daten eines BG-InEK-Kalkulationshauses für eine laufende Kalkulationsabgabe eigenständig und fristgerecht durchführen würde (Prämissen, Verfahren, Checklisten, Protokolle o.ä.).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewertet werden die Angaben in der eigenen Darstellung des Bewerbers. Abläufe und Zusammenarbeit sollen dargestellt werden. Positiv bewertet wird insbesondere eine aussagekräftige Darstellung, wie der Bewerber die InEK-Kalkulation mit den vorbereiteten Daten eines BG-InEK-Kalkulationshauses für eine laufende Kalkulationsabgabe eigenständig und fristgerecht durchführen würde (Prämissen, Verfahren, Checklisten, Protokolle o.ä.).
4) Punktevergabe
Für jedes Unterkriterium werden maximal 10 Punkte vergeben. Die Qualität der Referenzen (Ziffer 3.2) wird mit dem Faktor 2 bewertet.
Die Punktevergabe erfolgt für die Unterkriterien 3.1, 3.2, 3.5, 3.6 nach folgendem Maßstab: 10 Punkte: Hervorragende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung mit Mängeln im Vergleich zur Leistungserwartung, 2 Punkte: In weiten Teilen mängelbehaftete Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 0 Punkte: Ungenügende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Punktevergabe erfolgt für die Unterkriterien 3.1, 3.2, 3.5, 3.6 nach folgendem Maßstab: 10 Punkte: Hervorragende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung mit Mängeln im Vergleich zur Leistungserwartung, 2 Punkte: In weiten Teilen mängelbehaftete Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 0 Punkte: Ungenügende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung.
Die Leistungserwartung wird im Übrigen daran bemessen, ob die Angaben des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erwarten lassen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage sein wird, das ausgeschriebene Projekt durchzuführen.
Die Unterkriterien 3.3 und 3.4 werden nach der Anzahl der genannten Referenzen bewertet.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-30 📅
1) Interessierte Unternehmen können sich unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare um Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Das Teilnahmeformular ist ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal erhältlich. Sämtliche Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt;
1) Interessierte Unternehmen können sich unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare um Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Das Teilnahmeformular ist ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal erhältlich. Sämtliche Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt;
2) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich;
2) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich;
3) Es wird ein zweistufiges Verfahren geführt. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die in dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ aufgeführten Unterlagen vorzulegen (bitte beachten Sie, dass in dem Formblatt „Aufforderung zur Abgabe Teilnahmeantrag“ aufgelistet ist, welche Unterlagen zusätzlich von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie von Nachunternehmern vorzulegen sind). Unterlagen, die das spätere Angebotsverfahren betreffen (Dokumente 2.01 fortfolgende), sind mit dem Teilnahmeantrag nicht vorzulegen. Der Auftraggeber wird die Bieter, die aus dem Kreis der Bewerber ausgewählt werden, gesondert zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt.
3) Es wird ein zweistufiges Verfahren geführt. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die in dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ aufgeführten Unterlagen vorzulegen (bitte beachten Sie, dass in dem Formblatt „Aufforderung zur Abgabe Teilnahmeantrag“ aufgelistet ist, welche Unterlagen zusätzlich von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie von Nachunternehmern vorzulegen sind). Unterlagen, die das spätere Angebotsverfahren betreffen (Dokumente 2.01 fortfolgende), sind mit dem Teilnahmeantrag nicht vorzulegen. Der Auftraggeber wird die Bieter, die aus dem Kreis der Bewerber ausgewählt werden, gesondert zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt.
4) Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat;
4) Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat;
5) Das Vergabeverfahren wird durch die BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH für die acht teilnehmenden Konzerngesellschaften geführt. Die Auftraggeber sind in dem Vertragsentwurf aufgelistet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHYQYR
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).