Keramische Isolatoren

50Hertz Transmission GmbH

Rahmenvertrag für die Herstellung und Lieferung von keramischen Langstabisolatoren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-06-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-06-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Isolatoren
Referenznummer: T03-2019-0004
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag für die Herstellung und Lieferung von keramischen Langstabisolatoren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Isolatoren 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: 50Hertz Transmission GmbH
Postanschrift: Heidestraße 2
Postleitzahl: D-10557
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.50hertz.com 🌏
E-Mail: verena.schoch@50hertz.com 📧
URL der Dokumente: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16b703c9d1b-1d7560cad2b7d6f3 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-28 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-02 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 125-306902
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien: c) Fragen und Antworten: Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. d) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags (1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht(im Formblatt erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1)und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen(Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteilformuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Lieferung von keramischen Langstabisolatoren nach DIN 48006 Teil 1 und 2 aus Porzellan C 120 nach DIN EN 60672 – 3 (VDE 0335 – 3).
Abweichungen: Pfannenkappenisolatoren mit dem Klöppelmaß 16 mm sind für die Nennkraft 160 kN auszulegen.
Die Verdrehung der Armaturen gegeneinander darf bei Pfannenkappenisolatoren 5
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verlängerung um 2 x 1 Jahr durch den Auftraggeber
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 220-/380-kV Höchstspannungsfreileitungsnetz der 50Hertz Transmission GmbH

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Ausgefüllter Bewerberfragebogen.
Alle aufgeführten Punkte nach dieser Ziffer III.1.1) sind Mindestbedingungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen;
2) Eigenerklärung über die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns;
3) Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate), beispielsweise von Creditreform.
Alle aufgeführten Punkte nach dieser Ziffer III.1.2) sind Mindestbedingungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Die Bewerber müssen bereits Aufträge für die Herstellung und Lieferung von keramischen Langstabisolatoren in vergleichbarer Größenordnung zur Zufriedenheit der Auftraggeber erledigt haben. Hierfür sind nachprüfbare Referenzen der vergangenen 3 Jahre zu benennen;
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2) Eigene Porzellanherstellung, keine ausschließliche Endfertigung mit zugelieferten Rohporzellanen auch nicht Zweigniederlassungen oder anderen Beteiligungsfirmen;
3) Der Bewerber muss eine eigene Fertigung nachweisen (keine Händlertätigkeit) und über ein eigenes leistungsfähiges technisches Büro verfügen.
4) Folgende Dokumente sind zu akzeptieren und einzuhalten:
a) Die Technischen Lieferbedingungen und Qualitätsanforderungen für keramische Langstabisolatoren der 50Hertz Transmission GmbH (Stand: Oktober 2016);
b) DIN 48006, Teil 1 und 2.
c) Die Abnahmebedingungen für keramische Langstabisolatoren der 50 Hertz Transmission GmbH (Stand: Oktober 2016).
5) Während der gesamten Laufzeit muss ein deutschsprachiger (mind. C1 Niveau) Ansprechpartner (spätestens in der Verhandlung zu benennen) für technische und logistische Probleme zur Verfügung stehen;
6) Eigenerklärung über das Vorhandensein eines Zertifikates zur Qualitätssicherung (Zertifikat nach DIN ISO 9001). Dieses ist auf Wunsch des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen.
Alle aufgeführten Punkte nach dieser Ziffer III.1.3) sind Mindestbedingungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
(1) Anschreiben;
(2) Bewerberfragebogen;
(3) Nachweise zu Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3.;
(4) Ggf. Nachweise gemäß (2) zu Nachunternehmen;
(5) Ggf. Eignungsleihe von Nachunternehmen;
(6) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung.
b) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch über das Vergabetool der Vergabekooperation einzureichen. Alle notwendigen Dokumente sind an geeigneter Stelle hochzuladen.
Fortsetzung des Punktes III.1.4) unter Punkt VI.3).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsverkehr in EUR
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Anwendbares Vergaberecht: Deutsches Recht
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Referenzen: Die Unternehmensreferenzangaben eines Bewerbers werden in einer Gesamtschau gewürdigt und mit Punkten bewertet. Maximal 100 Punkte werden je Bewerber vergeben. Bewertet wird das aus den Referenzangaben erkennbare Erfahrungsspektrum, welches mit der nachgefragten Leistung vergleichbar sein muss.
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100 Punkte zeigen ein herausragendes Erfahrungsspektrum, 90 Punkte ein sehr gutes, 80 Punkte ein gutes, 70 Punkte ein befriedigendes und 60 Punkte und weniger ein nicht ausreichendes Erfahrungsspektrum. Deshalb gilt eine Mindestpunktzahl von 70 Punkten, um zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu können.
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Der Auftraggeber behält sich vor, nur die besten 3 bis 6 Bewerber einer zu erstellenden Rangliste zur Angebotsabgabe aufzufordern. Ebenso behält er sich vor, die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber bis zur Höchstzahl von 8 zu erweitern, wenn es sachgerechte Gründe gibt und jedenfalls die Mindestpunktzahl erreicht wurde.
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Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Elia System Operator
Postort: Brüssel
Postleitzahl: 1000
Land: 00 🏙️
Kontakt
Internetadresse: www.50hertz.com 🌏
: www.elia.be 🌏
Dokumente URL: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16b703c9d1b-1d7560cad2b7d6f3 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
c) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
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d) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
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(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben.
Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht(im Formblatt erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1)und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
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(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen(Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteilformuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe – Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
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Quelle: OJS 2019/S 125-306902 (2019-06-28)