Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kauf von elektrisch betriebenen Stadt-Niederflur-Gelenkbussen (eBusse) für die VAG”
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für die Beförderung von zehn oder mehr Personen📦
Kurze Beschreibung:
“Kauf von 15 elektrisch betriebenen Stadt-Niederflur-Gelenkbussen (eBusse) für die VAG.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Niederflurbusse📦
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf von 15 elektrisch betriebenen Stadt-Niederflur-Gelenkbussen (eBusse) mit 18 m Länge für Depotladungen für die VAG zur Lieferung bis Ende 2020.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber schreibt im offenen Verfahren nach SektVO aus.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung der Bieter, dass folgende Punkte nicht zutreffen:
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung der Bieter, dass folgende Punkte nicht zutreffen:
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde (Muss-Kriterium);
b) die sich in Liquidation befinden (Muss-Kriterium);
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (Muss-Kriterium);
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben (Muss-Kriterium);
e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben (Muss-Kriterium).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Umsatz an Lieferungen in den letzten drei Geschäftsjahren (Gewichtung 15 %);
2) Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate, z. B. Creditreform oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Umsatz an Lieferungen in den letzten drei Geschäftsjahren (Gewichtung 15 %);
2) Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate, z. B. Creditreform oder vergleichbar) (Gewichtung 15 %).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Kundenliste im ÖPNV (Gewichtung 20 %);
2) Kundenliste im Bezug auf E-Busse (Gewichtung 25 %);
3) Kundenliste im Bezug auf Elektro-Gelenkbusse (Gewichtung 25 %).”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Kundenliste im ÖPNV (Gewichtung 20 %);
2) Kundenliste im Bezug auf E-Busse (Gewichtung 25 %);
3) Kundenliste im Bezug auf Elektro-Gelenkbusse (Gewichtung 25 %).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Bietergemeinschaften sind ausgeschlossen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-15
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-15
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Nürnberg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen.
“Der Auftraggeber schreibt im offenen Verfahren nach SektVO aus.
Im Zuge des Verfahrens bitten wir Sie, freiwillig Ihre Kontaktdaten auf der Plattform zu...”
Der Auftraggeber schreibt im offenen Verfahren nach SektVO aus.
Im Zuge des Verfahrens bitten wir Sie, freiwillig Ihre Kontaktdaten auf der Plattform zu hinterlegen. Sollten Sie sich nicht freiwillig registrieren, können wir die Übermittlung von Aktualisierungen und Beantwortungen von Bieterfragen zum Verfahren an Sie nicht sicherstellen. Wir weisen Sie darauf hin, dass dann das Risiko, nicht alle Vergabeunterlagen zum Verfahren zu erhalten, bei Ihnen liegt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischen Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§134 Abs.2 GWB) Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs 3, Satz 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 110-270211 (2019-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
Postanschrift: Zentralbereich Einkauf, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg
Kontaktperson: Herr Jürgen Oedinger
Telefon: +49 91180258442📞
Fax: +49 9118028858442 📠
URL: http://www.vag.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kauf von elektrisch betriebenen Stadt-Nieder[input]ur-Gelenkbussen (eBusse) für die VAG”
Kurze Beschreibung:
“Kauf von 15 elektrisch betriebenen Stadt-Nieder[input]ur-Gelenkbussen (eBusse) für die VA.” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg, Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf von 15 elektrisch betriebenen Stadt-Nieder[input]ur-Gelenkbussen (eBusse) mit 18 m Länge für Depotladungen für die VAG zur Lieferung bis Ende 202.”
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber schreibt im o[input]enen Verfahren nach SektVO aus.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 110-270211
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1000144794
Titel:
“Kauf von elektrisch betriebenen Stadt-Nieder[input]ur-Gelenkbussen (eBusse) für die VAG”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-16 📅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 053-127016 (2020-03-12)