Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf gebrauchter E-Lokomotiven
19FEF40905
Produkte/Dienstleistungen: Lokomotiven📦
Kurze Beschreibung: Kauf von bis zu 8 gebrauchten Güterzug-Elektrolokomotiven.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 10 000 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Recklinghausen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“— Anzahl Lokomotiven 6 (Option auf weitere 2),
— Antriebstechnik Drehstrom,
— Stromsystem 15 kV, 16,7 Hz,
— Antrieb Tatzlagerantrieb,
— Laufleistung seit...”
Beschreibung der Beschaffung
— Anzahl Lokomotiven 6 (Option auf weitere 2),
— Antriebstechnik Drehstrom,
— Stromsystem 15 kV, 16,7 Hz,
— Antrieb Tatzlagerantrieb,
— Laufleistung seit Indienststellung max. 3,5 Mio. km,
— Fahrerassistenzsystem zum Energiesparen,
— Baujahr 1997 oder neuer,
— Höchstgeschwindigkeit min. 140 km/h,
— Achslast max. 20 t,
— Streckenklasse max. C2,
— Dienstmasse max. 80 t,
— Dauerleistung min 4 000 kW,
— Anfahrzugkraft min. 300 kN,
— Dauerzugkraft min. 250 kN,
— Länderzulassungen min. Deutschland,
— Doppeltraktionsfähigkeit (ZMS, ZWS, ZDS),
— EBuLa,
— Zugbeeinflussung PZB, LZB.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: 2 der maximal 8 Lokomotiven sind Option
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Anlage A_Bewerbungsbedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Anlage A_Bewerbungsbedingungen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A. Bieter ist ein europäisches EVU;
B. Bieter ist bereit 8 baugleiche E-Lokomotiven zu verkaufen und spätestens am 31.12.2019 zu übergeben.
Weitere gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A. Bieter ist ein europäisches EVU;
B. Bieter ist bereit 8 baugleiche E-Lokomotiven zu verkaufen und spätestens am 31.12.2019 zu übergeben.
Weitere gemäß Anlage A_Bewerbungsbedingungen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Gemäß Anlage A_Bewerbungsbedingungen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-05
06:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-09-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 152-375643 (2019-08-05)