Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Klärschlammentsorgung für die Stadt Leonberg
LEO-2019-0009
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Kurze Beschreibung: Abholung, Transport und thermische Entsorgung/Verwertung von Klärschlamm
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammtransport📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammbeseitigung📦
Ort der Leistung: Böblingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Leonberg
Belforter Platz 1
71229 Leonberg
Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Abholung, Transport und thermische Entsorgung/Verwertung von Klärschlamm aus der Sammelkläranlage Mittleres Glemstal in 71229 Leonberg-Höfingen;
Jahresmenge...”
Beschreibung der Beschaffung
Abholung, Transport und thermische Entsorgung/Verwertung von Klärschlamm aus der Sammelkläranlage Mittleres Glemstal in 71229 Leonberg-Höfingen;
Jahresmenge ca. 4 000 t/a entwässerter Schlamm.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Um ein weiteres Jahr vom 1.7.2021 bis 30.6.2022.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Im Angebot sind Eigenerklärungen (gem. Formblatt Komm EU (L) EigE) zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV die zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Im Angebot sind Eigenerklärungen (gem. Formblatt Komm EU (L) EigE) zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV die zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen.
Im Angebot ist ferner anzugeben (Eigenerklärung gem. beigefügtem Formblatt), dass:
— keine Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB vorliegen,
— und es sich bei seinem Unternehmen um einen Entsorgungsfachbetrieb nach §52 KrW-/AbfG (oder gleichwertig i. S. anderer Mitgliedstaaten) handelt.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung – EEE – nach §50 VgV.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Im Angebot sind Eigenerklärungen (gem. Formblatt Komm EU (L) EigE) zur Eignung i. S. §§43 bis 47 VgV die zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Im Angebot sind Eigenerklärungen (gem. Formblatt Komm EU (L) EigE) zur Eignung i. S. §§43 bis 47 VgV die zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen.
Im Angebot ist ferner anzugeben, dass:
— eine KFZ Haftpflichtversicherung einschließlich einer Umweltschadenversicherung (USV) nach Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR und
— eine Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung (UHV), mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR besteht.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung – EEE – nach §50 VgV.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Im Angebot sind Eigenerklärungen (gem. Formblatt Komm EU (L) EigE) zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV die zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Im Angebot sind Eigenerklärungen (gem. Formblatt Komm EU (L) EigE) zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV die zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen.
Im Angebot ist für die thermische Entsorgung ferner anzugeben:
— genaue Anschrift des Betreibers der Anlage und Angaben zum Standort der Anlage (inkl. Transportentfernung (km-Angabe) zwischen Kläranlage und Entsorgungsanlage),
— Kurzbeschreibung der Anlagentechnik,
— Anforderungskriterien an die Annahme und Behandlung von Klärschlamm entsprechend Genehmigung der thermischen Anlage,
— Nachweis der Genehmigung der Anlage zur Verwertung bzw. Entsorgung von Klärschlamm, Gültigkeitsdauer der Genehmigung,
— projektbezogene Annahmeerklärung des Betreibers über das entsprechende Kontingent zur Klärschlammentsorgung für die gesamte Vertragslaufzeit,
— Angaben zur Entsorgungssicherheit (Verfügbarkeit der Anlage, Kapazitäten, Auslastungsgrad bzw. vorgesehene alternative Entsorgungsanlagen z. B. bei Revisionen o. ä.).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag wird vom Auftragnehmer eine Sicherheitsleistung gem. §18 VOL/B in Höhe von 5,0 %...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag wird vom Auftragnehmer eine Sicherheitsleistung gem. §18 VOL/B in Höhe von 5,0 % der Auftragssumme (brutto) verlangt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-26
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-26
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-926-0📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721-926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB .Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidungan die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossenwerden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2019/S 017-035370 (2019-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt, – Zentrale Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Abholung, Transport und thermische Entsorgung/Verwertung von Klärschlamm.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 380 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abholung, Transport und thermische Entsorgung/Verwertung von Klärschlamm aus der Sammelkläranlage Mittleres Glemstal in 71229 Leonberg-Höfingen; Jahresmenge...”
Beschreibung der Beschaffung
Abholung, Transport und thermische Entsorgung/Verwertung von Klärschlamm aus der Sammelkläranlage Mittleres Glemstal in 71229 Leonberg-Höfingen; Jahresmenge ca. 4 000 t/a entwässerter Schlamm.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 017-035370
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Klärschlammentsorgung für die Stadt Leonberg
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MSE Mobile Schlammentwässerungs GmbH
Postanschrift: Auf der Hub 35-39
Postort: Karlsbad
Postleitzahl: 76307
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7248927023📞
E-Mail: m.haag@mse-mobile.de📧
Fax: +49 7248927093 📠
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 380 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 110-268410 (2019-06-07)