Beschreibung der Beschaffung
Kombinierte Bauleistungs-, Montage- und Haftpflichtversicherung
1) Versicherungsnehmer und Mitversicherte
Der Auftragnehmer ist Versicherungsnehmer. Als mitversicherte Unternehmen gelten:
— alle angeschlossenen Firmen.
Weitere Versicherte dieses Vertrages sind:
— die mit der Ausführung und den Arbeiten für das Bauprojekt beauftragten Bauunternehmen und Arbeitsgemeinschaften einschließlich aller Nachauftragnehmer,
— die an dem Bauvorhaben beteiligten Sachverständigen, Architekten, Ingenieure, Gutachter, Fachberater, Projektsteuerer-/Controller, Projektentwickler, Sonderfachleute oder sonstige Honorarkräfte einschließlich aller Nachauftragnehmer, gleich von wem sie beauftragt sind,
— die Koordinatoren für Sicherheit- und Geräteschutz,
— die freien Mitarbeiter, die im Interesse des Versicherungsnehmers tätig werden.
2) Gegenstand der Versicherung
Es handelt sich bei der kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflichtversicherung um eine Projektversicherung für den Ersatzneubau des Klinikum Harlaching. Bei dem Umfang der Montagedeckung handelt es sich um Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Klima) sowie neu einzubringende medizinische und technische Ausrüstung sowie die De- und Remontage von bestehenden medizinischen und technischen Ausrüstungen.
Sämtliche am Bau beteiligten Firmen im Bereich Planung und Ausführung sollen im Rahmen dieser kombinierten Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung abgesichert werden und müssen insofern keine eigene Versicherung mehr vorhalten. Die vor Zuschlagserteilung bereits beauftragten Planer sollen ggf. lediglich subsidiär berücksichtigt werden.
3) Risikoinformationen
Das Städtische Klinikum München GmbH plant einen Ersatzneubau am Standort Harlaching.
Für das vorliegenden Projekte sind folgende vorläufigen Baukosten geplant:
Planungsleistung 39 000 000 EUR
Bauleistung 94 000 000 EUR
Montageleistung 84 000 000 EUR
Gesamt 217 000 000 EUR
4) Vertragslaufzeit
Der Vertrag beginnt grundsätzlich mit der Errichtung der Baustelle.
Das Projekt Harlaching beginnt voraussichtlich im März 2020 und endet bis zur Gesamtfertigstellung voraussichtlich im November 2024.
Eine Verlängerung der Bauzeit ist mitversichert. Dafür steht den Risikoträgern jedoch eine adäquate Prämie zu.
5) Kündigungsverzicht
Abweichend von §§ 92, 111 VVG sowie Ziffer 19 AHB und § 14 ABN verzichtet der Versicherer auf sein Kündigungsrecht nach dem Versicherungsfall.
Ziffern 20,21 AHB gelten gestrichen.
6) Versicherungssummen und Höchstentschädigung
Vertragsteil Bauleistung und Montage:
Die Versicherungssumme entspricht der Summe der Versicherungswerte aller Baumaßnahmen und Montageleistungen innerhalb des jeweiligen Projektes. Der Versicherungswert sind die Herstellungskosten (Bau- und Montagesumme) einschließlich der Stundenlohnarbeiten, der Eigenleistungen des Bauherrn und des Neubauwertes der Baustoffe und Bauteile sowie hierfür anfallende Kosten für Anlieferung und Abladen.
Die Gefahr Feuer ist mit zu versichern.
Die Positionen auf Erstes Risiko sind getrennt nach den Bauprojekt zur Verfügung zu stellen und nach einem Schadenfall, gegen Mehrbeitrag, wieder aufzufüllen.
Auszug aus den Positionen auf Erstes-Risiko/Details sind dem Bedingungswerk zu entnehmen:
Harlaching
Baustelleneinrichtung 100 000 EUR
Sachen im Gefahrenbereich 250 000 EUR
Besondere Baumaßnahmen 2 500 000 EUR
Zusätzl. Aufräumungskosten 5 000 000 EUR
Dekont.- und Entsorgung 2 500 000 EUR
Altbau gegen Sachschäden 0 EUR
(ex Feuer, ex Terror)
Vertragsteil Haftpflicht:
Die Versicherungssumme ist für jedes Bauprojekt getrennt zur Verfügung zu stellen.
— Betriebshaftpflichtversicherung für ausführende Unternehmen; einschließlich der Haftpflichtversicherung des Bauherrenrisikos
20 000 000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden 2-fach maximiert für die Laufzeit des Projektes
— Berufs-Haftpflichtversicherung für Architekten, Bauingenieure, Projektcontroller, Sonderfachleute
Sowie
— Erweiterte Planungsdeckung für den Bauherren und für Bauausführende Unternehmen
20 000 000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und/oder
Vermögensschäden 2-fach maximiert für die Laufzeit des Projektes,
— Umwelthaftpflichtversicherung
20 000 000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden
2-fach maximiert für die Laufzeit des Projektes
— Umweltschadenversicherung
10 000 000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden
2-fach maximiert für die Laufzeit des Projektes
Die weiteren Details und Informationen zu den Sublimiten sind dem beigefügten Bedingungswerk zu entnehmen.
7) Selbstbehalte
Bauleistung
Je Versicherungsfall für Roh- und Außenhülle (Fenster/Dach) 5 000 EUR
Je Versicherungsfall für Ausbau und restliche Arbeiten 2 500 EUR
Je Versicherungsfall für Schäden an der Altbausubstanz10 % min. 5 000 EUR max. 50 000 EUR
Je Versicherungsfall für Montageleistung (außer Diebstahl) 5 000 EUR
Je Versicherungsfall für Montageleistung bei Diebstahl25 % min. 5 000 EUR
Haftpflichtversicherung
Bei Personenschäden 0 EUR
Je Versicherungsfall für Sach- und Vermögensschäden in der Berufshaftpflichtversicherung
Für Architekten, Ingenieure, Gutachter und Sachverständige 10 000 EUR
Je Versicherungsfall für Sach- und Vermögensschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung
Der bauausführenden Unternehmen 5 000 EUR
Je Versicherungsfall für Sach- und Vermögensschäden aus dem Bauherrenrisiko 2 500 EUR
Je Versicherungsfall für Schäden aus dem erweiterten Produkthaftpflichtversicherung 10 000 EUR
8) Versicherungsort/Geltungsbereich
Versicherungsorte sind:
Santoriumsplatz 2, 81545 München
Versichert gilt dabei der erforderliche Raum für die Baumaßnahme einschließlich der erforderlichen Bau- und Lagerplätze, Örtlichkeiten für Baubuden und Baucontainer angemietete Räumlichkeiten, Entladeplätze sowie die Verbindungswege zwischen diesen Plätzen.
9) Versicherungsbedingungen Mindesinhhalte
Es wird ein Vertrag auf Basis der ausverhandelten Versicherungs- und Vertragsbedingungen vereinbart.
10) Versicherungsprämie
Die Jahresprämie für das jeweilige Projekt berechnet sich aus der Gesamtbausumme exklusive Mehrwertsteuer, den jeweils vereinbarten Prämiensätzen und der beauftragten Zeichnungsquote.
Die Meldung der aktualisierten voraussichtlichen Bausumme erfolgt vor dem Baubeginn für die Berechnung der vorläufigen Prämie (bzw. Ratenzahlungen) für die gesamte Bauzeit. Nach Fertigstellung des Bauobjekts wird auf Verlangen des Risikoträgers die tatsächliche Bausumme gemeldet, um auf deren Grundlage die endgültige Prämie berechnen und in Rechnung stellen zu können. Unterjährige Änderungen der Bausumme bedürfen daher keiner Meldung.
Ein Versicherungsdienstleister ist mit der versicherungstechnischen Begleitung der Ausschreibungsverfahrens beauftragt.
Damit ist vereinbart, dass der Versicherer die Versicherungsbeiträge ohne Maklercourtage anbietet.
Weitergehende Zahlungsverpflichtungen, insbesondere mittelbarer Art z. B. infolge Mitgliedschaften in Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (Nachschusspflichten oder Umlageverfahren) werden nicht vereinbart.
11) Zahlungsweise
Da es sich um Projektversicherungen handelt, gilt ein Einmalbeitrag je Projekt vereinbart. Sofern ein Ratenzahlungsplan abgestimmt wird, gilt dieser entsprechend.
12) Schadeninformationen
Da es sich hier um eine projektbezogene kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung inkl. Montageversicherung handelt, können keine Schadenverläufe für dieses Projekt ermittelt werden.
13) Schadenbearbeitung
Der (führende) Versicherer hat eine qualifizierte Vertragsbetreuung und Schadenbearbeitung sicher zu stellen.
Für die Schadenabwicklung ist vom Versicherer ein fester Ansprechpartner vorzusehen, mindestens jedoch je Schadenfall eine einheitliche Bearbeitung über einen nach der Schadenmeldung zu benennenden Ansprechpartner sicher zu stellen.
14) Beauftragung Versicherungsmakler
Falls der Versicherungsnehmer einen Versicherungsmakler mit der Wahrung seiner Versicherungsinteressen einschließlich der gesamten Korrespondenzführung mit dem Versicherer beauftragt, erklärt sich der Versicherer mit Abgabe des Angebotes mit der Betreuung des Vertrages sowie der Schadensbegleichung durch den vom Versicherungsnehmer beauftragten Versicherungsmakler bereit und akzeptiert die Korrespondenzausschließlich über diesen.
15) Angebots- und Vertragsabsprache
Die Angebots-und Vertragssprache ist deutsch.
Die Schadenabwicklung hat ebenfalls in deutscher Sprache zu erfolgen.
16) Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist München.