Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Soweit sich mehr als 3 Unternehmen als geeignet erweisen sollten, werden aus dem Kreis der geeigneten Bewerber die 3 Teilnehmer für das anschließende Verhandlungsverfahren ausgewählt, die bei der Bewertung der folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erhalten:
1) Referenzen zu Konzeption und Durchführung einer Employer Branding und/oder Personalmarketing und/oder Recruiting Werbe- oder Imagekampagne 70 Punkte;
2) Referenzen zur inhaltlichen und gestalterischen Konzeption und Umsetzung eines Social-Media-Kampagnenkanals einschließlich Redaktion 15 Punkte;
3) Referenzen zu kurzen Spots (Video, Hörfunk etc.) 15 Punkte.
Bewertung der Auswahlkriterien:
Die vorgelegten Referenzen werden anhand der Anzahl und Vergleichbarkeit zu den hier ausgeschriebenen Leistungen auf Grundlage der von den Bewerbern eingereichten Unterlagen bewertet:
a) Referenzen zu Konzeption und Durchführung einer Employer Branding und/oder Personalmarketing und/oder Recruiting Werbe-
Der Bewerber hat mindestens 2 Referenzen einzureichen, die den beschriebenen Mindestanforderungen entsprechen. Soweit der Bewerber darüber hinaus weitere den Mindestanforderungen entsprechende Referenzen einreicht, werden diese jeweils mit 10 Punkten bewertet. Maximal fließen jedoch nur 3 Referenzen in die Wertung ein (maximal 30 Punkte sind erreichbar).
Des Weiteren wird bei der Bewertung der Referenzprojekte berücksichtigt, inwieweit das jeweilige Projekt den in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen entspricht. Die Beurteilung erfolgt jeweils individuell und auch vergleichend mit den von den anderen Wirtschaftsteilnehmern vorgelegten Referenzen. Die Punkte werden im Einzelnen wie folgt vergeben:
40 Punkte: mindestens eines der Referenzprojekte:
— zeigt das zielgruppengenaue Einbinden von Maßnahmen im Social-Media-Bereich,
— wurde für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht betrifft den Themenbereich Ausbildung/Recruiting,
— betrifft eine crossmediale Werbe- und Imagekampagne mit klassischen und Digital-Bestandteilen,
— betrifft eine Social-Media-Kampagne mit Video-Bestandteilen.
—— 30 Punkte: mindestens eines der Referenzprojekte erfüllt 3 der vorhin genannten (Bereich 40 Punkte) Kriterien,
—— 20 Punkte: mindestens eines der Referenzprojekte erfüllt 2 der vorhin genannten (Bereich 40 Punkte) Kriterien,
—— 10 Punkte: mindestens eines der Referenzprojekte erfüllt ein der vorhin genannten (Bereich 40 Punkte) Kriterien,
—— 0 Punkte: Keines der Referenzprojekte erfüllt eins der vorhin genannten (Bereich 40 Punkte) Kriterien.
b) Referenzen zur inhaltlichen und gestalterischen Konzeption und Umsetzung eines Social-Media-Kampagnenkanals einschließlich Redaktion
Der Bewerber hat mindestens 2 Referenzen einzureichen, die den Mindestanforderungen entsprechen. Soweit der Bewerber darüber hinaus weitere den Mindestanforderungen entsprechende Referenzen einreicht, werden diese jeweils mit 5 Punkten bewertet. Maximal fließen jedoch nur 3 Referenzen in die Wertung ein;
c) Referenzen zu kurzen Spots (Video, Hörfunk etc.):
Der Bewerber hat mindestens 2 Referenzen einzureichen, die den Mindestanforderungen entsprechen. Soweit der Bewerber darüber hinaus weitere den Mindestanforderungen entsprechende Referenzen einreicht, werden diese jeweils mit 5 Punkten bewertet. Maximal fließen jedoch nur 3 Referenzen in die Wertung ein.
Die Gesamtpunktzahl ermittelt sich durch Addition der Einzelpunkte aus den vorgenannten Kriterien. Ein Bewerber kann danach maximal insgesamt 100 Punkte erzielen.
Bitte beachten Sie, dass eine Referenz, die die Anforderungen mehrerer Unterkriterien erfüllt, entsprechend mehrfach bewertet werden kann.