— Kläranlage Pfungstadt: Abfuhr und Verwertung von Rechen- und Sandfanggut, Abfuhr und thermische,
— Entsorgung von entwässertem Klärschlamm,
— Kläranlage Eschollbrücken: Abfuhr und Verwertung von Rechen- und Sandfanggut.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kläranlagen Pfungstadt und Eschollbrücken Entsorgungsleistungen
V19VE03
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Kurze Beschreibung:
“— Kläranlage Pfungstadt: Abfuhr und Verwertung von Rechen- und Sandfanggut, Abfuhr und thermische,
— Entsorgung von entwässertem Klärschlamm,
— Kläranlage...”
Kurze Beschreibung
— Kläranlage Pfungstadt: Abfuhr und Verwertung von Rechen- und Sandfanggut, Abfuhr und thermische,
— Entsorgung von entwässertem Klärschlamm,
— Kläranlage Eschollbrücken: Abfuhr und Verwertung von Rechen- und Sandfanggut.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kläranlage Pfungstadt: Abfuhr und thermische Entsorgung von kommunalem, entwässertem Klärschlamm.” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammtransport📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Ort der Leistung: Darmstadt-Dieburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Pfungstadt
Beschreibung der Beschaffung: Abfuhr und thermische Entsorgung von kommunalem, entwässertem Klärschlamm.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Verständigen sich die Vertragsparteien rechtzeitig im 3. Jahr auf eine Verlängerung, wird der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert. Gleiches kann im 4....”
Beschreibung der Verlängerungen
Verständigen sich die Vertragsparteien rechtzeitig im 3. Jahr auf eine Verlängerung, wird der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert. Gleiches kann im 4. Jahr vereinbart werden. Maximale Laufzeit insgesamt 5 Jahre.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kläranlagen Pfungstadt und Eschollbrücken: Abfuhr und Verwertung von Rechen- und Sandfanggut.” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abholung von Siedlungsabfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transport von Haushaltsabfällen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Pfungstadt und Kläranlage Eschollbrücken
Beschreibung der Beschaffung:
“— Kläranlage Pfungstadt: Abfuhr und Verwertung von Rechen- und Sandfanggut,
— Kläranlage Eschollbrücken: Abfuhr und Verwertung von Rechen- und Sandfanggut.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, müssen zugelassen und anerkannt werden, wenn die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, müssen zugelassen und anerkannt werden, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-27
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-27
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2019/S 101-244649 (2019-05-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“— Kläranlage Pfungstadt: Abfuhr und Verwertung von Rechen- und Sandfanggut, Abfuhr und thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm,
— Kläranlage...”
Kurze Beschreibung
— Kläranlage Pfungstadt: Abfuhr und Verwertung von Rechen- und Sandfanggut, Abfuhr und thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm,
— Kläranlage Eschollbrücken: Abfuhr und Verwertung von Rechen- und Sandfanggut.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 805 892 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Logistik
Preis (Gewichtung): 80
Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kläranlagen Pfungstadt und Eschollbrücken: Abfuhr und Verwertung von Rechen- und Sandfanggut” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Kläranlage Pfungstadt: Abfuhr und Vewertung von Rechen- und Sandfanggut,
— Kläranlage Eschollbrücken: Abfuhr und Verwertung von Rechen- und Sandfanggut.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 101-244649
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 01
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Kläranlage Pfungstadt: Abfuhr und thermische Entsorgung von kommunalem, entwässertem Klärschlamm”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MW-Mayer GmbH
Postanschrift: Frankfurter Straße 100
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 693 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 743 400 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 02
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Kläranlagen Pfungstadt und Eschollbrücken: Abfuhr und Verwertung von Rechen- und Sandfanggut” Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38 220 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 62 492 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur Festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 178-434083 (2019-09-11)