Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kauf und Lieferung von Büro- und DV-Verbrauchsmaterial (inkl. Tinte und Toner)
100960”
Produkte/Dienstleistungen: Büromaterial📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von Büro- und DV-Verbrauchsmaterial (inkl. Tinte und Toner).”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 450 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Hochschule Köln
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büromaterial📦
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Technische Hochschule Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 54
50968 Köln
Alle Standorte der TH Köln (Radius von ca. 80 km um den Hauptleistungsort Köln):
Campus Deutz...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Technische Hochschule Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 54
50968 Köln
Alle Standorte der TH Köln (Radius von ca. 80 km um den Hauptleistungsort Köln):
Campus Deutz mit den Gebäuden
Betzdorfer Str. 2, ...
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Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf und Lieferung von Büro- und DV-Verbrauchsmaterial inkl. Tinte- und Tonerprodukte.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Online-Shop
Preis (Gewichtung): 50
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 100 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Deutsche Sporthochschule Köln
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Deutsche Sporthochschule Köln
Am Sportpark Müngersdorf 6
50933 Köln
Weitere Adressen (alle gleiches PLZ-Gebiet):
Guts-Muths-Weg 1
Junkersdorfer Str....”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Deutsche Sporthochschule Köln
Am Sportpark Müngersdorf 6
50933 Köln
Weitere Adressen (alle gleiches PLZ-Gebiet):
Guts-Muths-Weg 1
Junkersdorfer Str. 10
Aachener Str. 999/Kirchweg 2
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Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf und Lieferung von Büro- und DV-Verbrauchmaterial inkl. Tinte- und Tonerprodukte.” Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 350 000 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Siehe Vergabeunterlagen dort Dokument Leistungsbeschreibung Ziffer 3.1 Anforderungen an die Eignung des Bieters” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat eine aussagefähige Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte, Lagerstandorte,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat eine aussagefähige Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte, Lagerstandorte, Auslieferungsweg, Umsatzentwicklung in den letzten 2 Geschäftsjahren, Lagerverfügbarkeit, Liefererfüllungsquote, Nachweis des kooperierenden zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes (Zertifikat) bzw. Nachweis über die Wiederverwendung bzw. das Recycling (zB durch den Hersteller), geplanter Ansprechpartner je Hochschule) beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— der Bieter legt mit seinem Angebot ein Kurz-Konzept für die geplante dezentrale Belieferung vor,
— der Bieter erläutert kurz seine organisatorischen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— der Bieter legt mit seinem Angebot ein Kurz-Konzept für die geplante dezentrale Belieferung vor,
— der Bieter erläutert kurz seine organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz,
— der Bieter hat mit seinem Angebot 2 aussagekräftige Referenzen vergleichbarer Größe mit dezentraler Belieferung vorzulegen, anhand derer die fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Bieters beurteilt werden kann (mit Angabe des Auftraggebers, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Vertragszeitraum, Auftragsvolumen, Anteil der Vertragsprodukte aus nachhaltiger Produktion, Größe des Auftraggebers). Die entsprechenden Verträge laufen zum Zeitpunkt der Angebotsfrist bereits seit mindestens neun Monaten und sind aktuell noch aktiv. Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zur Referenz:
— die Referenz muss bei einem öffentlichen Auftraggeber umgesetzt worden sein,
— der Vertragszeitraum der Referenz begann spätestens am...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zur Referenz:
— die Referenz muss bei einem öffentlichen Auftraggeber umgesetzt worden sein,
— der Vertragszeitraum der Referenz begann spätestens am 1.7.2018 und ist zum 1.4.2019 noch nicht ausgelaufen,
— für jede Referenz muss ein aussagefähiger, erreichbarer Ansprechpartner bei dem jeweiligen Auftraggeber benannt werden. Alle Bieter haben in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass die benannten Referenzgeber zur Auskunft und Bewertung gegenüber der TH Köln willens und in der Lage sind. Der Auftraggeber wird Kontakt mit diesen Personen aufnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Feste Ansprechpartner Innendienst und Außendienst;
2) Deutschsprachige Hotline.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 2
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-25
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-25
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Köln
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen!
“1) Unter der Internetadresse http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Unterlagen sowie die...”
1) Unter der Internetadresse http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Unterlagen sowie die Formblätter zum Vergabeverfahren kostenlos herunterladen und bis zum 18.3.2019 um 12.00 Uhr Fragen an die Vergabestelle senden sowie die Antworten (innerhalb von 3 Arbeitstagen) oder ggf. Ergänzungen der Vergabestelle einsehen;
2) Das Angebot und alle vom Bieter abzugebenden Unterlagen/Erklärungen müssen im Original von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung der unterzeichnenden Person ist mit dem Angebot nachzuweisen. Soweit sich die Vertretungsberechtigung der Unterzeichnenden Person nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ergibt, ist mit dem Angebot eine Originalvollmacht vorzulegen, die von einer Person unterzeichnet ist, deren Vertretungsberechtigung sich aus einem derartigen Register ergibt. Eine unbeglaubigte Kopie eines Registerauszugs o. ä., aus dem sich die Vollmacht der unterzeichnenden Person bzw. der Person, von dem die unterzeichnende Person ihre Vollmacht ableitet, ergibt, ist dem Angebot beizufügen;
3) Bietergemeinschaften haben zusammen mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, die folgende Punkte enthalten muss:
— Mitglieder der Bietergemeinschaft,
— Benennung eines Mitglieds, das die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt,
— Gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber.
Hinweis:
Hierzu ist das Formblatt „Erklärungen" (Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung) zu verwenden. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. Es ist nicht notwendig, dass alle Mitglieder auf demselben Formblatt unterzeichnen, d. h. es können mehrere Formblätter eingereicht werden.
Bedient sich der Bieter bei der Darstellung seiner Eignung der Leistungsfähigkeit Dritter, indem er beispielsweise auf Referenzprojekte von Subunternehmen usw. verweist, ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass der Bieter über alle persönlichen und sachlichen Betriebsmittel dieses Dritten uneingeschränkt verfügen kann. Hierzu muss sich der Dritte unbefristet und mit einseitiger Bindungswirkung verpflichten, im Fall der Auftragserteilung dem Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen alle sachlichen und personellen Mittel einschließlich des erforderlichen Know-hows zur Verfügung zu stellen.
Hierzu hat der Dritte das Formblatt „Erklärungen":
a) Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe und
b) Verpflichtungserklärung Nachunternehmer.
Zu verwenden und nach Maßgabe der vorgenannten Anforderungen an den Nachweis der rechtswirksamen Unterschrift zu unterzeichnen.
4) Das Projekt richtet sich nach den Vorschriften des GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UY816
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3045📞
Fax: +49 221-147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als15 Kalendertage vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3).
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes – jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss – geltend gemacht worden ist.
Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3045📞
Fax: +49 221-147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏
Quelle: OJS 2019/S 038-085039 (2019-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Technische Hochschule Köln (TH Köln)
Kontaktperson: Team Einkauf
Telefon: +49 22182753963📞
URL: http://www.th-koeln.de🌏
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Deutsche Sporthochschule Köln (DSHS)
Postanschrift: Am Sportpark Müngersdorf 6
Postort: Köln
Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kauf und Lieferung von Büro- und DV-Verbrauchsmaterial (inkl. Tinte und Toner)
VG 100960”
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 660650.08
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 840855.50
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Technische Hochschule Köln Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 Köln Alle Standorte der TH Köln (Radius von ca. 80 km um den Hauptleistungsort Köln):
Campusse...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Technische Hochschule Köln Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 Köln Alle Standorte der TH Köln (Radius von ca. 80 km um den Hauptleistungsort Köln):
Campusse Deutz, Südstadt und Gummersbach.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Titel: Deutsche Sporthochschule Köln (DSHS)
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Deutsche Sporthochschule Köln Am Sportpark Müngersdorf 6, 50933 Köln Weitere Adressen (alle gleiches PLZ-Gebiet):
Guts-Muths-Weg 1
Junkersdorfer Str....”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Deutsche Sporthochschule Köln Am Sportpark Müngersdorf 6, 50933 Köln Weitere Adressen (alle gleiches PLZ-Gebiet):
Guts-Muths-Weg 1
Junkersdorfer Str. 10
Aachener Str. 999/Kirchweg 2
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 038-085039
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VG 100960
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von Büro- und DV-Verbrauchsmaterial (inkl. Tinte und Toner)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schröter Bürobedarf + EDV-Zubehör GmbH
Postanschrift: Tempelsweg 4
Postort: Tönisvorst
Postleitzahl: 47918
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221709038-0📞
E-Mail: ifrank@schroeter.gmbh📧
Fax: +49 221709038-88 📠
Region: Viersen🏙️
URL: https://www.schroeter-buerozentrum.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 591354.01
Höchstes Angebot: 775222.28
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Anteil und Wert nicht bekannt
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 65633.22
Höchstes Angebot: 69296.07
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3).
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes – jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss -geltend gemacht worden ist.
Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 101-244342 (2019-05-23)