Klärschlammentsorgung für die Stadt Leonberg

Stadt Leonberg

Abholung, Transport und thermische Entsorgung/Verwertung von Klärschlamm

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-01-22 Auftragsbekanntmachung
2019-06-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-01-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Referenznummer: LEO-2019-0009
Kurze Beschreibung: Abholung, Transport und thermische Entsorgung/Verwertung von Klärschlamm
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammtransport 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Böblingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Leonberg
Postanschrift: Belforter Platz 1
Postleitzahl: 71229
Postort: Leonberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.leonberg.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@leonberg.de 📧
Telefon: +49 7152-990-3118 📞
Fax: +49 7152-99017-3118 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-168704859fd-22af6df6e5811992 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-22 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-24 📅
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 017-035370
ABl. S-Ausgabe: 17
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abholung, Transport und thermische Entsorgung/Verwertung von Klärschlamm aus der Sammelkläranlage Mittleres Glemstal in 71229 Leonberg-Höfingen;
Jahresmenge ca. 4 000 t/a entwässerter Schlamm.
Beschreibung der Verlängerungen: Um ein weiteres Jahr vom 1.7.2021 bis 30.6.2022.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Leonberg
Belforter Platz 1
71229 Leonberg
Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Angebot sind Eigenerklärungen (gem. Formblatt Komm EU (L) EigE) zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV die zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen.
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Im Angebot ist ferner anzugeben (Eigenerklärung gem. beigefügtem Formblatt), dass:
— keine Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB vorliegen,
— und es sich bei seinem Unternehmen um einen Entsorgungsfachbetrieb nach §52 KrW-/AbfG (oder gleichwertig i. S. anderer Mitgliedstaaten) handelt.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung – EEE – nach §50 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Im Angebot sind Eigenerklärungen (gem. Formblatt Komm EU (L) EigE) zur Eignung i. S. §§43 bis 47 VgV die zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen.
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Im Angebot ist ferner anzugeben, dass:
— eine KFZ Haftpflichtversicherung einschließlich einer Umweltschadenversicherung (USV) nach Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR und
— eine Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung (UHV), mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR besteht.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung – EEE – nach §50 VgV.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Im Angebot sind Eigenerklärungen (gem. Formblatt Komm EU (L) EigE) zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV die zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen.
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Im Angebot ist für die thermische Entsorgung ferner anzugeben:
— genaue Anschrift des Betreibers der Anlage und Angaben zum Standort der Anlage (inkl. Transportentfernung (km-Angabe) zwischen Kläranlage und Entsorgungsanlage),
— Kurzbeschreibung der Anlagentechnik,
— Anforderungskriterien an die Annahme und Behandlung von Klärschlamm entsprechend Genehmigung der thermischen Anlage,
— Nachweis der Genehmigung der Anlage zur Verwertung bzw. Entsorgung von Klärschlamm, Gültigkeitsdauer der Genehmigung,
— projektbezogene Annahmeerklärung des Betreibers über das entsprechende Kontingent zur Klärschlammentsorgung für die gesamte Vertragslaufzeit,
— Angaben zur Entsorgungssicherheit (Verfügbarkeit der Anlage, Kapazitäten, Auslastungsgrad bzw. vorgesehene alternative Entsorgungsanlagen z. B. bei Revisionen o. ä.).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag wird vom Auftragnehmer eine Sicherheitsleistung gem. §18 VOL/B in Höhe von 5,0 % der Auftragssumme (brutto) verlangt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-03-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt, -Zentrale Vergabestelle-
Internetadresse: www.leonberg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-168704859fd-22af6df6e5811992 🌏
Internetadresse: https://www.vergabe24.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-926-0 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721-926-3985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB .Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidungan die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossenwerden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2019/S 017-035370 (2019-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Abholung, Transport und thermische Entsorgung/Verwertung von Klärschlamm.
Gesamtwert des Auftrags: 380 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 110-268410
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 017-035370
ABl. S-Ausgabe: 110

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abholung, Transport und thermische Entsorgung/Verwertung von Klärschlamm aus der Sammelkläranlage Mittleres Glemstal in 71229 Leonberg-Höfingen; Jahresmenge ca. 4 000 t/a entwässerter Schlamm.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-07 📅
Name: MSE Mobile Schlammentwässerungs GmbH
Postanschrift: Auf der Hub 35-39
Postort: Karlsbad
Postleitzahl: 76307
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7248927023 📞
E-Mail: m.haag@mse-mobile.de 📧
Land: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 380 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt, – Zentrale Vergabestelle

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2019/S 110-268410 (2019-06-07)