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1) Das gesamte Vergabeverfahren wird in 2 Verfahrensstufen (1. Stufe: Teilnahmewettbewerb/2. Stufe: Angebotsphase mit ausgewählten Teilnehmern) durchgeführt.
2. Nachstehend genannte Nachweise sind dem Angebot der Stufe 2 beizulegen. Werden nachstehende Kriterien Ziffer 2.1 bis 2.10 nicht vollumfänglich erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.
2.1 – Das technologische Verfahren wird als Qualitätssicherung in Eigenleistung(Patentschutz) oder von einer Ausführungsfirma erbracht, die vom Verfahrensinhaber zugelassen ist.
2.2 – Für mindestens 10 Jahre ist ein Langzeitnachweis zum technologischen Verfahren zu belegen. Für das angebotene technologische Verfahren muss für diesen Betrachtungszeitraum eine dauerhafte und nachhaltige Dichtheit der Kanäle nachgewiesen werden.
2.3 – Vorlage eines bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses für das Beschichtungsmaterial oder eine vergleichbare Bescheinigung einer unabhängigen Stelle
2.4 – Vorlage eines Zertifikates einer unabhängigen Stelle nach VDI 6022 oder eine vergleichbare Bescheinigung einer unabhängigen Stelle für das Beschichtungsmaterial.
2.5 – Nachweis, dass das Beschichtungsmaterial glatt, nicht klebend und leicht zu reinigen ist.
2.6 – Nachweis, dass das Beschichtungsmaterial als nichtbrennbarer Baustoff gemäß EN 13501 eingestuft ist.
2.7 – Das technologische Abdichtungsverfahren muss für folgende Pressungen geeignet sein: druckseitig bis max. + 2 000 Pa (Zuluft)
Saugseitig bis max. – 2 000 Pa (Abluft)
2.8 – Für die Zuluftkanäle muss mindestens die Dichtheitsklasse ATC 4 (bisher B) und für die Abluftkanäle mindestens die Dichtheitsklasse ATC 3 (bisher C) erreicht werden.
2.9 – Das technologische Abdichtungsverfahren muss Undichtheiten kleiner gleich 5 mm Spaltbreite beseitigen.
2.10 ‘ Für die Durchführung der Kanalabdichtung an beiden Lüftungsanlagen ist eine Bauzeit von max. 9 Wochen je Lüftungsanlage zugelassen. Die 9 Wochen beziehen sich nur auf den Zeitraum der Außerbetriebnahme der Lüftungsanlage, aber nicht auf die Vorbereitungszeiten.
Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform oder per E-mail oder per Fax erfolgt nicht.
Fehlt die Signatur (qualifizierte bzw. fortgeschrittene Signatur) auf dem Teilnahmeantrag oder enthält der Teilnahmeantrag eine Signatur eines nicht Zeichnungsberechtigten der Firma, wird der Teilnehmer vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Fehlen Eignungserklärungen sowie die dazu gehörenden Formblätter im Teilnahmeantrag (Punkt 3), wird der Teilnehmer vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Fehlende Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen bei der Vergabestelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht oder nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.