Die Gemeinde baut eine Kindertagesstätte mit integrierter Mensa in Schönefeld. Diese soll die benachbarte Astrid-Lindgren-Grundschule zum Bildungscampus ergänzen.
Der Neubau der Kita Schönefeld an der Theodor-Fontane-Allee 3 bietet 92 Krippenplätze im Erdgeschoss sowie 432 Kita- und Hortplätze verteilt auf die 2 Obergeschosse. Insgesamt beträgt die Bruttogeschossfläche (BGF) des Neubaus 5 850 qm und wird als dreigeschossiger Massivbau mit unterbautem Innenhof im 1. und 2. Obergeschoss ausgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kitaneubau LOS 300.12 Fliesen, Platten + Sauberlaufmatten
30/18
Produkte/Dienstleistungen: Boden- und Fliesenarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde baut eine Kindertagesstätte mit integrierter Mensa in Schönefeld. Diese soll die benachbarte Astrid-Lindgren-Grundschule zum Bildungscampus...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde baut eine Kindertagesstätte mit integrierter Mensa in Schönefeld. Diese soll die benachbarte Astrid-Lindgren-Grundschule zum Bildungscampus ergänzen.
Der Neubau der Kita Schönefeld an der Theodor-Fontane-Allee 3 bietet 92 Krippenplätze im Erdgeschoss sowie 432 Kita- und Hortplätze verteilt auf die 2 Obergeschosse. Insgesamt beträgt die Bruttogeschossfläche (BGF) des Neubaus 5 850 qm und wird als dreigeschossiger Massivbau mit unterbautem Innenhof im 1. und 2. Obergeschoss ausgeführt.
Verlegen von Bodenfliesen
Verlegen von Wandfliesen
Verlegen von Bodenbelag aus Klinkerriemchen
Verlegen von Fliesen in Küchenräumen auf Boden und Wand
Einbau von 2 Sauberlaufmatten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-14 📅
Datum des Endes: 2020-02-07 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister. Darüber hinaus hat der Bieter zu erklären, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister. Darüber hinaus hat der Bieter zu erklären, dass er zur Bestätigung seiner Erklärung Folgendes vorlegt: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt(siehe Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt 124);
2) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (siehe Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt 124);
3) Eigenerklärung zu schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen (siehe Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt 124);
4) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Darüber hinaus hat der Bieter zu erklären, dass er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegt, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt (siehe Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt 124);
5) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Darüber hinaus hat der Bieter zu erklären,dass er eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegt, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt (siehe Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt 124).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt 124).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügungstehen. Darüber hinaus hat der Bieter zu erklären, dass er die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Leitungspersonal angeben wird, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt (siehe Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt 124).
Auftragsspezifische Einzelnachweise:
2) Angabe und Beschreibung von mindestens 2 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Die Leistungenmüssen jeweils zum Ende der Angebotsfrist abgeschlossen worden sein. Es ist bei den Referenzen jeweils anzugeben:
— Bezeichnung des Bauvorhabens,
— beauftragte Leistung,
— Auftragswert in Euro brutto,
— Ausführungszeit (Ausführungsbeginn bis Abnahme),
— Kurzbeschreibung des Projekts [Neubau/Umbau, Nutzungsart, Umfang ggf. eingebundene Nachunternehmer], – Auftraggeber und Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Max. 5 DIN A4 Seiten pro Projekt (siehe Formblatt Referenzen).
Eine Referenz ist nur dann vergleichbar, wenn mindestens 3 der 6 aufgeführten Aspekte (siehe dazu Umfang,5. Spiegelstrich) in einem Referenzprojekt erfüllt sind. Erfüllt ein Referenzprojekt diese Anforderung nicht, ist es nicht vergleichbar.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-22
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-22
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gemeine Schönefeld
Hans-Grade-Allee 11
12529 Schönefeld
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung wird gemäß § 14 EU VOB/A von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter und ihre...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung wird gemäß § 14 EU VOB/A von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter und ihre Bevollmächtigte dürfen bei der Öffnung nicht zugegen sein. Den Bietern wird unverzüglich eine Niederschrift über den Öffnungstermin (§ 14 EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A) elektronisch zur Verfügung gestellt.
“1) Die Vergabeunterlagen sowie das unter Ziffer III.1) bezeichnete Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) und „Formblatt Referenzen" stehen...”
1) Die Vergabeunterlagen sowie das unter Ziffer III.1) bezeichnete Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) und „Formblatt Referenzen" stehen unter der in Ziffer I.3) benannten Internetadresse zur Verfügung;
2) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)- Landschaftsbauarbeiten (215-01) – und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
a) Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise;
b) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellenzu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen;
3) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDXDKRV
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661658 📠
URL: http://mwe.brandenburg.de/de/vergabekammer/bb1.c.482109.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer:
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Quelle: OJS 2019/S 117-285834 (2019-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-30) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Verlegen von Bodenfliesen,
— Verlegen von Wandfliesen,
— Verlegen von Bodenbelag aus Klinkerriemchen,
— Verlegen von Fliesen in Küchenräumen auf Boden und...”
Beschreibung der Beschaffung
— Verlegen von Bodenfliesen,
— Verlegen von Wandfliesen,
— Verlegen von Bodenbelag aus Klinkerriemchen,
— Verlegen von Fliesen in Küchenräumen auf Boden und Wand,
— Einbau von 2 Sauberlaufmatten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 117-285834
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 30/18
Los-Identifikationsnummer: Kitaneunau Los 300.12 Fliesen, Platten + Sauberlaufmatten
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“1) Die Vergabeunterlagen sowie das unter Ziffer III.1) bezeichnete Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) und „Formblatt Referenzen“ stehen...”
1) Die Vergabeunterlagen sowie das unter Ziffer III.1) bezeichnete Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) und „Formblatt Referenzen“ stehen unter der in Ziffer I.3) benannten Internetadressezur Verfügung.
2) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)- Landschaftsbauarbeiten (215-01) - und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziertsind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zuvergebende Leistung mit dem Angebot:
a) Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124), ggf. ergänzt durch geforderteauftragsspezifische Einzelnachweise,
b) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für dieseabzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmenpräqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderteauftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellenzu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
3) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDXDJ6U
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer:
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durchErteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstigerWeise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegenhat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 170-414599 (2019-08-30)