Kita II WoPaRo – Neubau eines Kinderhauses mit Wohnungen Lose Möblierung und Schreinerarbeiten

Stadt Puchheim

Lose Möblierung und Schreinerarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-16 Auftragsbekanntmachung
2020-05-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-05-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Möbel und Einrichtungen
Kurze Beschreibung: Lose Möblierung und Schreinerarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Möbel und Einrichtungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kindergartenmöbel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Fürstenfeldbruck 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Puchheim
Postanschrift: Boschstr. 1
Postleitzahl: 82178
Postort: Puchheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.puchheim.de 🌏
E-Mail: nadja.nieder@puchheim.de 📧
Telefon: +49 89413260820 📞
Fax: +49 89413260840 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=172553 🌏
URL der Teilnahme: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=172553 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-16 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-20 📅
Datum des Beginns: 2020-01-27 📅
Datum des Endes: 2020-02-14 📅
Datum des Beginns: 2019-01-27 📅
Datum des Endes: 2019-02-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 159-391941
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 138-314234
ABl. S-Ausgabe: 159
Zusätzliche Informationen
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: KiHa II WoPaRo
Losnummer: 1 - 3
Kurze Beschreibung:
Los 1 Lose Möbel:
Holzstühle
Kindersessel
Polsterkissen
Holztische
Lose Kastenmöbel
Einzelmöbel
Los 2 Einbaumöbel:
Schreinermöbel und Serienprodukte mit Ergänzungen
Los 3 Sondermöbel:
Sondermöbel.
Losnummer: Los 4 - 5
Kurze Beschreibung:
Los 4 Teppichbelag: Teppichbelag – Bauteppich.
Los 5 Funktionsküchen: Kinderküchen Gruppenräume.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Puchheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch
Folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes
Verlangen:
(1) Angabe zur Eintragung in das Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit einschlägig);
(2) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gemäß Formblatt 124);
(3) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gemäß Formblatt 124);
(4) Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen (soweit ausgestellt) sowie Freistellungbescheinigung nach § 48b EStG;
(5) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständige Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) Nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen:
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(1) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (gemäß Formblatt 124).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) Nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen:
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(1) Angaben zur Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444;
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(2) Angaben zur Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
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(3) Angabe, für welche Leistungen der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist (gemäß Formblatt 235).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragsstrafe §11 VOB/B; 0,1 v. H. der im Auftragsschreiben genannte Netto-Auftragssumme, Begrenzung bis 5 v. H der Auftragssumme
Sicherheitsleistung §17 VOB/B; Sicherheit für
Vertragserfüllung 5 v. H. der Netto-Auftragssumme
Mängelansprüche 3 v. H. der Netto-Auftragssumme einschl. erteilte Nachträge

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Aussenstelle
Besprechung 1
Boschstr. 1
82178 Puchheim
Zusätzliche Informationen: Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Nadja Nieder
Internetadresse: www.puchheim.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=172553 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Rückfragen zum Vergabeverfahren oder zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform
https://www.staatsanzeiger-eservices.de zu stellen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Rückfragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
(2) Die eingegangenen Fragen und Antworten stehen stets aktuell ausschließlich auf der Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de allen Bietern zur Einsicht zur Verfügung. Das gleiche gilt für etwaige Änderungen/Aktualisierungen der Vergabeunterlagen. Um zu diesem Verfahren Beantwortungen von Bieterfragen usw. zu erhalten, ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Nicht Registrierte Unternehmen haben sich eigenverantwortlich durch regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform über Antworten auf Bieterfragen usw. zu Informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe eines Angebotes zu berücksichtigen. Ab dem 6. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist werden keine neuen Informationen/geänderten Vergabeunterlagen mehr eingestellt. Es kann in diesem Zeitraum aber noch zu einer Verlängerung der Frist zur Abgabe eines Angebotes kommen. Auch dies haben die Unternehmen eigenverantwortlich zu überprüfen.
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(3) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de abgewickelt. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist (z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung). Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Anforderungen an sie gestellt wurden. Das Versäumnis derart bekannt gegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921760 📞
Fax: +49 8921762914 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 159-391941 (2019-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 65 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Lieferungen

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 103-248069
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 159-391941
ABl. S-Ausgabe: 103

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: KiHa II WoPaRo Los 2 & 5
Losnummer: 2 & 5
Kurze Beschreibung:
Los 2 Einbaumöbel
— Schreinermöbel und Serienprodukte mit Ergänzungen.
Los 5 Funktionsküchen
— Kinderküchen Gruppenräume.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-22 📅
Name: Steiner Möbel GmbH
Postanschrift: Badstraße 3
Postort: Scharnstein
Postleitzahl: 4644
Land: Österreich 🇦🇹
Traunviertel 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 65 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 103-248069 (2020-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 60 000 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 103-248120

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: KiHa II WoPaRo Los 1, 3, 4
Losnummer: 1, 3, 4
Kurze Beschreibung:
Los 1 Lose Möbel
— Holzstühle,
— Kindersessel,
— Polsterkissen,
— Holztische,
— Lose Kastenmöbel,
— Einzelmöbel.
Los 3 Sondermöbel
— Sondermöbel.
Los 4 Teppichbelag
— Teppichbelag — Bauteppich.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-06 📅
Name: RESCH Möbelwerkstätten GmbH
Postanschrift: Dreisesselbergstraße 34
Postort: Aigen — Schlägl
Postleitzahl: 4160
Land: Mühlviertel 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 62 000 EUR 💰
Quelle: OJS 2020/S 103-248120 (2020-05-26)