Ein mit Bekanntmachung vom 14.5.2019 gestartetes offenes Verfahren (Bekanntmachungs-Nr. 2019/S 092-221255) musste bereits aufgehoben werden, da keine Angebote eingegangen sind. Die Aufhebung wurde mit der Bekanntmachung 2019/S 133-325967 vom 12.7.2019 veröffentlicht, ebenso die darin genannte Absicht, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Im Rahmen des zwischenzeitlich durchgeführten Verhandlungsverfahrens ging jedoch kein zuschlagsfähiges Angebot ein, so dass auch dieses Verfahren aufgehoben werden musste. Der Auftraggeber beabsichtigt, in Kürze ein erneutes offenes Verfahren bekannt zu machen, bei dem Nebenangebote zugelassen sind.