Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Fehlende Nachweise und Erklärungen werden vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachgefordert. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1) Es sind Referenzen aus vier unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern nachzuweisen, die verschiedene Erfahrungsnachweise beinhalten. Folgend sollen für jedes Tätigkeitsfeld mindestens 2 Referenzen genannt werden, die innerhalb der letzten 7 Jahre erbracht wurden, folgendes umfassen sowie eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts enthalten:
— Bau von innerstädtischen Abwasserkanälen inkl. Vortrieb mit einem Durchmesser von mind. DN 1600 und Kurvenfahrt und einem Durchführungsverfahren nach VOD,
— Bau von innerstädtischen Abwasserkanälen mit einem Durchmesser größer DN 500 und Tiefenlage größer 5 m in offener Bauweise,
— Bau von überschnittenen Bohrpfahlwänden mit einem Mindestpfahldurchmesser von 0,90 m und einer Pfahllänge größer 18 m,
— Leistungen im Stahlbetonbau zum Bau von Abwasserbauwerken.
Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie die Benennung des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist.
Es dürfen auch mehrere Referenzen in einem Referenzprojekt nachgewiesen werden.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die relevanten Anlagen baulich fertiggestellt sind.
Hierfür ist das Formular VII „Eigenerklärung zu Referenzen“ zu verwenden. [Es können auch mehrere Formulare VII.1 bis VII.n genutzt werden, wenn verschiedene Referenzen abgefordert werden sollen].
2) Erklärung zu den vom Bieter/von der Bietergemeinschaft erfüllten fachtechnischen Voraussetzungen (siehe „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“).
Für die Erbringung dieses Nachweises ist das Formular VIII „Eigenerklärung zu fachtechnischen Anforderungen“ zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist;
3) Soweit ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist, hat er diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular IX zu benennen;
4) Beruft sich ein Bieter darüber hinaus für den Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auch auf Referenzen von Nachunternehmern für Leistungen, auf die der Betrieb des Bieters nicht eingerichtet ist, sind diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen und der Namen der Nachunternehmer in dem Formular X zu benennen.
Zusätzlich ist für diese Nachunternehmer gesondert das Formular II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, das jeweils maßgebliche Formular VII „Eigenerklärungen zu Referenzen“ und das Formular VIII „Eigenerklärung zu Fachtechnischen Anforderungen“ bezogen auf ihre Teilleistung auszufüllen.