KG 460 Förderanlagen

Westdeutscher Rundfunk Köln

WDR Sanierung Filmhaus:
Lieferung und Montage von Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen nach ATV DIN 18385.
Darüber hinaus sind auch die Wartungsleistungen nach Gesamtfertigstellung und mängelfreier Abnahme Bestandteil dieser Ausschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-06 Auftragsbekanntmachung
2019-03-08 Ergänzende Angaben
2019-11-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-02-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Aufzüge
Referenznummer: ZE-2019-630-01
Kurze Beschreibung:
WDR Sanierung Filmhaus: Lieferung und Montage von Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen nach ATV DIN 18385. Darüber hinaus sind auch die Wartungsleistungen nach Gesamtfertigstellung und mängelfreier Abnahme Bestandteil dieser Ausschreibung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aufzüge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Westdeutscher Rundfunk Köln
Postanschrift: Appellhofplatz 1
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.wdr.de 🌏
E-Mail: zentraler.einkauf-630@wdr.de 📧
Fax: +49 221220-5870 📠
URL der Dokumente: https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-168b8e4307f-6a3595598bbff651 🌏
URL der Teilnahme: https://prego-vergabeplattform.prhos.com 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-06 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-08 📅
Datum des Beginns: 2019-04-15 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 028-061443
ABl. S-Ausgabe: 28

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
WDR Sanierung Filmhaus:
Lieferung und Montage von Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen nach ATV DIN 18385.
Darüber hinaus sind auch die Wartungsleistungen nach Gesamtfertigstellung und mängelfreier Abnahme Bestandteil dieser Ausschreibung.
Das geplante Bauvorhaben des WDR umfasst die Kernsanierung des 1974 errichteten Filmhauses. Das Gebäude wird bis auf die tragende Struktur zurück gebaut und konstruktive- und statische Änderungen vorgenommen. Es bleibt bei der ursprünglichen Nutzung.
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Die Baustelle liegt im Zentrum der Stadt Köln, gegenüber des Finanz- und Verwaltungsgericht am Appellhofplatz im Stadtbezirk Innenstadt – Altstadt Nord.
Das Baufeld befindet sich unmittelbar an der Tunisstraße („Nord-Süd-Fahrt“). Die Einfahrt erfolgt jedoch über die Burgmauer in den Appellhofplatz.
Die innerstädtische Lage, an einer der Hauptverkehrsadern der Stadt Köln, ist in Hinblick auf An- und Abfahrt, als auch Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen (siehe Verkehrskonzept der Baulogistik und Handbuch).
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Lieferung und Montage von Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen nach ATV DIN 18385.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Anlage – Allgemeine Eignungsanforderungen
Zum Nachweis der allgemeinen Eignungsanforderungen hat der Bieter diese Anlage dem Angebot unterschrieben beizufügen.
A) Ausschlussgründe
Durch Unterschrift auf dieser Anlage erkläre ich als Bieter;
I) Zwingende Ausschlussgründe, § 123 GWB, § 6e Abs. 1 VOB/A EU
1) dass wir als Unternehmen oder eine Person, die unseren Verwaltungs- Leitungs- oder Aufsichtsgremien angehört nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten, bzw. gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Tatbestände rechtskräftig verurteilt wurde oder ge-gen uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungsiwidrigkeiten rechtskräftig fesetgesetzt worden ist;
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2) dass wir als Unternhemen unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind.
II) Fakultative Ausschlussgründe, § 124 GWB, § 6e Abs. 6 VOB/A EU:
1) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben;
2) dass wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
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3) dass wir als Unternehmen oder eine Person, die unseren Verwaltungs- Leitungs- oder Aufsichtsgremien angehört im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
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4) dass wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
5) dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass wir als Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen waren, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden kann;
6) dass wir als Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleich-baren Rechtsfolge geführt hat;
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7) dass wir als Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln;
8) dass wir als Unternehmen:
— nicht versucht haben, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
— nicht versucht haben, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
— nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln.
9) dass für uns als Unternehmen die Voraussetzungen von § 21 Arbeitnehmer-Entsendegestz, § 98 c Aufenthaltsgestz, § 19 Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht vorliegen;
10) dass wir als Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern unser Unternehmen in ein vergleichbares Register eingetragen ist;
11) dass gegen uns als Unternhemen keine Eintragung im Gewerbezentralregister bzw. bei ausländischen Bietern in ihrem Mitgliedstaat geführten vergleichbaren Register vorliegen.
III) Selbstreinigung, § 125 GWB, § 6f VOB/A EU
Sofern und soweit ich als Bieter das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nicht uneingeschränkt erklären kann, so weise ich Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB nach.
Mindeststandards:
In diesem Fall sind in folgender Tabelle der jeweilige Ausschlussgrund sowie die Maßnahmen zur Selbstreinigung unter Beifügung konkreter Nachweise zu benennen.
Unter Selbstreinigung sind Maßnahmen zu verstehen, die ein Unternehmen ergreift, um seine Integrität wiederherzustellen und eine Begehung von Straftaten oder schweres Fehlverhalten in der Zukunft zu verhindern.
B) Betriebshaftpflichtversicherung
Durch Unterschrift auf dieser Anlage erkläre ich als Bieter, dass wir als Unternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abgeschlossen haben bzw. im Falle der Auftragserteilung unverzüglich abschließen werden:
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Personenschäden 2 000 000,00 EUR
Sachschäden 1 000 000,00 EUR
Allg. Vermögensschäden 100 000,00 EUR
Und, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
C) Umsatz des Unternehmens
Durch Unterschrift auf dieser Anlage beziffere ich als Unternehmen nachfolgenden Gesamtumsatz unseres Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2016 bis 2018 bzw. 2015 bis 2017, sofern die Umsatzzahlen aus 2018 noch nicht vorliegen), wie folgt:
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D) Unternehmensstruktur/ Betriebsstätte des Bieters
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4.3.1 Referenzen
Dem Angebot sind 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Aufträge zu Aufträgen über Aufzuganlagen in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen beizufügen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt, die bei jedem Referenzauftrag jeweils kumulativ erfüllt sein müssen:
1)
— Aufzugsanlage mit 2,5 m/s und oben, über dem Schacht liegendem.
Triebwerksraum
— Tragkraft: mind. 1 600 kg / 2:1 aufgehängt,
— Geschwindigkeit: mind. 2,5 m/s,
— Haltestellenverlustzeit: 8,0 s (inklusive 2s Tür-Offen-Zeit),
— Haltestellen: mind. 14 St.,
— Hochwertige handwerkliche Ausführung des Aufzuges.
2)
— Aufzugsanlage mit 1,6 m/s, Triebwerksraumlos,
— Tragkraft: mind. 900 kg,
— Geschwindigkeit: mind. 1,6 m/s,
— Haltestellenverlustzeit: 8,5 s (inklusive 2s Tür-Offen-Zeit),
— Haltestellen: minmd. 7 St.,
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
— Name und Anschrift des Auftraggebers;
— Auftragswert/Umsatz in T EUR,
— Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz),
— Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer.
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der „Anlage – Referenzen“ zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat in-sofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
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Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
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4.3.2 Sonstige spezielle Eignungsanforderungen gemäß § 6a Nr. 3 VOB/A EU
Nachweise eines Präqualifikationsvereines, durch die das Unternehmen hinsichtlich der Eignung gemäß §6 EU VOB/A geprüft und präqualifiziert wurde.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-03-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.wdr.de 🌏
Dokumente URL: https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-168b8e4307f-6a3595598bbff651 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Köln
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: die unter Ziffer I.1) genannte Stelle
Quelle: OJS 2019/S 028-061443 (2019-02-06)
Ergänzende Angaben (2019-03-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 051-116677
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 028-061443
ABl. S-Ausgabe: 51
Quelle: OJS 2019/S 051-116677 (2019-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: ZE_2019_630_01
Kurze Beschreibung:
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Lieferung und Montage von Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen nach ATV DIN 18385. Darüber hinaus sind auch die Wartungsleistungen nach Gesamtfertigstellung und mängelfreier Abnahme Bestandteil dieser Ausschreibung.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: eu-verfahrenscenter@wdr.de 📧
Fax: +49 221220-3651 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 232-568191
ABl. S-Ausgabe: 232
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Ziffern II.1.7) und V.2.4): Werte werden wegen Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht genannt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Baustelle liegt im Zentrum der Stadt Köln, gegenüber des Finanz- und Verwaltungsgericht am Appellhofplatz im Stadtbezirk Innenstadt – Altstadt Nord. Das Baufeld befindet sich unmittelbar an der Tunisstraße („Nord-Süd-Fahrt“). Die Einfahrt erfolgt jedoch über die Burgmauer in den Appellhofplatz. Die innerstädtische Lage, an einer der Hauptverkehrsadern der Stadt Köln, ist in Hinblick auf An- und Abfahrt, als auch Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen (siehe Verkehrskonzept der Baulogistik und Handbuch). Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Lieferung und Montage von Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen nach ATV DIN 18385. Darüber hinaus sind auch die Wartungsleistungen nach Gesamtfertigstellung und Mängelfreier Abnahme Bestandteil dieser Ausschreibung.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-12 📅
Name: Tepper Aufzüge GmbH
Postanschrift: Herzbergstr. 50
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10365
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3075014-423 📞
E-Mail: arne.kulske@tepper-aufzuege.de 📧
Land: Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Ziffern II.1.7) und V.2.4):
Werte werden wegen Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht genannt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: wie unter Ziffer I.1) genannte Stelle
Quelle: OJS 2019/S 232-568191 (2019-11-28)