Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen
Zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft:
—— Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen(Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8; Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, Verfügbarkeit der für die Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise,
—— Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht fristgemäß nach §16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen,
—— die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden,
—— der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
III.2.2)
Insbesondere:
—— Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Haftpflichtversicherung, die auch Bearbeitungsschäden abdeckt, mit Mindestdeckung 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, je Versicherungsfall 2-fach maximiert und 2 Mio. EUR für Vermögensschäden, je Versicherungsfall 2-fach maximiert.
Erfüllungssicherheit in Höhe von 5 % der Auftragssumme inkl. aller Nachaufträge;
Mängelansprüchesicherheit in Höhe von 3 % der Schlussrechnungssumme.
Werden die Sicherheiten in Form von Bürgschaften geleistet, sind nur Bürgschaften eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditversicherers oder Kreditinstituts taugliche Sicherheiten.
——Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Zahlung nach Baufortschritt.
—— Rechtsform der Bietergemeinschaft bzw. Arbeitsgemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend.
Im Übrigen siehe Auftragsunterlagen.