Klärschlammentsorgung für die Kläranlage Leer (Stadtwerke Leer AöR)

Stadtwerke Leer AöR

Ausgeschrieben und Vertragsgegenstand ist die Übernahme, die Verladung, der Transport und die Verwertung/Entsorgung des Klärschlamms auf der Kläranlage Leer einschließlich Nachweisführung/Dokumentation. Der genaue Auftragsgegenstand ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-22 Auftragsbekanntmachung
2019-11-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-05-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben und Vertragsgegenstand ist die Übernahme, die Verladung, der Transport und die Verwertung/Entsorgung des Klärschlamms auf der Kläranlage Leer einschließlich Nachweisführung/Dokumentation. Der genaue Auftragsgegenstand ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leer 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Leer AöR
Postanschrift: Schleusenweg 16
Postleitzahl: 26789
Postort: Leer
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-leer.de 🌏
E-Mail: t.kramer@stadtwerke-leer.de 📧
Telefon: +49 491 / 92770-61 📞
Fax: +49 491 / 92770-10 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E52173292 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-22 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-24 📅
Datum des Beginns: 2019-09-01 📅
Datum des Endes: 2027-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 100-242455
ABl. S-Ausgabe: 100

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 2 592 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Verpflichtung, sämtliche vom AG auf der Kläranlage Leer bereitgestellten Klärschlammmengen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, zu übernehmen und gemäß Leistungsbeschreibung zu entsorgen. Der Anteil des landwirtschaftlich bzw. thermisch zu verwerteten Klärschlammes liegt im Ermessen des Entsorgers (AN). Somit ist eine komplette Landwirtschafliche- oder Thermische-Verwertung möglich.
Mehr anzeigen
Klärschlammmenge kalkstabilisiert: ca. 4 000 bis 5 000 t OS/a
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 592 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadtwerke Leer AöR
Großer Stein 6
26789 Leer

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Feststellung Ihrer Eignung reichen Sie bitte die von Ihnen ausgefüllten erforderlichen Eigenerklärungen, Nachweise und Bescheinigungen gemeinsam mit Ihrem Angebot ein. Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die genannten Unterlagen vorzulegen. Bei Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer sind diese Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen auch vom jeweiligen Unterauftragnehmer beizubringen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen, jeweils in deutscher Sprache.
Mehr anzeigen
Ihren Angebotsunterlagen sind zum Beleg der Eignung folgende Nachweise und Erklärungen beizufügen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV iVm. §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- bzw. Handelsregister, soweit nach der Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist,
— Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Anmeldung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der/den Krankenkasse(n), soweit nach der Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist,
Mehr anzeigen
— Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der Berufsgenossenschaft, soweit nach der Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
Mehr anzeigen
— Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Vermögensschäden und Personenschäden 5 000 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis von 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in vergleichbarem Umfang in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Die Referenzliste ist in Form einer Tabelle beizufügen,
Mehr anzeigen
— Eigenerklärung über das Vorhandensein eines Zertifikates als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder eine vergleichbare Qualifikation für den zu verwertenden Abfall des für die Auftragsausführung vorgesehenen Standortes im Zeitpunkt der Auftragsvergabe,
Mehr anzeigen
— Eigenerklärung über das Erfordernis und das Vorhandensein einer Erlaubnis nach § 54 KrWG oder einer bestehenden Genehmigung nach altem Recht (Transportgenehmigung nach § 49 KrW/AbfG) oder eine vergleichbare Qualifikation, welche im Zeitpunkt der Auftragsvergabe Gültigkeit besitzt.
Mehr anzeigen
Die vorbezeichneten Eigenerklärungen sollen durch nicht präqualifizierten Unternehmen durch Vorlage des beigefügten Vordruckes Eigenerklärung zur Eignung, VHB 124 (Erhältlich: siehe Vergabeunterlagen) nach Maßgabe der jeweiligen Hinweise hierzu erbracht werden. Die Eigenerklärungen sind auszufüllen und mit Originalunterschrift unterschrieben vorzulegen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sollen die Eigenerklärungen nicht älter als einen Monat sein.
Mehr anzeigen
Die Vorlage von Eigenerklärungen sowie Nachweisen und Bescheinigungen ist nicht erforderlich, wenn den Angebotsunterlagen eine Bescheinigung der Eintragung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich beigefügt ist und soweit die jeweiligen Eigenerklärungen sowie Nachweisen und Bescheinigungen bei der angegebenen Präqualifizierungsstelle einsehbar sind.
Mehr anzeigen
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Mitglieder einer Bietergemeinschaft und/oder Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Nachweise und Bescheinigungen zu belegen.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die Bestimmungen des Nds. Tariftreue- und Vergabegesetzes; siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadtwerke Leer AöR, Vergabestelle
Schleusenweg 16
26789 Leer

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ass. jur. Timo Kramer
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E52173292 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB gegenüber der Stadtwerke Leer AöR innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadtwerke Leer AöR zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadtwerke Leer AöR zu rügen. (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Der Antrag ist im Übrigen auch unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadtwerke Leer AöR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Nicht berücksichtigte Bieter werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 100-242455 (2019-05-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben und Vertragsgegenstand ist die Übernahme, die Verladung, der Transport und die Verwertung/ Entsorgung des Klärschlamms auf der Kläranlage Leer einschließlich Nachweisführung/ Dokumentation. Der genaue Auftragsgegenstand ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 4 026 960 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 218-535697
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 100-242455
ABl. S-Ausgabe: 218

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 26789 Leer.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-22 📅
Name: RETERRA Service GmbH
Postanschrift: Pilgerstr. 25
Postort: Mülheim
Postleitzahl: 45473
Land: Deutschland 🇩🇪
Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4 026 960 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB gegenüber der Stadtwerke Leer AöR innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadtwerke Leer AöR zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadtwerke Leer AöR zu rügen. (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB)
Mehr anzeigen
Der Antrag ist im Übrigen auch unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadtwerke Leer AöR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Nicht berücksichtigte Bieter werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 218-535697 (2019-11-08)