Der Abwasserbetrieb Erkelenz beabsichtigt, den auf der Kläranlage Erkelenz anfallenden Klärschlamm zur ordnungsgemäßen Entsorgung an eine geeignete Fachfirma abzugeben.
Situation auf der Kläranlage Erkelenz:
Die Kläranlage Erkelenz reinigt das Abwasser von umgerechnet etwa 48 000 Einwohnerwerten. Es handelt sich um eine kommunale Kläranlage. Der Klärschlamm wird anaerob stabilisiert. Es kann von einer ausreichenden Stabilisierung des Klärschlammes ausgegangen werden.
Seit 2018 wird auf der Anlage eine Winkelpresse unter Zugabe von Polymeren zur Entwässerung des Klärschlammes betrieben. Im Mittel beträgt der erzielte Trockenrückstandsgehalt
Ca. 28 bis 30 %. Der jährliche Schlammanfall beträgt etwa 2 750 t entwässerter Klärschlamm, so dass die Gesamtmenge über den Vergabezeitraum vom 1.4.2020 bis 31.3.2024 auf etwa 11 000 t entwässerten Klärschlamm abgeschätzt wird.
Mögliche Entsorgungswege:
— landwirtschaftliche Verwertung und/oder
— thermische Entsorgung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Klärschlammentsorgung der Kläranlage (ARA) Erkelenz
ZV-VgV-2019/58
Produkte/Dienstleistungen: Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Abwasserbetrieb Erkelenz beabsichtigt, den auf der Kläranlage Erkelenz anfallenden Klärschlamm zur ordnungsgemäßen Entsorgung an eine geeignete...”
Kurze Beschreibung
Der Abwasserbetrieb Erkelenz beabsichtigt, den auf der Kläranlage Erkelenz anfallenden Klärschlamm zur ordnungsgemäßen Entsorgung an eine geeignete Fachfirma abzugeben.
Situation auf der Kläranlage Erkelenz:
Die Kläranlage Erkelenz reinigt das Abwasser von umgerechnet etwa 48 000 Einwohnerwerten. Es handelt sich um eine kommunale Kläranlage. Der Klärschlamm wird anaerob stabilisiert. Es kann von einer ausreichenden Stabilisierung des Klärschlammes ausgegangen werden.
Seit 2018 wird auf der Anlage eine Winkelpresse unter Zugabe von Polymeren zur Entwässerung des Klärschlammes betrieben. Im Mittel beträgt der erzielte Trockenrückstandsgehalt
Ca. 28 bis 30 %. Der jährliche Schlammanfall beträgt etwa 2 750 t entwässerter Klärschlamm, so dass die Gesamtmenge über den Vergabezeitraum vom 1.4.2020 bis 31.3.2024 auf etwa 11 000 t entwässerten Klärschlamm abgeschätzt wird.
Mögliche Entsorgungswege:
— landwirtschaftliche Verwertung und/oder
— thermische Entsorgung.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammbeseitigung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammtransport📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammbehandlung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Ort der Leistung: Heinsberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage (ARA) der Stadt Erkelenz
Marienweg 100
41812 Erkelenz
Beschreibung der Beschaffung:
“Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind:
— Gestellung geeigneter Abrollcontainer (mindestens 2 à 16-24 m),
— Gestellung geeigneter...”
Beschreibung der Beschaffung
Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind:
— Gestellung geeigneter Abrollcontainer (mindestens 2 à 16-24 m),
— Gestellung geeigneter Transportfahrzeuge,
— Übernahme,
— Transport,
— gegebenenfalls Zwischenlagerung,
— ordnungsgemäße Entsorgung (Landwirtschaft und/oder thermische Entsorgung),
— Dokumentation.
Der AN verpflichtet sich, den ihm übergebenen Klärschlamm zu übernehmen, abzufahren, ggfs. zwischenzulagern und nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung ordnungsgemäß einschließlich aller Nebenarbeiten zu entsorgen.
Der AN übernimmt mit der Übernahme des Klärschlammes am Verladeort das vollständige Transportrisiko.
Nach erfolgter maschineller Entwässerung wird der entwässerte Klärschlamm mittels der vorhandenen Fördertechnik mit schwenkbaren Verteilern (siehe Skizze im Anhang der Leistungsbeschreibung) in die vom AN zu stellenden 2 Abrollcontainer verladen. Der Standplatz für die Container ist befestigt und überdacht (siehe Foto im Anhang der Leistungsbeschreibung).
Die Fördertechnik ist so ausgelegt, dass die maximale Containerhöhe 1,80 m nicht überschreiten darf. Es müssen hierzu entsprechend geeignete Abrollcontainer vom AN gestellt werden. Der AN muss dem AG die maximale Zuladung vorgeben.
Die Disposition der Transportfahrzeuge hat so zu erfolgen, dass eine kontinuierliche Abfuhr gewährleistet ist und ständig ausreichend freie Container unter der Abwurfstelle vorhanden sind.
Auf der Kläranlage können zusätzlich zu den 2 Containern an den Fördereinrichtungen bis zu 3 leere Container auf dem Betriebsgelände abgestellt werden.
Der wöchentliche Schlammanfall (entwässert) beträgt im Mittel etwa 51 bis 52 Tonnen, wobei es hier zu betriebsbedingten Schwankungen kommen kann. Zwecks Information über den jeweiligen Füllstand und die entsprechende Disposition durch den AN hat sich dieser regelmäßig mit der Kläranlage abzustimmen.
Die Abfuhr von Klärschlamm ist während der Betriebszeiten wie folgt möglich:
— Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 16:00 Uhr und
— Freitag von 7:00 bis 12:00 Uhr.
Alle Transportfahrzeuge müssen leer und voll auf einer geeichten Waage verwogen werden. Die bei der Verwiegung ermittelte abgegebene Klärschlammenge ist Basis für die Rechnungsstellung und die gesamte Mengendokumentation.
In der Position 1 der Leistungsbeschreibung wird die Containerstellung, die Übernahme mit geeigneten Transportfahrzeugen, der Abtransport, eine ggfs. notwendige Zwischenlagerung und die ordnungsgemäße Entsorgung (Landwirtschaft und/oder thermische Entsorgung) des entwässerten Klärschlammes aus der Kläranlage Erkelenz abgefragt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Leistungen für die Entsorgung des Klärschlammes sind im Zeitraum vom 1.4.2020 bis zum 31.3.2024 zu erbringen. Die Vertragslaufzeit beträgt somit 4...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Leistungen für die Entsorgung des Klärschlammes sind im Zeitraum vom 1.4.2020 bis zum 31.3.2024 zu erbringen. Die Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend zweimal um ein weiteres Jahr, sofern er nicht jeweils 6 Monate vor Ablauf des Vertrages, spätestens zum 30.09. des jeweiligen Jahres, vom Auftraggeber oder Auftragnehmer gekündigt wird.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Eine Ortsbesichtigung vor Abgabe eines Angebotes wird empfohlen. Für die Besichtigung sind 2 Termine vorgesehen, der 14.1.2020 und 15.1.2020, jeweils 10:00...”
Zusätzliche Informationen
Eine Ortsbesichtigung vor Abgabe eines Angebotes wird empfohlen. Für die Besichtigung sind 2 Termine vorgesehen, der 14.1.2020 und 15.1.2020, jeweils 10:00 Uhr bis ca. 11:00 Uhr. Sollten Sie an der Besichtigung teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte bis spätestens zum 9.1.2020, 12:00 Uhr, per E-Mail über die E-Mailadresse ausschreibungen@erkelenz.de an.
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. Bei Preisgleichheit erhält das Angebot mit der in der Summe geringsten Transportentfernung zu den thermischen Entsorgungsanlagen bzw. zu den landwirtschaftlichen Flächen den Zuschlag.
Auf Antrag des AN erfolgt zum 1.4.2022 sowie jeweils zum 01.04. eines weiteren Jahres eine Preisüberprüfung und eventuelle Preisanpassung. Dieser Antrag ist bis spätestens 31.12. des Vorjahres an den AG zu stellen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Eigenerklärung Ausschlussgründe,
— Eigenerklärung zur Eignung.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen
Soweit Leistungen an andere Unternehmen übertragen werden:
— Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen,
— Verpflichtungserklärungen anderer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Soweit Leistungen an andere Unternehmen übertragen werden:
— Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen,
— Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen
Nachweise über die landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlammes:
— Prüfbare Referenzen über vergleichbare Leistungen
(mindestens 3 aus den vergangenen 5 Jahren),
— Beschreibung von Übernahme, Transport, Verwiegung (Benennung Waage), Zwischenlagerung/Umschlag
— Beispiel Düngeplanung,
— Beschreibung der Ausbringung,
— Beispiel für Lieferscheine, Register,
— Benennung der Verwertungsregion.
Nachweise zur thermischen Entsorgung
— Detaillierte Beschreibung der Entsorgungskonzeption:
Bezifferung der zur Entsorgung vorgesehenen Mengenanteile und deren Verbleib. Hier sind die im Zeitraum 2020-2024 vorgesehenen thermischen Entsorgungsanlagen mit den entsprechenden Entsorgungsmengen für jedes einzelne Jahr Vertragslaufzeit aufzuführen.
— Mindestens 3 prüfbare Referenzen über Leistungen der Thermischen Entsorgung von Klärschlamm aus den Jahren 2015-2019.
— Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungsweges (Übernahme, Transport, Verwiegung, Benennung Waage),
Ggfls. Zwischenlagerung/Umschlag.
— Für jeden vorgesehenen Verbrennungsstandort:
(1) Betreiber der Anlage,
(2) Inbetriebnahme, Anlagenkapazität und Laufzeit,
(3) Notwendiger Untersuchungsumfang und Untersuchungshäufigkeit,
(4) Auszug aus der Genehmigung zur thermischen Entsorgung von Klärschlamm,
(5) Beschreibung des technischen Verfahrens.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für den Fall einer thermischen Klärschlammentsorgung muss der Arbeitnehmer mit Angebotsabgabe die zu untersuchenden Parameter, die einzuhaltenden Grenzwerte...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für den Fall einer thermischen Klärschlammentsorgung muss der Arbeitnehmer mit Angebotsabgabe die zu untersuchenden Parameter, die einzuhaltenden Grenzwerte und die Analysenhäufigkeit benennen. Der AG wird die Analysen auf eigene Kosten veranlassen und dem AN zur Verfügung stellen.
Falls für die thermische Entsorgung mehr als 2 Analysen pro Jahr und Kläranlage/Standort durchzuführen sind, sind diese Analysekosten vom an zu tragen.
Es ist nicht auszuschließen, dass eine landwirtschaftliche Verwertung z. B. im Falle von Grenzwertüberschreitungen der Klärschlammverordnung oder der Düngemittelverordnung kurzfristig zeitweise nicht möglich ist. Wenn eine nachweislich geplante landwirtschaftliche Verwertung deshalb nicht durchgeführt werden kann, muss der anfallende und nicht verwertbare Klärschlamm, für einen begrenzten Zeitraum thermisch entsorgt werden. Für den Vergabezeitraum wird davon ausgegangen, dass dies für eine Schlammmenge von bis zu 1 100 t entwässertem Klärschlamm relevant ist.
Im Einzelnen hat der AN nach Auftragsvergabe und vor Leistungsbeginn folgende Versicherungen nachzuweisen:
(1) Eine KFZ-Haftpflichtversicherung einschließlich einer Umwelt-schadenversicherung (USV) nach Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR.
(2) Eine Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-18
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-18
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Erkelenz
Raum 45
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Das Eröffnungsverfahren wird durch 2 Vertreter/Vertreterinnen der Zentralen Vergabestelle sowie durch einen Vertreter/Vertreterin des Rechnungsprüfungsamtes...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Das Eröffnungsverfahren wird durch 2 Vertreter/Vertreterinnen der Zentralen Vergabestelle sowie durch einen Vertreter/Vertreterin des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erkelenz durchgeführt.
Bieter sind beim Eröffnungstermin nicht zugelassen.
“A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich...”
A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich elektronisch über den Vergabemarktplatz darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 11.2.2020, 12:00 Uhr bei der ausschreibenden Stelle eingehen.
B) Sofern zutreffend sind mit dem Angebot vorzulegen:
— Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen,
— Erkl. betr. Bietergemeinschaft
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
(siehe „Optionale Unterlagen" bei den Vergabeunterlagen).
C) Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO und ein Auszug aus dem Vergaberegister gemäß § 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen für den Bestbieter werden durch den Auftraggeber angefordert.
D) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene sonstige Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern (siehe Vergabeunterlagen).
E) Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW bzw. dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen bzw. des Landes NRW.
F) Skonto
Preisnachlässe mit Bedingungen (Skonto) werden bei der Auswertung der Angebote nur berücksichtigt, wenn die Zahlungsfrist mindestens 14 Tage beträgt. Sollten kürzere Zahlungsfristen im Angebot ausgewiesen sein, werden diese nicht bei der Auswertung der Angebote berücksichtigt, bleiben allerdings Inhalt des Angebotes und werden im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
G) Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
H) Vertrags-/Geschäfts- bzw. Zahlungsbedingungen
Vertrags-/Geschäftsbedingungen sowie Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers (sollten diese irrtümlicherweise bei einer Angebotsabgabe beigefügt werden) werden nicht Vertragsbestandteil. Es gelten die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD6Y9U6
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughaussstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3116📞
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist außerdem unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB muss ein Antrag auf Nachprüfung aufgrund einer Rüge, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, binnen 15 Tagen bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3116📞
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 242-595097 (2019-12-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 158 258 100 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind:
— Gestellung geeigneter Abrollcontainer (mindestens 2 à 16 – 24 m);
— Gestellung geeigneter...”
Beschreibung der Beschaffung
Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind:
— Gestellung geeigneter Abrollcontainer (mindestens 2 à 16 – 24 m);
— Gestellung geeigneter Transportfahrzeuge;
— Übernahme;
— Transport;
— gegebenenfalls Zwischenlagerung;
— ordnungsgemäße Entsorgung (Landwirtschaft und/oder thermische Entsorgung);
— Dokumentation.
Der AN verpflichtet sich, den ihm übergebenen Klärschlamm zu übernehmen, abzufahren, ggfs. zwischenzulagern und nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung ordnungsgemäß einschließlich aller Nebenarbeiten zu entsorgen.
Der AN übernimmt mit der Übernahme des Klärschlammes am Verladeort das vollständige Transportrisiko.
Nach erfolgter maschineller Entwässerung wird der entwässerte Klärschlamm mittels der vorhandenen Fördertechnik mit schwenkbaren Verteilern (siehe Skizze im Anhang der Leistungsbeschreibung) in die vom AN zu stellenden 2 Abrollcontainer verladen. Der Standplatz für die Container ist befestigt und überdacht (siehe Foto im Anhang der Leistungsbeschreibung).
Die Fördertechnik ist so ausgelegt, dass die maximale Containerhöhe 1,80 m nicht überschreiten darf. Es müssen hierzu entsprechend geeignete Abrollcontainer vom AN gestellt werden. Der AN muss dem AG die maximale Zuladung vorgeben.
Die Disposition der Transportfahrzeuge hat so zu erfolgen, dass eine kontinuierliche Abfuhr gewährleistet ist und ständig ausreichend freie Container unter der Abwurfstelle vorhanden sind.
Auf der Kläranlage können zusätzlich zu den zwei Containern an den Fördereinrichtungen bis zu 3 leere Container auf dem Betriebsgelände abgestellt werden.
Der wöchentliche Schlammanfall (entwässert) beträgt im Mittel etwa 51 bis 52 Tonnen, wobei es hier zu betriebsbedingten Schwankungen kommen kann. Zwecks Information über den jeweiligen Füllstand und die entsprechende Disposition durch den AN hat sich dieser regelmäßig mit der Kläranlage abzustimmen.
Die Abfuhr von Klärschlamm ist während der Betriebszeiten wie folgt möglich:
— Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 16.00 Uhr und
— Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr.
Alle Transportfahrzeuge müssen leer und voll auf einer geeichten Waage verwogen werden. Die bei der Verwiegung ermittelte abgegebene Klärschlammenge ist Basis für die Rechnungsstellung und die gesamte Mengendokumentation.
In der Position 1 der Leistungsbeschreibung wird die Containerstellung, die Übernahme mit geeigneten Trans-portfahrzeugen, der Abtransport, eine ggfs. notwendige Zwischenlagerung und die ordnungsgemäße Entsorgung (Landwirtschaft und/oder thermische Entsorgung) des entwässerten Klärschlammes aus der Kläranlage Erkelenz abgefragt.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Eine Ortsbesichtigung vor Abgabe eines Angebotes wird empfohlen. Für die Besichtigung sind 2 Termine vorgesehen, der 14.1.2020 und 15.1.2020, jeweils 10.00...”
Zusätzliche Informationen
Eine Ortsbesichtigung vor Abgabe eines Angebotes wird empfohlen. Für die Besichtigung sind 2 Termine vorgesehen, der 14.1.2020 und 15.1.2020, jeweils 10.00 Uhr bis ca. 11.00 Uhr. Sollten Sie an der Besichtigung teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte bis spätestens zum 9.1.2020, 12.00 Uhr, per E-Mail über die E-Mailadresse ausschreibungen@erkelenz.de an.
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. Bei Preisgleichheit erhält das Angebot mit der in der Summe geringsten Transportentfernung zu den thermischen Entsorgungsanlagen bzw. zu den landwirtschaftlichen Flächen den Zuschlag.
Auf Antrag des AN erfolgt zum 1.4.2022 sowie jeweils zum 01.04. eines weiteren Jahres eine Preisüberprüfung und eventuelle Preisanpassung. Dieser Antrag ist bis spätestens 31.12. des Vorjahres an den AG zu stellen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 242-595097
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Klärschlammentsorgung der Kläranlage (ARA) Erkelenz im Zeitraum 1.4.2020 bis zum 31.3.2024”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Postanschrift: Pilgerstr. 25
Postort: Mülheim an der Ruhr
Postleitzahl: 45473
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Heinsberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 582 581 💰
“A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich...”
A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich elektronisch über den Vergabemarktplatz darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 11.02.2020, 12:00 Uhr bei der ausschreibenden Stelle eingehen.
B) Sofern zutreffend sind mit dem Angebot vorzulegen:
— Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen;
— Erkl. betr. Bietergemeinschaft;
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
(siehe „Optionale Unterlagen“ bei den Vergabeunterlagen).
C) Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO und ein Auszug aus dem Vergaberegister gemäß § 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen für den Bestbieter werden durch den Auftraggeber angefordert.
D) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene sonstige Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern (siehe Vergabeunterlagen).
E) Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW bzw. dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen bzw. des Landes NRW.
F) Skonto
Preisnachlässe mit Bedingungen (Skonto) werden bei der Auswertung der Angebote nur berücksichtigt, wenn die Zahlungsfrist mindestens 14 Tage beträgt. Sollten kürzere Zahlungsfristen im Angebot ausgewiesen sein, werden diese nicht bei der Auswertung der Angebote berücksichtigt, bleiben allerdings Inhalt des Angebotes und werden im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
G) Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
H) Vertrags-/Geschäfts- bzw. Zahlungsbedingungen
Vertrags-/Geschäftsbedingungen sowie Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers (sollten diese irrtümlicherweise bei einer Angebotsabgabe beigefügt werden) werden nicht Vertragsbestandteil. Es gelten die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD6YL3Z
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 069-164626 (2020-04-02)