Wesentliche Planungsinhalte der Ausbaustufe I sind: — Neubau einer zweistufigen Rechenanlage (3- oder vierstraßig), — Neubau eines vierstraßigen belüfteten Sand- und Fettfangs, — Neubau einer zusätzlichen biologischen Vorbehandlungsstufe, — mindestens 2-straßig in einem Becken, — Neubau eines Belebungsbeckens (Hochlastbiologie (HLB), — Teilstrombehandlung für Frachtspitzen über die Grundlast hinaus, — Neubau eines Zwischenklärbeckens (ZK), — Umrüstung eines bestehenden Vorklärbeckens (VK) zur optionalen Zwischenklärung (Redundanz), — Neubau Erdbecken, — Tiefe: ca. 2,5 Meter, Fläche: ca. 12 500 m, — Außerbetriebnahme der bestehenden Erdbecken (Fläche als Reserve), — Erweiterung Betriebswassernetz, — Erweiterung/Anpassung der vorhandenen Abluftbehandlung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: E47998318
Kurze Beschreibung:
Wesentliche Planungsinhalte der Ausbaustufe I sind:
— Neubau einer zweistufigen Rechenanlage (3- oder vierstraßig),
— Neubau eines vierstraßigen belüfteten Sand- und Fettfangs,
— Neubau einer zusätzlichen biologischen Vorbehandlungsstufe,
— mindestens 2-straßig in einem Becken,
— Neubau eines Belebungsbeckens (Hochlastbiologie (HLB),
— Teilstrombehandlung für Frachtspitzen über die Grundlast hinaus,
— Neubau eines Zwischenklärbeckens (ZK),
— Umrüstung eines bestehenden Vorklärbeckens (VK) zur optionalen Zwischenklärung (Redundanz),
— Neubau Erdbecken,
— Tiefe: ca. 2,5 Meter, Fläche: ca. 12 500 m
— Außerbetriebnahme der bestehenden Erdbecken (Fläche als Reserve),
— Erweiterung Betriebswassernetz,
— Erweiterung/Anpassung der vorhandenen Abluftbehandlung.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-09-10 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-12 📅
Datum des Beginns: 2020-04-06 📅
Datum des Endes: 2029-06-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 176-428687
ABl. S-Ausgabe: 176
Zusätzliche Informationen
Kommunikation im laufenden Verfahren:
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern/Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektr. übermittelt. Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebot Inhalts ebenfalls elektronisch einreichen.
Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen zum Teilnahmeantrag ist der 21.10.2019.
Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen zum Verhandlungsverfahren ist der 6.1.2020.
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen:
Aufträge werden elektronisch erteilt.
Die elektr. Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Zahlung erfolgt elektronisch.
Grundsätze des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer;
2) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben;
3) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern/Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektr. übermittelt. Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebot Inhalts ebenfalls elektronisch einreichen.
Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen zum Teilnahmeantrag ist der 21.10.2019.
Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen zum Verhandlungsverfahren ist der 6.1.2020.
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen:
Aufträge werden elektronisch erteilt.
Die elektr. Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Zahlung erfolgt elektronisch.
Grundsätze des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer;
2) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben;
3) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wesentliche Planungsinhalte der Ausbaustufe I sind:
— Neubau einer zweistufigen Rechenanlage (3- oder vierstraßig),
— Neubau eines vierstraßigen belüfteten Sand- und Fettfangs,
— Neubau einer zusätzlichen biologischen Vorbehandlungsstufe,
— mindestens 2-straßig in einem Becken,
— Neubau eines Belebungsbeckens (Hochlastbiologie (HLB),
— Teilstrombehandlung für Frachtspitzen über die Grundlast hinaus,
— Neubau eines Zwischenklärbeckens (ZK),
— Umrüstung eines bestehenden Vorklärbeckens (VK) zur optionalen Zwischenklärung (Redundanz),
— Neubau Erdbecken,
— Tiefe: ca. 2,5 Meter, Fläche: ca. 12 500 m
— Außerbetriebnahme der bestehenden Erdbecken (Fläche als Reserve),
— Erweiterung Betriebswassernetz,
— Erweiterung/Anpassung der vorhandenen Abluftbehandlung.
Planungsleistungen für die Ausbaustufe I auf der Kläranlage Düren:
In Ausbaustufe I soll eine zusätzliche biologische Stufe für eine Teilstrombehandlung neu gebaut werden (Hochlastbiologie, HLB). Mit diesem Neubau geht in der auch der Neubau einer Zwischenklärung (ZK) einher, die zur Abtrennung des Schlammes aus der HLB erforderlich ist. Zu Redundanzzwecken muss eines der 3 derzeit als Vorklärbecken genutzten Becken so umgerüstet werden, dass es bei Bedarf als Zwischenklärbecken für die HLB eingesetzt werden kann. Zusätzlich zu dem Neubau der HLB und ZK soll ein zweistufiger Rechen sowie ein belüfteter Sand-/Fettfang neu gebaut werden.
In Ausbaustufe I soll eine zusätzliche biologische Stufe für eine Teilstrombehandlung neu gebaut werden (Hochlastbiologie, HLB). Mit diesem Neubau geht in der auch der Neubau einer Zwischenklärung (ZK) einher, die zur Abtrennung des Schlammes aus der HLB erforderlich ist. Zu Redundanzzwecken muss eines der 3 derzeit als Vorklärbecken genutzten Becken so umgerüstet werden, dass es bei Bedarf als Zwischenklärbecken für die HLB eingesetzt werden kann. Zusätzlich zu dem Neubau der HLB und ZK soll ein zweistufiger Rechen sowie ein belüfteter Sand-/Fettfang neu gebaut werden.
Als favorisiertes Baufeld für die Neubauten wurde der Gehölz streifen zwischen Rur und Vorklärbecken (Verwallung) identifiziert. Dem korrosiven Charakter des Abwassers ist in allen Anlagenteilen durch hoch resistente Werk- bzw. Baustoffe Rechnung zu tragen.
Als favorisiertes Baufeld für die Neubauten wurde der Gehölz streifen zwischen Rur und Vorklärbecken (Verwallung) identifiziert. Dem korrosiven Charakter des Abwassers ist in allen Anlagenteilen durch hoch resistente Werk- bzw. Baustoffe Rechnung zu tragen.
Um die Geruchsemissionen auf der GKA Düren zu minimieren, ist eine Abdeckung bzw. Einhausung der Neubauten/der bestehenden Vorklärbecken vorzusehen und die Abluftbehandlung zu optimieren.
Das geforderte Volumen für die Mischwasserstreckung wird unter Beibehaltung des vorhandenen Betonbeckens durch den Neubau eines Erdbeckens realisiert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kläranlage Düren
Mühlenweg 10
52382 Niederzier
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Gem. § 75 VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vorlage aller geforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfahrung und Fachkenntnisse des Bewerbers durch Referenzobjekt.
Erfahrung und Fachkenntnisse des Projektleiters durch Persönliches Referenzprojekt und Berücksichtigung dessen beruflichen Lebenslaufes.
Erfahrung und Fachkenntnisse des stellvertretenden Projektleiters durch Persönliches Referenzprojekt und Berücksichtigung dessen beruflichen Lebenslaufes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – Umsatz im Mittel im Bereich Siedlungswasserwirtschaft/Abwasserbehandlung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers/des Mitgliedes der Bietergemeinschaft.
Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-11-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-06 📅
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern/Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektr. übermittelt. Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebot Inhalts ebenfalls elektronisch einreichen.
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern/Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektr. übermittelt. Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebot Inhalts ebenfalls elektronisch einreichen.
Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen zum…
… Teilnahmeantrag ist der 21.10.2019.
… Verhandlungsverfahren ist der 6.1.2020.
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen:
Aufträge werden elektronisch erteilt.
Die elektr. Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Zahlung erfolgt elektronisch.
Die elektr. Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Zahlung erfolgt elektronisch.
Grundsätze des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
Grundsätze des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer;
2) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben;
3) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
3) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wesentliche Planungsinhalte der Ausbaustufe I sind:
— Neubau einer zweistufigen Rechenanlage (drei– oder vierstraßig),
— Neubau eines vierstraßigen belüfteten Sand– und Fettfangs,
— Neubau einer zusätzlichen biologischen Vorbehandlungsstufe,
— mindestens 2-straßig in einem Becken,
— Neubau eines Belebungsbeckens (Hochlastbiologie (HLB),
— Teilstrombehandlung für Frachtspitzen über die Grundlast hinaus,
— Neubau eines Zwischenklärbeckens (ZK),
— Umrüstung eines bestehenden Vorklärbeckens (VK) zur optionalen Zwischenklärung (Redundanz),
— Neubau Erdbecken,
— Tiefe: ca. 2,5 Meter, Fläche: ca. 12 500 m
— Außerbetriebnahme der bestehenden Erdbecken (Fläche als Reserve),
— Erweiterung Betriebswassernetz,
— Erweiterung/Anpassung der vorhandenen Abluftbehandlung.
Kommunikation im laufenden Verfahren:
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern / Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektr. übermittelt. Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebot Inhalts ebenfalls elektronisch einreichen.
Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen zum Teilnahmeantrag ist der 21.10.2019.
Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen zum Verhandlungsverfahren ist der 6.1.2020.
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen:
Aufträge werden elektronisch erteilt.
Die elektr. Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Zahlung erfolgt elektronisch.
Grundsätze des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel–Rur die im Tariftreue– und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer,
2) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben,
3) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern / Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektr. übermittelt. Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebot Inhalts ebenfalls elektronisch einreichen.
Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen zum Teilnahmeantrag ist der 21.10.2019.
Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen zum Verhandlungsverfahren ist der 6.1.2020.
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen:
Aufträge werden elektronisch erteilt.
Die elektr. Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Zahlung erfolgt elektronisch.
Grundsätze des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel–Rur die im Tariftreue– und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer,
2) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben,
3) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Neubau einer zweistufigen Rechenanlage (drei– oder vierstraßig),
— Neubau eines vierstraßigen belüfteten Sand– und Fettfangs,
In Ausbaustufe I soll eine zusätzliche biologische Stufe für eine Teilstrombehandlung neu gebaut werden (Hochlastbiologie, HLB). Mit diesem Neubau geht in der auch der Neubau einer Zwischenklärung (ZK) einher, die zur Abtrennung des Schlammes aus der HLB erforderlich ist. Zu Redundanzzwecken muss eines der drei derzeit als Vorklärbecken genutzten Becken so umgerüstet werden, dass es bei Bedarf als Zwischenklärbecken für die HLB eingesetzt werden kann. Zusätzlich zu dem Neubau der HLB und ZK soll ein zweistufiger Rechen sowie ein belüfteter Sand-/Fettfang neu gebaut werden.
In Ausbaustufe I soll eine zusätzliche biologische Stufe für eine Teilstrombehandlung neu gebaut werden (Hochlastbiologie, HLB). Mit diesem Neubau geht in der auch der Neubau einer Zwischenklärung (ZK) einher, die zur Abtrennung des Schlammes aus der HLB erforderlich ist. Zu Redundanzzwecken muss eines der drei derzeit als Vorklärbecken genutzten Becken so umgerüstet werden, dass es bei Bedarf als Zwischenklärbecken für die HLB eingesetzt werden kann. Zusätzlich zu dem Neubau der HLB und ZK soll ein zweistufiger Rechen sowie ein belüfteter Sand-/Fettfang neu gebaut werden.
Als favorisiertes Baufeld für die Neubauten wurde der Gehölzstreifen zwischen Rur und Vorklärbecken (Verwallung) identifiziert. Dem korrosiven Charakter des Abwassers ist in allen Anlagenteilen durch hochresistente Werk- bzw. Baustoffe Rechnung zu tragen.
Als favorisiertes Baufeld für die Neubauten wurde der Gehölzstreifen zwischen Rur und Vorklärbecken (Verwallung) identifiziert. Dem korrosiven Charakter des Abwassers ist in allen Anlagenteilen durch hochresistente Werk- bzw. Baustoffe Rechnung zu tragen.
Um die Geruchsemissionen auf der GKA Düren zu minimieren, ist eine Abdeckung bzw. Einhausung der Neubauten / der bestehenden Vorklärbecken vorzusehen und die Abluftbehandlung zu optimieren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Düren, Mühlenweg 10, 52382 Niederzier
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-16 📅
Name: Tuttahs & Meyer Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Bismarckstr. 2–8
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52066
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 241500005📞
E-Mail: info@tum-aachen.de📧
Land: Städteregion Aachen
🏙️
Internetadresse: https://tuttahs-meyer.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern / Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektr. übermittelt. Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebot Inhalts ebenfalls elektronisch einreichen.
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern / Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektr. übermittelt. Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebot Inhalts ebenfalls elektronisch einreichen.
Grundsätze des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel–Rur die im Tariftreue– und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
Grundsätze des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel–Rur die im Tariftreue– und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer,
2) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben,
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstraße 2–10
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Wasserverband Eifel–Rur, – Revision
Quelle: OJS 2020/S 066-157689 (2020-03-31)